zuständige Stelle / Charta von Paris fuer ein neues Europa

Die Anfrage war erfolgreich.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäische Bürgerbeauftragte,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In Charta von Paris für ein neues Europa (Quelle: Bulletin der Europäischen
Gemeinschaften.Kommission Nr. 11 1990/S. 128-129) ist die folgende Bestimmung im Hinblick auf Menschenrechte zu lesen:

„Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
… jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, … Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.“

Welche Stelle ist in der EU zuständig, damit jeder sich zu dieser Stelle auf Grundlage der Charta von Paris für ein neues Europa (genau auf Grundlage der oben genannten Zitat) wenden kann?

Mit freundlichem Gruß,

Peter Bergmann

ARES-NOREPLY@apps.ombudsman.europa.eu,

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[5]Ares(2020)807704 - RE: Informationsfreiheit Anfrage - zuständige Stelle
/ Charta von Paris fuer ein neues Europa

Sent by ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <[European Ombudsman request email]>. All
responses have to be sent to this email address.
Envoyé par ve_ombu.euroombudsman (OMBU) <[European Ombudsman request email]>. Toutes
les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique.

Sehr geehrter Herr Bergmann,

 

vielen Dank, dass Sie sich an die Europäische Bürgerbeauftragte gewandt
haben.

 

Aus Ihrer Mitteilung geht hervor, dass Sie wissen möchten, welche Stelle
in der EU zuständig ist, "damit jeder sich zu dieser Stelle auf Grundlage
der Charta von Paris für ein neues Europa (genau auf Grundlage der oben
genannten Zitat) wenden kann".

 

Hierzu kann ich Ihnen folgende Auskunft geben: Die Charta von Paris für
ein neues Europa wurde am 21. November 1990 in Paris als Schlussdokument
einer Sondergipfelkonferenz der Konferenz über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE) von 32 europäischen Ländern sowie den USA
und Kanada unterschrieben. Die KSZE, nunmehr OSZE, ist eine von der
Europäischen Union unabhängige Staatenkonferenz. Es gibt also, was die
Charta von Paris für ein neues Europa angeht, keine zuständige Stelle bei
der Europäischen Union.

 

Jedoch gilt für die Organe und Einrichtungen der EU und für die
Mitgliedstaaten bei der Durchführung des EU-Rechts die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union:
[6]http://europarl.europa.eu/charter/pdf/te....  Diese garantiert in
Art. 47 das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches
Gericht.

 

Wenn Sie weitere Fragen zu Ihren Rechten haben, die sich aus EU-Recht, und
insbesondere aus der Charta der Grundrechte der Europäischen Union
ergeben, können Sie sich an den Beratungsdienst von "Ihr Europa" wenden:
[7]https://ec.europa.eu/eu-rights/enquiry-c....
Dieses Angebot der Europäischen Kommission kann Ihnen dabei helfen, die
EU-Rechtslage in Ihrem konkreten Fall zu klären. Nach Einreichung Ihrer
Anfrage bekommen Sie hier innerhalb einer Woche kostenlose Hilfe. Weitere
Informationen zu dem Beratungsdienst "Ihr Europa" finden Sie hier:
[8]https://europa.eu/youreurope/advice/inde....

 

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

[9]cid:image001.gif@01D56D43.AD21AF40 Europäischer
Bürgerbeauftragter
Elke Winter-Mes
Referat 2 –
Koordinierung von
Untersuchungen im
öffentlichen
Interesse
 
 
1 avenue du
Président Robert
Schuman
CS 30403
F - 67001
Strasbourg Cedex
T. + 33 (0)3 88 17
23 13
F. + 33 (0)3 88 17
90 62
 
 

 

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