2Docs außerhalb von T-221/08

Ihre Anfrage war teilweise erfolgreich.

Sehr geehrtes Generalsekretariat,

hiermit beantrage ich gemäß Verordnung 1049/2001:

Zugang zu den beiden Dokumenten, die dem EuG im Verfahren T-221/08 am 05.03.2014 unter den Dokumentennummern 245 und 253 seitens der EU-Kommission (versehentlich) übermittelt wurden und die auf das Schreiben der Kommission vom 17.10.2014 seitens des Gerichts gemäß Mitteilung vom 20.10.2014 aus den Akten des Verfahrens T-221/08 entfernt wurden.

Höchst vorsorglich weise ich darauf hin, dass die beiden fraglichen Dokumente somit nicht Bestandteil des Verfahrens T-221/08 wurden und der Zugang zu jenen Dokumenten damit auch nicht unter Bezugnahme auf jenes noch laufende Verfahren verweigert werden kann.

Bitte senden Sie mir die Dokumente in einem elektronischen Format und informieren Sie mich vorab falls dieser Antrag mit Kosten für mich verbunden wäre.

Ich darf Sie um baldige Zusendung einer Registrierungsbestätigung bitten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Strack,

gemäss unserer Standardpraxis fordern wir die Antragsteller auf, uns ihre
gültige Postanschrift zu nennen (auch dann, wenn ein Antrag über das Portal Ask-the-EU gestellt wird).

Wir bitten Sie deshalb, uns Ihre hier bekannte Postadresse (Allerseelenstrasse 1n, 51105 Köln,
Deutschland) zu bestätigen, bzw. uns ggfs. eine neue Postanschrift mitzuteilen.

Mit freundlichen Grüssen,

Carlos Remis
SG.B.4.
Transparence.
Berl. 05/329.

Zitate anzeigen

Die Adresse ist korrekt.
MfG
GS

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Strack,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bestätige hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage auf Zugang zu Dokumenten der Kommission (ref.: GESTDEM 2014/5302).

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage (01/12/2014).

Sie werden unverzüglich benachrichtigt, sollte es erforderlich sein, die Frist zu verlängern.

Sie haben Ihren Antrag über die Website AsktheEU.org übermittelt. Dies ist eine private Website, die keine Verbindung zu einer EU-Institution hat. Daher kann die Europäische Kommission nicht für technische Vorkommnisse oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Systems verantwortlich gemacht werden.

Mit freundlichen Grüßen,

ACCESS TO DOCUMENTS TEAM

European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency

Zitate anzeigen

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Dear Mr Strack,
 
We refer to your last request for access to the documents.
 
Your application is currently being handled.  However, we will not be in a
position to complete the handling of your application within the time
limit of 15 working days.
 
Therefore, we have to extend the time limit with 15 working days in
accordance with Article 7(3) of Regulation (EC) N° 1049/2001 regarding
public access to documents.
 
We apologise for the delay and for any inconvenience this may cause.
 
Yours faithfully,
 
 
EUROPEAN COMMISSION
EUROPEAN ANTI-FRAUD OFFICE (OLAF)
Directorate  C: Investigation Support
Unit  C.4 – Legal Advice

Rue Joseph II, 30 • B-1000 Brussels (Belgium)
[1]http://ec.europa.eu/anti_fraud
Our policy regarding personal data protection can be viewed on
[2]http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...
 
 
 
 
 

References

Visible links
1. http://ec.europa.eu/anti_fraud
2. http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...

Sehr geehrtes Generalsekretariat,

hiermit stelle ich unter Aufrechterhaltung meines Erstantrages GestDem 2014/5302 (http://www.asktheeu.org/en/request/2docs...
) einen entsprechenden Zweitantrag.

Hierzu stelle ich fest, dass die gesetzliche Frist für die Bearbeitung meines Erstantrages am 1.12.2014 abgelaufen ist (was Sie mir in Ihrem Schreiben vom 10.11.2014 zu Recht mitgeteilt hatten). Bis zu jenem Zeitpunkt ist mir auch keine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Fristverlängerung zugegangen. Da die Firsten der VO 1049/2001 nicht disponibel sind (vgl. zuletzt EuGH C-127/13P) bleibt mir somit keine andere Möglichkeit als den vorliegenden Zweitantrag zu stellen.

Das Schreiben vom 03.12.2014 ist außerdem nicht nur wegen Verfristung sondern auch wegen Verstoß gegen Art. 41 Abs. 4 der EU-Grundrechtecharta offensichtlich rechtswidrig.

Ich darf Sie um eine umgehende Bestätigung des Eingangs und der Registrierung dieses Zweitantrages
bitten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Strack,

Aufgrund technischer Probleme konnte Ihr Erstantrag Gestdem 2014/5302 bis 3. Dezember 2014 nicht der dafür zuständigen Dienststelle (OLAF) zugeteilt werden. Wir entschuldigen uns für den Fehler und die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir versichern Sie, dass OLAF Ihre Erst-Anfrage nun so schnell wie möglich beantworten wird. In Anbetracht dessen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass das Generalsekretariat ihren Zweitantrag zu diesem Zeitpunkt nicht registrieren wird. Falls Sie nach Erhalt der Erstantwort eine Überprüfung wünschen, können Sie einen Zweitantrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission erneuern.

Mit freundlichen Grüßen,

ACCESS TO DOCUMENTS TEAM

European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency

Zitate anzeigen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe Ihr heutiges Schreiben als Bestätigung des Zugangs meines heutigen Zweitantrages an. Sie haben auf meinen Antrag reagiert was dessen faktische Registrierung voraussetzt. Ihre Erklärung dennoch keine Registrierung meines ordnungsgemäßen Zweitantrages vornehmen zu wollen, ist aus meiner Sicht zwar ein Bekenntnis zum Rechtsbruch, kann aber die Rechtslage nicht ändern. Für die Bearbeitung meines Zweitantrages steht Ihnen demnach eine Frist bis zum 6.1.2015 zur Verfügung. Wird diese nicht beachtet greift Art. 8 Abs. 3 der VO 1049/2001 und ich werde danach unmittelbar von den mir zur Verfügung stehenden weiteren Rechtsmitteln Gebrauch machen.

Ihr Versuch dies durch Ihr Schreiben irgendwie zu verhindern ist offensichtlich untauglich. Sie hatten meinen Erstantrag registriert und schon vor der Registrierung bearbeitet, wussten also seit langem ganz genau bis wann mir eine Erstantragsbescheidung oder eine Fristverlängerung zugehen muss. Über eine Abgabe an OLAF hätten sie mich unmittelbar informieren müssen, was nicht geschehen ist und am Fristablauf auch nichts geändert hätte.

Dass es ausgerechnet in meinen Fällen immer wieder zu Rechtsbrüchen, Verzögerungen und angeblichen, jedoch nicht genauer dargelegten, technischen Problemen kommt, macht mich mehr und mehr stutzig. Ich bitte Sie daher mir umgehend darzulegen, warum ich diesbezüglich nicht zu dem Schluss kommen sollte, dass insoweit eine systematische Diskriminierung meiner Person vorliegt.

Zugleich können Sie mir dann bitte auch erklären, wieso technische Probleme dazu führen sollten, dass mir ein Entscheidung in einer falschen Sprache zugeht, wobei Ihre heutige Entscheidung ja durchaus zeigt, dass und wie schnell Sie zu einer Reaktion in Deutsch in der Lage sind.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Strack,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bestätige hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage auf Zugang zu Dokumenten der Kommission (ref.: Ares(2014)4078977 - GESTDEM 2014/5302).

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage (07/01/2015).

Sie werden unverzüglich benachrichtigt, sollte es erforderlich sein, die Frist zu verlängern.

Mit freundlichen Grüßen,

ACCESS TO DOCUMENTS TEAM

European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency

Zitate anzeigen

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

2 Attachments

Dear Mr Strack,

 

Please find herewith a note signed by Mr Ilett, Director, and annexes.

 

Best regards, 

 

EUROPEAN COMMISSION
EUROPEAN ANTI-FRAUD OFFICE (OLAF)
Directorate  C: Investigation Support
Unit  C.4 – Legal Advice
Rue Joseph II, 30 • B-1000 Brussels (Belgium)

[1]http://ec.europa.eu/anti_fraud

Our policy regarding personal data protection can be viewed on
[2]http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...

 

 

 

 

 

 

References

Visible links
1. http://ec.europa.eu/anti_fraud
2. http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...