Generelle Anweisungen

Ihre Anfrage war teilweise erfolgreich.

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

Ihrer Antwort auf http://www.asktheeu.org/en/request/eo_re... habe ich entnommen, dass es in Ihrem Hause generelle Anweisungen iZm der Bearbeitung von Beschwerden gibt (zumindest 30-01-2012/Ref.:12/09195).

Falls es in Ihrem Hause noch andere generelle Anweisungen iZm. der Bearbeitung von Beschwerden gibt, darf ich Sie unter Verweis auf VO 1049/2001 bitten, mir diese zugänglich zu machen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

ich darf Sie bitten mir umgehend den Registrierungstermin und das Aktenzeichen meiner Dokumentenzugangsanfrage (http://www.asktheeu.org/en/request/1298/) mitzuteilen. Ich gehe davon aus das in einer ordnungsgemäßen Verwaltung, welcher auch Sie sich bedienen sollten, eine Registrierungsbestätigung spätestens am zweiten Werktag nach Eingang einer Dokumentenzugangsanfrage erfolgen sollte. Diese Frist ist vorliegend längst abgelaufen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Euro-Ombudsman, Europäische Bürgerbeauftragte

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

Ich bestätige hiermit Empfang Ihrer Anfrage auf Zugang zu generellen
Anweisungen zur Sachbearbeitung (INC2014-003700, 5. April).  

 

Ich rechne damit, Ihnen nächste Woche die Dokumente zukommen zu lassen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Peter Bonnor

 

 

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

Ich möchte Sie nur mitteilen, dass Sie Freitag diese Woche eine (positive)
Rückmeldung auf Ihre Anfrage auf Zugang zu generellen Anweisungen iZm der
Behandlung von Beschwerden (INC2014-003700) erhalten werden.

 

Mit freundlichen Grüssen,

 

 

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Sehr geehrter Herr Strack,
in der Anlage erhalten Sie die Antwort der Europäischen
Bürgerbeauftragten auf Ihr Schreiben 05.04.2014 INC2014-003700.
Das Sekretariat

 

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

mit Schreiben vom 2.5.2014 haben Sie mir bzgl. INC2014-003700 drei Dokumente überlassen. Hierfür danke ich Ihnen ganz herzlich.

Sie haben mir jedoch bisher nicht eindeutig mitgeteilt ob es sich dabei um alle von meinem Antrag vom 5.4.2014 umfassten Dokumente handelt. Insoweit darf ich Sie daran erinnern, dass die Dokumentendefinition der VO 1049/2001 recht weit ist und z.B. alle Arten von Aufzeichnungen, also auch Emails umfasst und sich nicht nur auf Handbücher und ähnliche Kerndokumente beschränkt. Sie selbst geben an, dass sich die Arbeitsmethoden des Büros immer schneller entwickelt haben. Ich gehe davon aus, dass - wie in einer ordnungsgemäßen Verwaltung geboten - diese Entwicklung bzw. die einzelnen dahinter stehenden Anweisungen auch in irgendeiner Form schriftlich dokumentiert wurden. Demnach würde sich mein Ausgangsantrag auch auf jene Dokumente beziehen.

Außerdem enthalten die Dokumente welche Sie mir überlassen haben zahlreiche Abkürzungen. Insoweit wäre ich Ihnen dankbar wenn Sie mir diese erläutern bzw. mir soweit vorhanden ein Abkürzungsverzeichnis überlassen könnten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Euro-Ombudsman, Europäische Bürgerbeauftragte

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NB: Zweite Absendung, die erste kam zurück obwohl die askthe.eu Adresse
korrekt war.

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

vielen Dank für Ihre Reaktion vom 19.05.2014.

Auch diese erinnert mich allerdings sehr an ausweichendes Verhalten dessen ich bereits von anderen EU-Institutionen in Bezug auf Dokumentenzugangsanfragen teilhaftig geworden bin.

Meine Nachfrage zu Ihrer nicht zufriedenstellenden Antwort auf meine Dokumentenzugangsanfrage wird kurzerhand als neue Dokumentenzugangsanfrage gewertet womit Sie eine komplett neuen Fristenregelung in Anspruch nehmen, während jedenfalls aus meiner Sicht ein Verwaltungsfehlverhalten Ihrerseits vorliegt, in dem Sie meinem ursprünglichen Antrag nicht vollständig genügt haben. Gepaart wird das Ganze so dann noch mit Forderungen an mich ich solle "Themen/Kategorien von möglichen Anweisungen auflisten, die Ihrer [meiner] Meinung nach existieren müssten".

