This is an HTML version of an attachment to the Freedom of Information request 'Correspondance about environmental and food safety standards in relation to TTIP'.


Ref. Ares(2016)7049618 - 19/12/2016
From: 
LAITENBERGER Johannes (COMP) 
Sent: 
11 February 2014 14:13 
To: 
CAB BARROSO ARCHIVES 
Subject: 
FW: Gentechnik Verhandlungen USA-EU 
 
 
 
Johannes Laitenberger  
Head of Cabinet/Chef de cabinet/Kabinettchef/Chefe de gabinete  
President/Président/Präsident/Presidente José Manuel Barroso  
European Commission/Commission européenne/Europäische Kommission/Comissão Europeia  
 
B 1049 Bruxelles/Brussel (Belgique/België)  
Tel. +32-2-
  
E-Mail 
@ec.europa.eu  
Commission Website http://ec.europa.eu/  
From: 
 [mailto
@aon.at]  
Sent: Sunday, February 09, 2014 8:30 PM 
To: 
 
Subject: Gentechnik Verhandlungen USA-EU 
 
WTO-Urteil Gensaatgut/Gennahrungsmittel/Vorschlag einer Beweislastumkehr 
 
Meiner Meinung nach sollte beim Welthandel mit Waren, wo mögliche (ev. schwerwiegende) 
gesundheitliche Schäden bzw. Umweltschäden nicht ausgeschlossen werden können, im 
Rahmen der WTO eine Beweislastumkehr insofern eingeführt werden, als z. B. Gensaatgut bzw. 
dessen Produkte zukünftig nur dann zugelassen werden könnten, wenn seitens der Antragsteller 
der Beweis einer sicheren gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorgelegt werden kann. Bis 
zum eindeutigen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sollte ein Import- und 
Verkaufsverbot sowohl von entsprechend gentechnisch veränderten Saatgut, als auch von deren 
Produkten eingeführt werden.  
  
Bei der Zulassung von ärztlichen Medikamenten ist es selbstverständlich, den Verkauf erst 
nach sehr langen, machmal Jahrzehnte dauernden Untersuchungsreihen und eindeutig 
festgestellter sicherer Unbedenklichkeit des Medikaments zu ermöglichen, und dies, obwohl 
Medikamente im Gegensatz zu den lebenslang aufgenommenen Lebensmitteln i. d. R. nur 
kurzfristig und i. d. R. nur von einem kleinen Teil der Menschheit eingenommen werden müssen, 
wodurch zumindest die mittel- und langfristigen Gefahren minimiert werden. Darüber hinaus 
überwiegen im medizinischen Bereich die positiven gesundheitlichen Auswirkungen gegenüber 
möglichen negativen Folgen der Verwendung von Gentechnik.  
  
Für die Ernährung der Menschheit ist der Einsatz von Gentechnik hingegen sowohl in qualitativer 
als auch quantitativer Hinsicht nicht erforderlich (mit der derzeitigen Nahrungsmittelproduktion 
könnten problemlos 10 Mrd. Menschen ernährt werden, es leben jeodch dzt. nur ca. 6 Mrd. 

Menschen auf der Erde; das Hungerproblem ist daher ein Problem der Verteilung, aber nicht der 
Höhe der Produktion; vielmehr geht es hierbei ausschließlich darum, Gewinne zu maximieren; 
darüber hinaus ist die maximale konventionelle Nahrungsmittelproduktionskapazität noch lange 
nicht ausgereizt). Was nützt es uns, wenn z. B. erst in 20, 30 Jahren festgestellt wird, dass die 
Gentechnik im Nahrungsmittelbereich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt 
hat. Dann ist es aller Voraussicht nach zu spät, denn die technisch veränderten Pflanzen haben 
sich dann längstens weltweit soweit mit konventionellen Pflanzgut vermischt, dass eine Rückkehr 
an den Start höchstwahrscheinlich unmöglich und daher das ggst. Experiment irreversibel ist. 
Diese Frage stellt sich wahrscheinlich auch im Fall der Einrichtung von Schutzzonen rund um 
biologische bzw. konventionelle Anbaugebiete, da der Pollenflug sich auf Dauer von derartigen 
Grenzen nicht abhalten lässt. Es stellt sich hierbei zusätzlich grundsätzlich auch die Frage, ob in 
diesem Fall, abgesehen von der Problematik von nicht vermeidbaren Verunreinigungen von 
biologischer/konventioneller Ware mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln im Rahmen der 
Produktion, Lagerung und Transports, die Herstellung von 100 % gentechnikfreien Produkten 
generell noch möglich ist. In diesem Fall kann der Konsument auch nicht mehr frei entscheiden, 
ob er vollkommen gentechnikfreie Produkte beziehen will oder nicht, da diese Produkte gar nicht 
mehr angeboten werden können. Im Fall von Forschungen mit Gentechnik im medizinischen 
Bereich wie auch mit Viren, Bakterien etc. ist es selbstverständlich, diese im Labor bis zum 
sicheren Nachweis der unbedenklichen Anwendung vor der Außenwelt zu schützen, bei 
Gentechnikpflanzen sollte dies vor der eindeutig festgestellten Unbedenklichkeit anders sein? 
  
Eine Umkehrung der Beweislast sollte auch angesichts der bereits in verschiedenen Weltteilen (v. 
a. in Amerika) weit fortgeschrittenen Anwendung von Gentechnik und auch angesichts der 
realpolitisch schwierigen weltweiten Umsetzbarkeit (v. a. Wiederstände der USA zu erwarten) in 
Angriff genommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte eine entsprechende 
Umsetzung zumindest in Europa vorgesehen werden.  
  
  
Mit freundlichen Grüßen 
 
E-mail
@aon.at