Dokumentenregister nach Art 12 der VO 1049/2001

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Sehr geehrte Bürgerbeauftragte

unter Verweis auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu Ihrem Dokumentenregister nach Art. 12 jener Verordnung.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

ich darf Sie bitten mir umgehend den Registrierungstermin und das
Aktenzeichen meiner Dokumentenzugangsanfrage
(http://www.asktheeu.org/en/request/1300/) mitzuteilen. Ich gehe
davon aus das in einer ordnungsgemäßen Verwaltung, welcher auch Sie
sich bedienen sollten, eine Registrierungsbestätigung spätestens am
zweiten Werktag nach Eingang einer Dokumentenzugangsanfrage
erfolgen sollte. Diese Frist ist vorliegend längst abgelaufen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Euro-Ombudsman, European Ombudsman

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Brief im Anhang.

Sehr geehrter Herr Bonnor, sehr geehrte Bürgerbeauftrage,

leider finde ich Ihre Antwort (http://www.asktheeu.org/en/request/1300/...) vom 17.4.2014 auf meine Dokumentenzugangsanfrage zu Ihrem Dokumentenregister nach Art. 12 der Verordnung 1049/2001 (Ihr Zeichen: INC2014-003710) nicht besonders konstruktiv bzw. hilfreich. Insbesondere hätten Sie m.E. präzisieren können was genau Sie an meiner Anfrage als „nicht präzise genug“ ansehen „um als Dokumentenanfrage eingestuft zu werden“ und inwieweit Sie Ihrer in Art. 6 Abs. 2 2.Hs der VO 1049/2001 normierten Pflicht „leistet ihm dabei Hilfe“ nachgekommen sind. Immerhin haben Sie aber angeboten mir für weitere Informationen zur Verfügung zu stehen.

Daher richte ich folgende Fragen an Sie:
1. Sieht die Bürgerbeauftragte (nachfolgend „Sie“) sich verpflichtet sich an die Standards und Detailnormen der VO 1049/2001 zu halten bzw. diese zumindest analog anzuwenden?
2. Stimmen Sie mit mir überein, dass sich aus Art. 11 Abs. 2 der VO 1049/2001 die Pflicht ergibt ein Register zu führen, welches für „jedes“ Dokument (einzige Ausnahme insoweit bilden sensible Dokumente im Sinne des Art. 9 gem. Art. 9 Abs. 3) im Sinne der Definition des Art. 3 lit (a) jener Verordnung enthält: „den Gegenstand und/oder eine kurze Beschreibung des Inhalts des Dokuments sowie das Datum des Eingangs oder der Erstellung und der Aufnahme in das Register“?
3. Stimmen Sie mit mir überein, dass ein Register im Sinne des Art. 11 der Verordnung „Inhalte“ enthält, die einen Sachverhalt (z.B. den Eingang oder Ausgang einer Mitteilung) im Zuständigkeitsbereich des Organs betreffen, also seinerseits ein Dokument bzw. eine Sammlung von Dokumenten im Sinne der Definition des Art. 3 lit (a) der VO 1049/2001 darstellt?
4. Führen Sie ein solches Register?
5. Falls Sie Frage 4 mit „nein“ beantworten, welche Art von Register führen Sie und welche Informationen können Sie mir darüber zukommen lassen (insbesondere mit Blick auf die Art der darin registrierten registrierten Dokumente und der hinsichtlich jedes Dokuments gespeicherten Detail- Informationen sowie über die Art der technischen Führung des Registers (z.B. in Form einer Datenbank) ?
6. Sehen Sie, falls Sie ein Register führen, dieses als Dokument bzw. Dokumentensammlung im Sinne des Art. 3 lit (a) der VO 1049/2001 an?

Falls Sie Frage 6 ganz oder teilweise mit „Ja“ beantworten, darf ich Sie bitten mir jenes Dokument bzw. jede Dokumentensammlung zugänglich zu machen, denn genau hierauf war bereits mein Ausgangsantrag gerichtet.

Höchst vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass mir ein Verweis auf die Suchmöglichkeiten unter http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/... als Antwort nicht ausreicht, denn dabei handelt es sich gerade nicht um ein Register über „jedes“ in Ihrem Hause ein- bzw. ausgehende Dokument. Ich nutze die Gelegenheit dieses Schreibens jedoch zu der Bitte mir mitzuteilen, nach welchen Kriterien Sie die über jene Seite zur Verfügung gestellten Fallinformationen auswählen und beantrage hiermit zugleich den Zugang zu all jenen Dokumenten in denen jene Kriterien festgelegt sind.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

PS: Ich darf Sie bitten mir umgehend den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und mir dessen Registrierungsdatum – zwecks Fristberechnung nach VO 1049/2001 – mitzuteilen. Falls Kosten für mich entstehen könnten bitte ich um eine entsprechende Vorabinformation.