Letztlich ist alles doch ganz einfach: Mein Antrag bezog sich stets auf alle "generelle[n] Anweisungen iZm der Bearbeitung von Beschwerden" die in Ihrem Hause in Form eines Dokumentes (iSv Art 3 (a) der VO 1049/2001) vorliegen. Dies umfasst alle Anweisungen, die bei der Bearbeitung von Beschwerden von Ihren Mitarbeitern zu beachten sind soweit es sich dabei nicht um spezielle, d.h. auf einen Einzelfall also eine einzelne oder wenige spezifische Beschwerde(n) bezogene, Anweisungen handelt. Dokument meint dabei nicht nur Dokumente die nur zu diesem Zweck, als Dokumentation der generellen Anweisungen, erstellt worden sind, sondern auch Teile von Dokumenten, also generelle Anweisungen die in anderen Dokumenten (z.B. Emails, Rundschreiben, Protokollen, Aktenvermerken) usw. enthalten sind, soweit ein Sachbearbeiter ihres Hauses diese heute oder morgen berücksichtigen soll, wenn er eine Beschwerde bearbeitet. Ein Bespiel hierfür geben Sie selbst wenn Sie ausführen: "Um nur ein Beispiel zu
nennen, der Bürgerbeauftragte hat generelle Anweisungen bezüglich der
Klarheit der Sprache, die von den Sachbearbeitern verwendet wird, erteilt." Ebenso erfasst sind arbeitsmethodische Anweisungen, die in z.B. in elektronischer oder schriftlicher Form an Legal Officer ergangen sind und von jenen des Legal Officer Handbook abweichen (insoweit beziehe ich mich darauf, dass Sie selbst in Ihrem Schreiben vom 02.05.2014 angaben, dass das Legal Office Handbook veraltet sei) oder mündliche Anweisungen oder eine entsprechende tatsächliche Praxis dokumentieren.

Ich hoffe spätestens nunmehr die bei Ihnen bestehenden Unklarheiten - die letztlich wohl jedenfalls teilweise auch aus einer nicht ordnungsgemäßen bzw. nicht mehr aktuellen Dokumentation der Arbeitsabläufe in Ihrem Hause resultieren - beseitigt zu haben, rege an meine Anfrage zu nutzen um Ihre Dokumentation zu verbessern und sehe einer baldigen Lieferung der betreffenden Dokumente zuversichtlich entgegen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

INC2014-003700, dann INC2014-003871

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

ich stelle fest, dass ich trotz meines Schreibens vom 19.05.2014 bisher weder die längst überfälligen noch Dokumente noch eine andere Reaktion Ihrerseits erhalten habe. Damit verstoßen Sie offensichtlich gleich mehrfach gegen EU-Recht.

Ich fordere Sie hiermit auf den geschuldeten Akt - i.e. die Bescheidung über meinen Dokumentenzugangsantrag und die Lieferung der entsprechenden Dokumente - mir gegenüber bis spätestens zum 30.06.2014 zu erbringen.

Zugleich fordere ich Sie auf mich gemäß Art. 19 des Kodex der guten Verwaltungspraxis über meine Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren und stelle - soweit dies notwendig sein sollte hiermit - unter Aufrechterhaltung meines Erstantrages einen entsprechenden Zweitantrag hinsichtlich dessen ich ebenfalls bis zum 30.06.2014 eine Registrierungsbestätigung erwarte.

Hochachtungsvoll

Guido Strack

Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,

leider konnte ich bisher den Eingang der von Ihnen zuletzt für den 30.06.2014 angeforderten Dokumentenlieferung nicht feststellen. Auch habe ich bisher keinerlei Reaktion Ihrerseits auf meine Schreiben vom 19.05. und 23.06.2014 erhalten.

Dies mag daran liegen, dass AskTheEU.org in den letzten Wochen erhebliche technische Probleme hatte. Ich darf Sie daher um (ggfls. nochmalige) Übersendung der Dokumente bzw. Ihrer Stellungnahme bitten.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Euro-Ombudsman, Europäische Bürgerbeauftragte

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    Re OUT2014 003443 access to information request Generelle Anweisungen INC2014 003700 Rodeo Ref OUT2014 003749.html

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Sehr geehrter Herr Strack,

Wir haben leider ein 'Delivery failure' Mitteilung von asktheeu.org
erhalten; wir probieren es nochmal.

 MfG,

Peter Bonnor

Euro-Ombudsman, Europäische Bürgerbeauftragte

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
und Rechtsschutz bezüglich der Behandlung von Dokumentenanfragen gestellt.

 

Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...

 

Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

[2]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

[3]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Peter Bonnor

 

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
und Rechtsschutz bezüglich der Behandlung von Dokumentenanfragen gestellt.

 

Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...

 

Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

[2]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...

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Mit freundlichen Grüßen,

 

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
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Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...

 

Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

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Mit freundlichen Grüßen,

 

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Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
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Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:

 

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Dear Euro-Ombudsman,

sorry but in my version pages 2 and 3 of the "Decision"-PDF-File are blank.

Why did I get this so often?

Yours sincerely,

Guido Strack

Euro-Ombudsman, Europäische Bürgerbeauftragte

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

als Antwort auf Ihr Schreiben vom 15/07/2014 schicke Ihnen nochmals das
Dokument, das bei Ihnen nicht richtig geöffnet werden konnte - bei uns
scheint alles in Ordnung, ich habe jedoch den Namen des Dokuments ein
wenig verändert, vielleicht hilft es. Bitte lassen Sie uns erfahren, ob es
funktioniert hat.

 

Ihre Frage, warum Sie unsere E-Mail vom 15/07/2014 mehrmals erhalten
haben, kann ich damit beantworten, dass wir die in unserer Mitteilung
erwähnten Fragen in mehreren Schreiben von den asktheeu.org E-Mail
Adressen erhalten hatten. Es tut mir Leid wenn dies zu einer Verwirrung
geführt hat – das Management von mehreren Kontaktadressen (d.h., von
asktheeu.org) ist nicht immer ganz einfach.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Peter Bonnor

 

 

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