zuständige Stelle / Charta von Paris fuer ein neues Europa

Europäisches Parlament Die angefragten Informationen waren nicht vorhanden.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäisches Parlament,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In Charta von Paris für ein neues Europa (Quelle: Bulletin der Europäischen
Gemeinschaften.Kommission Nr. 11 1990/S. 128-129) ist die folgende Bestimmung im Hinblick auf Menschenrechte zu lesen:

„Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
… jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, … Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.“

Welche Stelle ist in der EU zuständig, damit jeder sich zu dieser Stelle auf Grundlage der Charta von Paris für ein neues Europa (genau auf Grundlage der oben genannten Zitat) wenden kann?

Mit freundlichem Gruß,

Peter Bergmann

Europäisches Parlament

Sehr geehrter Herr Bergmann,

das Referat Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments (EP) bestätigt den
Eingang Ihrer Nachricht vom 28. Januar 2020 betreffend die „[1]Charta von
Paris für ein neues Europa“, die anlässlich des Treffens der Staats- und
Regierungschefs der Teilnehmerstaaten der Konferenz über Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE) vom 19.-21. November 1990 angenommen
wurde.    

Unser Referat hat die Aufgabe, die Bürgerinnen und Bürger
institutionsbezogen über den Aufbau, die Befugnisse und die Tätigkeiten
des Europäischen Parlaments zu informieren.

Es erteilt jedoch keine persönliche Rechtsberatung und ist auch nicht für
die Auslegung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder der EU oder
gar internationaler Rechtsvorschriften zuständig.

Wie Sie sicher wissen, durchlief die KSZE nach dem Ende des Kalten Krieges
einen Prozess der Institutionalisierung und wurde 1994 in „Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (OSZE) umbenannt.

Die OSZE ist allerdings keine Institution der EU, wenngleich die
OSZE-Geschäftsordnung seit 2006 vorsieht, dass „Bei Sitzungen der
Beschlussfassungsorgane die Europäische Kommission neben dem
Teilnehmerstaat [sitzt], der zu diesem Zeitpunkt den EU-Vorsitz innehat.“
  

Nähere Informationen über die OSZE finden Sie in dem Dokument „[2]Was ist
die OSZE“ auf der [3]Website der OSZE, die auch eine [4]direkte
Kontaktmöglichkeit für Anfragen zu den Aktivitäten und zur Struktur dieser
Organisation bietet.

Ergänzend möchten wir Sie auch noch auf die in englischer Sprache
verfügbare [5]Veröffentlichung über die OSZE hinweisen, die im
wissenschaftlichen Dienst des EP erstellt wurde und die unter anderem
einen Abschnitt  „The EU and the OSCE“ enthält.

Wir hoffen, dass diese Informationen Ihr Interesse finden, und danken
Ihnen, dass Sie das Europäische Parlament kontaktiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Referat Bürgeranfragen

[6]www.europarl.europa.eu/askEP/de

Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass die vom Referat
Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments erteilten Informationen nicht
rechtsverbindlich sind.

Wir weisen auch darauf hin, dass diese E-Mail-Box nur für den Versand von
E-Mails benutzt wird. Eingehende E-Mails werden nicht bearbeitet. Wenn Sie
Kontakt mit dem Referat Bürgeranfragen aufnehmen möchten, bitten wir Sie,
unser [7]Online-Formular zu benutzen. 

 

 

 

 

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References

Visible links
1. https://www.osce.org/de/mc/39518
2. https://www.osce.org/de/node/35780?downl...
3. https://www.osce.org/de
4. https://www.osce.org/contacts
5. https://www.europarl.europa.eu/RegData/e...
6. http://www.europarl.europa.eu/askEP/de
7. https://www.secure.europarl.europa.eu/at...