zuständige Stelle / Charta von Paris fuer ein neues Europa

Die Antwort auf diese Anfrage ist lange im Rückstand. Nach gesetzlicher Vorschrift sollte Justiz und Verbraucher Ihnen inzwischen unter allen Umständen geantwortet haben. (Details). Sie können sich beschweren, indem sie Interne Prüfung beantragen .

Sehr geehrte / Sehr geehrter Justiz und Verbraucher,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In Charta von Paris für ein neues Europa (Quelle: Bulletin der Europäischen
Gemeinschaften.Kommission Nr. 11 1990/S. 128-129) ist die folgende Bestimmung im Hinblick auf Menschenrechte zu lesen:

„Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
… jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, … Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.“

Welche Stelle ist in der EU zuständig, damit jeder sich zu dieser Stelle auf Grundlage der Charta von Paris für ein neues Europa (genau auf Grundlage der oben genannten Zitat) wenden kann?

Mit freundlichem Gruß,

Peter Bergmann