Key agreements on radio spectrum for 5G

Die Anfrage war erfolgreich.

Jochen Zenthöfer

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien (CNECT),

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:

bezugnehmend auf Ihre Erklärung unter

http://europa.eu/rapid/press-release_MEX...

(Key agreements on radio spectrum pave the way for 5G)

möchte ich folgendes anfragen:

1. Die Einigung sieht vor, dass Mitgliedstaaten die entsprechenden Spektren für 15 oder 20 Jahre an Telekommunikationsunternehmen lizenzieren. Ist die Entscheidung für die Mitgliedstaaten bindend?

2. Ist eine Lizenzierung an andere Unternehmen (etwa Automobil) möglich?

3. Kritiker der Entscheidung sagen, dass sich dieser Weg zu stark auf den Mobilfunk als Hoffnungsträger fokussiert. Für lokale und regionale Anwendungen werde zu wenig Spektrum ausgewiesen. Viele Unternehmen aus der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, aber auch Start-ups, Künstler, staatliche und kommunale Kulturinstitutionen, Tagungszentren, Hochschulen und Kirchen sollten an 5G partizipieren können, ohne auf die "Gnade" der Mobilfunkunternehmen angewiesen zu sein, um von dort Spektrum zu erhalten. Daher dürfe der Mobilfunk keinesfalls den gesamten 5G-Bereich monopolisieren. Auch Mobilfunk-unabhängige Anbieter sollen einen Teil des 5G-Bereichs in Eigenverantwortung betreiben können. Was denkt die EU über die Kritik?

4. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur bisher 100 MHz für lokale Anwendungen außerhalb des Mobilfunks vorgesehen (3.7 – 3.8 GHz). Dieser Bereich sei unbedingt für private Netze zu erhalten, fordert etwa die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Wieso teilt die EU diese Auffassung nicht?

5. Wie können Unternehmen aus anderen Branchen als der Mobilfunk an 5G partizipieren?

6. Mit welchen Vertretern welcher Mobilfunkunternehmen haben sich Repräsentanten oder Mitarbeiter der EU im Vorfeld der Entscheidung getroffen und über dieses Thema gesprochen oder elektronisch korrespondiert (gefragt wird nur nach Kommunikation außerhalb der "public consultations")?

Danke für die Beantwortung der Anfragen und Ihre Bemühungen.

Mit freundlichem Gruß,

Jochen Zenthöfer
L-2625 Luxemburg

Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien

Sehr geehrte Heer,

Haben Sie vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten. Leider haben Sie ihre Postanschrift nicht angegeben, was für die Registrierung und die Bearbeitung ihres Antrags im Einklang mit den entsprechen Verfahrensvorschriften erforderlich ist.

Bitte lassen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift baldmöglichst zukommen. In Erwartung Ihrer Antwort, behalten wir uns das Recht zur Verweigerung der Registrierung Ihres Antrags vor.

Natürlich können Sie für die Eingabe Ihrer Anfrage direkt das elektronische Formular verwenden:

http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/...

Mit freundlichem Gruß,

Carlos Remis
SG.B.4
Transparence
Berl. 05/315

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Jochen Zenthöfer

Dear Communications Networks, Content and Technology,
meine Anschrift ist:

Dr. Jochen Zenthöfer
9, rue du Travail
L - 2625 Luxembourg
Luxemburg

Yours faithfully,

Jochen Zenthöfer

Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien

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Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihr Ihre E-Mail vom 09/03/2018. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 09/03/2018 unter Aktenzeichen GestDem 2018/1487 registriert wurde.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

Die Frist läuft am 04/04/2018 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Carlos Remis
SG.B.4
Transparence
Berl. 05/315

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Generaldirektion Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien

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Sehr geehrter Herr Zenthöfer,

Vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Berichterstattung zum Thema
Funkspektrum sowie Ihre Fragen.

Zuerst möchte ich betonen, dass die Richtlinie für einen Europäischen
Kodex für Elektronische Kommunikation noch nicht in ihrer Endfassung
verabschiedet ist. Wir erwarten den Abschluss der Verhandlungen in den
nächsten Monaten.

Zu Ihren Fragen möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen.

Angenommen der Kodex schreibt eine bestimmte Mindestdauer für die
Frequenznutzungsrechte (Lizenzen) für drahtlose Breitbandkommunikation
vor, so wird diese Bestimmung für alle Mitgliedsstaaten bindend sein.
Grundsätzlich ist die Vergabe von Frequenznutzungsrechten nicht auf
Mobilfunkbetreiber beschränkt. Die Regeln für die Frequenzvergabe sowie
die Lizenzbedingung werden auf nationaler Ebene bestimmt, könnten jedoch
durch gewisse Harmonisierungsvorgaben von der EU Ebene beeinflusst werden.

