Ref. Ares(2016)7049618 - 19/12/2016
From:
LAITENBERGER Johannes (COMP)
Sent:
11 February 2014 14:13
To:
CAB BARROSO ARCHIVES
Subject:
FW: Gentechnik Verhandlungen USA-EU
Johannes Laitenberger
Head of Cabinet/Chef de cabinet/Kabinettchef/Chefe de gabinete
President/Président/Präsident/Presidente José Manuel Barroso
European Commission/Commission européenne/Europäische Kommission/Comissão Europeia
B 1049 Bruxelles/Brussel (Belgique/België)
Tel. +32-2-
E-Mail
@ec.europa.eu
Commission Website http://ec.europa.eu/
From:
[mailto
@aon.at]
Sent: Sunday, February 09, 2014 8:30 PM
To:
Subject: Gentechnik Verhandlungen USA-EU
WTO-Urteil Gensaatgut/Gennahrungsmittel/Vorschlag einer Beweislastumkehr
Meiner Meinung nach sollte beim Welthandel mit Waren, wo mögliche (ev. schwerwiegende)
gesundheitliche Schäden bzw. Umweltschäden nicht ausgeschlossen werden können, im
Rahmen der WTO eine
Beweislastumkehr insofern eingeführt werden, als z. B. Gensaatgut bzw.
dessen Produkte zukünftig nur dann zugelassen werden könnten, wenn seitens der Antragsteller
der Beweis einer sicheren gesundheitlichen Unbedenklichkeit vorgelegt werden kann. Bis
zum eindeutigen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sollte ein Import- und
Verkaufsverbot sowohl von entsprechend gentechnisch veränderten Saatgut, als auch von deren
Produkten eingeführt werden.
Bei der Zulassung von ärztlichen Medikamenten ist es selbstverständlich, den Verkauf erst
nach sehr langen, machmal Jahrzehnte dauernden Untersuchungsreihen und eindeutig
festgestellter sicherer Unbedenklichkeit des Medikaments zu ermöglichen, und dies, obwohl
Medikamente im Gegensatz zu den
lebenslang aufgenommenen Lebensmitteln i. d. R. nur
kurzfristig und i. d. R. nur von einem kleinen Teil der Menschheit eingenommen werden müssen,
wodurch zumindest die mittel- und langfristigen Gefahren minimiert werden. Darüber hinaus
überwiegen im medizinischen Bereich die positiven gesundheitlichen Auswirkungen gegenüber
möglichen negativen Folgen der Verwendung von Gentechnik.
Für die Ernährung der Menschheit ist der Einsatz von Gentechnik hingegen sowohl in qualitativer
als auch quantitativer Hinsicht nicht erforderlich (mit der derzeitigen Nahrungsmittelproduktion
könnten problemlos 10 Mrd. Menschen ernährt werden, es leben jeodch dzt. nur ca. 6 Mrd.
Menschen auf der Erde; das Hungerproblem ist daher ein Problem der Verteilung, aber nicht der
Höhe der Produktion; vielmehr geht es hierbei ausschließlich darum, Gewinne zu maximieren;
darüber hinaus ist die maximale konventionelle Nahrungsmittelproduktionskapazität noch lange
nicht ausgereizt). Was nützt es uns, wenn z. B. erst in 20, 30 Jahren festgestellt wird, dass die
Gentechnik im Nahrungsmittelbereich negative Auswirkungen auf die Gesundheit und Umwelt
hat. Dann ist es aller Voraussicht nach zu spät, denn die technisch veränderten Pflanzen haben
sich dann längstens weltweit soweit mit konventionellen Pflanzgut vermischt, dass eine Rückkehr
an den Start höchstwahrscheinlich unmöglich und daher das ggst. Experiment irreversibel ist.
Diese Frage stellt sich wahrscheinlich auch im Fall der Einrichtung von Schutzzonen rund um
biologische bzw. konventionelle Anbaugebiete, da der Pollenflug sich auf Dauer von derartigen
Grenzen nicht abhalten lässt. Es stellt sich hierbei zusätzlich grundsätzlich auch die Frage, ob in
diesem Fall, abgesehen von der Problematik von nicht vermeidbaren Verunreinigungen von
biologischer/konventioneller Ware mit gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln im Rahmen der
Produktion, Lagerung und Transports, die Herstellung von 100 % gentechnikfreien Produkten
generell noch möglich ist. In diesem Fall kann der Konsument auch nicht mehr frei entscheiden,
ob er vollkommen gentechnikfreie Produkte beziehen will oder nicht, da diese Produkte gar nicht
mehr angeboten werden können. Im Fall von Forschungen mit Gentechnik im medizinischen
Bereich wie auch mit Viren, Bakterien etc. ist es selbstverständlich, diese im Labor bis zum
sicheren Nachweis der unbedenklichen Anwendung vor der Außenwelt zu schützen, bei
Gentechnikpflanzen sollte dies vor der eindeutig festgestellten Unbedenklichkeit anders sein?
Eine Umkehrung der Beweislast sollte auch angesichts der bereits in verschiedenen Weltteilen (v.
a. in Amerika) weit fortgeschrittenen Anwendung von Gentechnik und auch angesichts der
realpolitisch schwierigen weltweiten Umsetzbarkeit (v. a. Wiederstände der USA zu erwarten) in
Angriff genommen werden. Sollte dies nicht möglich sein, sollte eine entsprechende
Umsetzung zumindest in Europa vorgesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
E-mail
@aon.at