Adonis Meta-Data 1*SG

Ihre Anfrage war teilweise erfolgreich.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu den vollständigen, also allen, in ADONIS gespeicherten Daten (d.h. alle vorhandenen (Meta-)Daten) für das ADONIS Dokument mit der Nummer: 2005/A/015835

Zur Klarstellung: Dieser Antrag bezieht sich nicht auf das Dokument selbst oder dessen Scans in ADONIS sondern nur auf die Meta-Daten.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.

Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.

Liefern Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten auch wenn Teile meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und Klarstellungen sehen sollten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Sehr geehrte Herr,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19/03/2014.  Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 31/03/2014 unter
Aktenzeichen GESTDEM 2014/1753 registriert wurde.
 
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 24/04/2014 ab.  Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 
 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

können Sie bitte:

- mir bestätigen, dass Ihnen meine Email vom 19.03.2014 an jenem Tag zugegangen ist, hilfsweise darlegen warum nicht,

- mir erläutern warum eine Registrierung erst am 31.03.2014 erfolgte und nicht früher möglich war,

- mir erläutern warum die Fristberechnung sich an einem Registrierungsdatum orientiert welches offensichtlich unangemessen verspätet ist und nicht an einem Datum wie z.B. dem 24.03.2014 an welchem bei einer sorgfältig arbeiteten Verwaltung eine Registrierung wohl spätestens erfolgt wäre.

In Abhängigkeit von Ihren Antworten (und insbesondere sofern mir diese nicht bis spätestens 07.04.2014 vorliegen sollten) behalte ich mir vor eine eigene Fristberechnung vorzunehmen und mein weiteres Vorgehen im Hinblick auf die vorstehende Dokumentenzugangsanfrage daran auszurichten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

EC ARES NOREPLY, Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2014)1111951 concernant "Your request for access to documents – ref. Gestdem 2014-1753" envoyé par M/Mme KLINGBEIL Marianne le 09/04/2014.

Please find attached document Ares(2014)1111951 regarding "Your request for access to documents – ref. Gestdem 2014-1753" sent by Mr/Ms KLINGBEIL Marianne on 09/04/2014.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Note: This e-mail was automatically generated by the European Commission's central mail registration system.
Replies by e-mail must be addressed to the original sender KLINGBEIL Marianne (mailto:[email address]).
Remarque : Cet e-mail a été généré automatiquement par le système d'enregistrement central du courrier de la Commission européenne.
Toute réponse éventuelle par e-mail doit être adressée à l'expéditeur en personne, à savoir KLINGBEIL Marianne (mailto:[email address]).

Zweitantrag nach Verordnung 1049/2001
an die Generalsekretärin der Europäischen Kommission

Sehr geehrte Frau Day,

hiermit stelle ich einen Zweitantrag zu meinem Dokumentenzugangsantrag vom 19.03.2014, der im Generalsekretariat unter dem AZ Gestdem 2014-1753 registriert wurde und wende mich zugleich gegen den Ablehnungsbescheid ARES(2014)111951 vom 09.04.2014.
Ich halte meinen Erstantrag aufrecht und präzisiere diesen im Hinblick auf die Bemerkung auf Seite 2 des Ablehnungsbescheides dahingehend, dass es sich bei dem Dokument ADONIS 2005/A/015835 nach meiner Kenntnis um eine Akte der DG BUDG handelt, die von OLAF am 05.12.2002 kopiert wurde.

Hinsichtlich der Begründung auf Seite eins des o.g. Ablehnungsbescheides verweise ich auf die Begründung meines Zweitantrages im Verfahren Gestdem 2014-679 vom 13.03.2014 (vgl. http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii ) und mache mir diese auch für das vorliegende Verfahren zu eigen.

Hinzu kommt hier hinsichtlich der Berufung auf Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b) der Verordnung 1049/2001, dass nach den Aussagen auf Seite zwei des Ablehnungsbescheides das betroffene Dokument bisher gar nicht eindeutig identifizierbar ist und wenn allenfalls Namen aber sicherlich keine Funktionen von der Ausnahme erfasst sind. Außerdem wurde auch zur Möglichkeit einer Teil-Zugänglichmachung keine Aussage getroffen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Sehr geehrter Herr Strack,

Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 10/04/2014 - registriert am 10/04/2014.

Ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Zweitantrages auf Zugang zu Dokumenten an (Ref. Gestdem 2014/1753 - Ares(2014) 1137556).

In Übereinstimmung mit der Verordnung 1049/2001 bezüglich öffentlichem Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten sie eine innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage (07/05/2014).

Mit freundlichen Grüßen,

Carlos Remis
SG.B.4.
Transparence.
Berl. 05/329.

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Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Sehr geehrter Herr Strack,
 
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres Antrages
auf Zugang zu Dokumenten (GESTDEM 2014/1753).
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 

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Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Sehr geehrter Herr Strack,
 
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres Antrages
auf Zugang zu Dokumenten (GESTDEM 2014/1753).
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
Carlos Remis
SG.B.4
Transparence.
Berl. 05/329.
 

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Sehr geehrter Herr Strack,
 
anbei finden Sie eine Antwort zu Ihre Beschwerde 1144/2014/BEH an die
Bürgerbeauftragte.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 
 
 

References

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1. mailto:[email address]

Generalsekretariat der Europäischen Kommission

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Dear Sir,
 
Please find attached an advanced copy of our reply to your confirmatory
application for access to documents (GestDem 2014/1753).
 
The original documents will also be sent to you by registered mail.
 
Kind regards,
 
ACCESS TO DOCUMENTS (PSc)
European Commission
Secretariat General
B4 – Transparency