 

Frequenznutzungsrechte könnten auch lokalen oder regionalen Charakter
haben, um innovativen 5G Diensten gerecht zu werden. In solchen Fällen
kann und soll Funkspektrum auch an kleinere Unternehmen für geographisch
beschränkte Nutzung zugeteilt werden. In Deutschland überlegt die
Bundesnetzagentur einen solchen Ansatz im Frequenzbereich 3.7-3.8 GHz.
Mobilfunkunternehmen sollten nicht die ausschließlichen Inhaber von
Frequenznutzungsrechten sein. Sie könnten allerdings in vielen Fällen
durch vertragliche Vereinbarungen bestimmte 5G Dienste an kleinere
Anwender anbieten, so dass letztere nicht in Frequenznutzungsrechten oder
in eigener Infrastruktur investieren müssen. Die Frequenzregulierung soll
flexibel sein und verschiedene Geschäftsmodelle in einer freien
Marktentscheidung unterstutzten. 

 

Während des Vorbereitungsprozesses für den Europäischen Kodex für
Elektronische Kommunikation haben die Dienste der Europäischen Kommission
verschiedene Studien beauftragt sowie zahlreiche Treffen mit Vertretern
aus der Mobilfunkbranche und verschiedene vertikalen Sektoren (z.B.
Autoindustrie, Gesundheitsindustrie, Energieversorger, Rundfunk und Medien
usw.) durchgeführt. Insbesondere möchte ich in diesem Zusammenhang  auf
das Industriemanifesto hinweisen (Link:
https://ec.europa.eu/digital-single-mark...
), die die konsolidierte Position verschiedener Industriesektoren zu den
bevorstehenden 5G Entwicklungen und den entsprechenden Anforderungen an
die Regulierung wiedergibt.

 

Mit freundliche Grüßen,

 

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

" Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Kommunikationsnetze,
Inhalte und Technologien

(CNECT),

 

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in
Regulation 1049/2001, I am

requesting documents which contain the following information:

bezugnehmend auf Ihre Erklärung unter

[1]http://europa.eu/rapid/press-release_MEX...

(Key agreements on radio spectrum pave the way for 5G)

möchte ich folgendes anfragen:

 

1. Die Einigung sieht vor, dass Mitgliedstaaten die entsprechenden
Spektren für 15 oder 20 Jahre an

Telekommunikationsunternehmen lizenzieren. Ist die Entscheidung für die
Mitgliedstaaten bindend?

 

2. Ist eine Lizenzierung an andere Unternehmen (etwa Automobil) möglich?

 

3. Kritiker der Entscheidung sagen, dass sich dieser Weg zu stark auf den
Mobilfunk als Hoffnungsträger

fokussiert. Für lokale und regionale Anwendungen werde zu wenig Spektrum
ausgewiesen. Viele

Unternehmen aus der Automobilindustrie und dem Maschinenbau, aber auch
Start-ups, Künstler,

staatliche und kommunale Kulturinstitutionen, Tagungszentren, Hochschulen
und Kirchen sollten an 5G

partizipieren können, ohne auf die "Gnade" der Mobilfunkunternehmen
angewiesen zu sein, um von

dort Spektrum zu erhalten. Daher dürfe der Mobilfunk keinesfalls den
gesamten 5G-Bereich

monopolisieren. Auch Mobilfunk-unabhängige Anbieter sollen einen Teil des
5G-Bereichs in

Eigenverantwortung betreiben können. Was denkt die EU über die Kritik?

Ref. Ares(2018)1347822 - 12/03/2018

 

4. In Deutschland hat die Bundesnetzagentur bisher 100 MHz für lokale
Anwendungen außerhalb des

Mobilfunks vorgesehen (3.7 – 3.8 GHz). Dieser Bereich sei unbedingt für
private Netze zu erhalten,

fordert etwa die Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Wieso teilt die
EU diese Auffassung nicht?

 

5. Wie können Unternehmen aus anderen Branchen als der Mobilfunk an 5G
partizipieren?

 

6. Mit welchen Vertretern welcher Mobilfunkunternehmen haben sich
Repräsentanten oder Mitarbeiter

der EU im Vorfeld der Entscheidung getroffen und über dieses Thema
gesprochen oder elektronisch

korrespondiert (gefragt wird nur nach Kommunikation außerhalb der "public
consultations")?

Danke für die Beantwortung der Anfragen und Ihre Bemühungen.

 

Mit freundlichem Gruß,

Jochen Zenthöfer

L-2625 Luxemburg

 

 

CNECT-B4 Secretariat
[2]cid:image003.jpg@01D3B48D.A2AA3B10
European Commission
DG for Communications Networks, Content and Technology

Radio Spectrum Policy Unit

BU 33 7/87

B-1049 Brussels/Belgium
tel: +32 2 296 81 79

 

 

 

References

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1. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX...