Als Arz berufstätig werden.

Die Antwort auf diese Anfrage ist lange im Rückstand. Nach gesetzlicher Vorschrift sollte Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration Ihnen inzwischen unter allen Umständen geantwortet haben. (Details). Sie können sich beschweren, indem sie Interne Prüfung beantragen .

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Ich bin Arzt und habe seit 15 Monaten meine schwedische Approbation. Ich wünsche mir gerne in Deutschland meine Specialitet absolvieren. Sein einem Jahr versuche ich meine Approbation anerkennen lassen aber habe von drei Städte Stuttgart, Hamburg und Bremen Ablehnung bekommen, ich muss drei Jahre nach der Approbation in Schweden arbeiten. Weil ich in meine Heimatland Afghanistan studiert habe. Gemäß Regeln in Schweden es nimmt mehre Jahre bis man approbiert wird. Ich bin berufstätig als Arzt seit 2013.
Ich möchte fragen, ob ich nicht zwei Jahre noch warten und jetzt kan ich meine Approbation anerkennen lassen?
Noor Ahmad Samim
[email address]

Mit freundlichem Gruß,

Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration

Your message has been received by the Transparency Unit of the
Secretariat-General of the European Commission.
Requests for public access to documents are treated on the basis of
[1]Regulation (EC) No 1049/2001 of 30 May 2001 regarding public access to
European Parliament, Council and Commission documents.
The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days
upon registration of your request and will duly inform you of the
registration of the request (or of any additional information to be
provided in view of its registration and/or treatment).
 
 
L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne
a bien reçu votre message.
Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du
[2]règlement (CE) n° 1049/2001 du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public
aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission.
Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours
ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous
informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information
supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de
votre demande).
 
 
Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der
Europäischen Kommission eingegangen.
Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der
[3]Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und
der Kommission behandelt.
Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von
15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die
Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen
im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
 
 

References

Visible links
1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration

Sehr geehrter Herr Samim,

vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.

Leider haben Sie Ihre Vollständiger Name, die gemäß den Verfahrensvorschriften für die Registrierung und Bearbeitung des Antrags erforderlich ist, nicht angegeben.

Bitte senden Sie uns Ihre vollständige Postanschrift so bald wie möglich zu. In der Zwischenzeit behalten wir uns das Recht vor, die Registrierung Ihres Antrags zu verweigern.

Natürlich können Sie auch das elektronische Formular zur Antragstellung verwenden:

http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/....

Mit freundlichen Grüßen

Access to documents team -rc
SG.C.1
Transparency

-----Original Message-----
From: Noor Ahmad Samim <[FOI #7428 email]>
Sent: Saturday, November 2, 2019 4:44 PM
To: SG ACCES DOCUMENTS <[email address]>
Subject: Informationsfreiheit Anfrage - Als Arz berufstätig werden.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Ich bin Arzt und habe seit 15 Monaten meine schwedische Approbation. Ich wünsche mir gerne in Deutschland meine Specialitet absolvieren. Sein einem Jahr versuche ich meine Approbation anerkennen lassen aber habe von drei Städte Stuttgart, Hamburg und Bremen Ablehnung bekommen, ich muss drei Jahre nach der Approbation in Schweden arbeiten. Weil ich in meine Heimatland Afghanistan studiert habe. Gemäß Regeln in Schweden es nimmt mehre Jahre bis man approbiert wird. Ich bin berufstätig als Arzt seit 2013.
Ich möchte fragen, ob ich nicht zwei Jahre noch warten und jetzt kan ich meine Approbation anerkennen lassen?
Noor Ahmad Samim
[email address]

Mit freundlichem Gruß,

-------------------------------------------------------------------

Dies ist eine Anfrage auf Dokumentenzugangs unter Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und, wo zutreffend, Verordnung 1049/2001 welche über die Internetsetite AsktheEU.org gesendet wurde.

Bitte verwendet Sie dies Email-Adresse für alle Antworten zu folgender Anfrage: [FOI #7428 email]

Falls [DG EMPL request email] die falsche Email-Adresse für Anfragen auf Dokumentenzugangs an Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration ist, teilen Sie dies dem AsktheEU.org team bitte durch eine Email an [email address] mit.

Diese Nachricht und alle Antworten von Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration werden auf der AsktheEU.org Internetseite veröffentlicht. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere speziell für EU-Beamte eingerichtete Seite https://urldefense.com/v3/__https://www....

-------------------------------------------------------------------

Zitierte Abschnitte verbergen