Euro-Ombudsman, European Ombudsman

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Brief im Anhang.

Betreff: INC2014-003758

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

da Sie die gesetzliche Frist des 15.05.2014, die Sie mir in Ihrem letzten Schreiben selbst bestätigt hatten, nicht beachtet haben, sehe ich mich gezwungen nunmehr unter Aufrechterhaltung meines Erstantrages einen Zweitantrag zu stellen.

Ich weise Sie darauf hin, dass mein Dokumentenzugangsantrag insbesondere auf vollständigen Zugang zu Ihrem internen Register, bzw. der diesbzgl. Datenbank, gerichtet ist und nicht durch das übersandte Dokument welches nur eine (zumindest zeitlich bisher nicht realisierte) Planung für ein externes Register beschreibt, befriedigt wurde.

Ich fordere Sie auf mir dessen Registrierung unverzüglich zu bestätigen und verweise im Übrigen auch auf meine Ausführungen im meinem heutigen Schreiben im Verfahren http://www.asktheeu.org/en/request/zugan...

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

ich darf Sie nochmals um eine Reaktion auf mein Schreiben vom 16.5.2014 und insbesondere um die Bestätigung der Registrierung meines darin gestellten Zweitantrages sowie um das entsprechende Registrierungsdatum bitten. Wie sie wissen benötige ich jenes Datum zur Berechnung der Klagefrist.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Euro-Ombudsman, European Ombudsman

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Sehr geehrter Herr Strack,
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben der Europäischen
Bürgerbeauftragten betreffend Ihrem Antrag auf Zugang zu Dokumente Ref.
INC2014-003758.
Das Sekretariat

 

 

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

Ich bin ja mal gespannt, ob Sie wenigsten die selbstgesetzte Zielmarke 30.06.2014 einhalten werden.

Statt meine Fragen klar, nachvollziehbar und fundiert gemäß den Standards des Kodex für eine gute Verwaltungspraxis zu beantworten verweisen Sie mich jetzt erneut auf ein in einer anderen Sprache an einen Dritten gerichtetes Schreiben und verstoßen hiermit eindeutig gegen Art. 41 Abs. 4 der Grundrechtecharta. Werden Sie mir wenigstens eine Übersetzung jenes Schreibens zukommen lassen?

Wie Sie wissen brauche ich in den Fallstricken des Europarechts eine klare Antwort Ihrerseits, ob bei Dokumentenzugangsanträgen an Sie der Klageweg des Art. 263 AEUV in Verbindung mit Verordnung 1049/2001 und der Notwendigkeit eines Zweitantrags mit der Fiktion eines automatischen ablehnenden Zweitantrages gilt (dies scheint Art. 14.1. Ihrer Durchführungsbestimmungen anzudeuten) oder ob nicht (dafür spricht die fehlende Erwähnung der Zweitantragssystematik in Art. 14.2-6.) und somit der Weg über Art. 265 einzuschlagen ist, um mich gegen Ihr auf meine Dokumentenzugangsanträge hin gezeigtes, eklatant rechtswidriges Verhalten – Sie haben Fristen missachtet, eigene Versprechen mehrfach gebrochen und mir in den meisten Fällen bis heute nicht die geschuldeten Dokumente geliefert – nunmehr gerichtlich zur Wehr zu setzen. Genau jene Antwort bleiben Sie mir aber - entgegen Art. 19 des von Ihrem Hause selbst erstellten Kodex der guten Verwaltungspraxis - trotz mehrfacher Nachfrage schuldig und auch in dem Schreiben an Herrn Zervos steht dazu nichts. Geht es Ihnen bei all dem darum sich selbst einer gerichtlichen Kontrolle zu entziehen?

Eine Abschlussfrage hätte ich noch: Sehen Sie eigentlich Ihr mir gegenüber an den Tag gelegtes Verhalten als mit der Rolle und Vorbildfunktion einer Bürgerbeauftragten vereinbar an?

Hochachtungsvoll

Guido Strack

Euro-Ombudsman, European Ombudsman

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
und Rechtsschutz bezüglich der Behandlung von Dokumentenanfragen gestellt.

 

Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...

 

Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

[2]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

[3]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Peter Bonnor

 

[4]Logo European Ombudsman
Peter Bonnor
Head of Registry
T. +33 (0)3 88 17 25 41
[5][email address]
1 avenue du Président Robert Schuman
CS 30403
F - 67001 Strasbourg Cedex
T. + 33 (0)3 88 17 23 13
F. + 33 (0)3 88 17 90 62
[6]www.ombudsman.europa.eu
 
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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2. http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...
3. http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...
5. European Ombudsman Home Page
mailto:[email address]
6. European Ombudsman Home Page
http://www.ombudsman.europa.eu/

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
und Rechtsschutz bezüglich der Behandlung von Dokumentenanfragen gestellt.

 

Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...

 

Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

[2]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

[3]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Peter Bonnor

 

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Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
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Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

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