Öffentliches Register der EUIPO
Maschinelle Übersetzung vom Englischen ins Deutsche
Alicante, 26. August 2020
Ref.14/2020: 93719048
Herr Peter Bergmann
Per E-Mail: Peter Bergmann <xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx>
Thema: Petition für Dokumente
Die EUIPO hat Ihren Antrag zu den folgenden Fragen bezüglich der Marken geprüft:
1. die Wortmarke 'BEITRAGSSERVICE', Aktenzeichen 010588507
2. Wortmarke 'ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE',
Aktenzeichen 010588961
3. Bildmarke 'ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE',
Aktenzeichen 010589356
in dem wir verstehen, dass Sie die folgenden Informationen wissen möchten:
Wenn die Verwendung der 3 oben genannten Marken außerhalb des Handels
stattfindet, z.B. im Verwaltungsrecht. Wenn Menschen nicht frei entscheiden
können, sondern unter diesen 3 Marken gezwungen werden. Wenn wir
Informationen darüber haben, ob diese 3 Marken unrechtmäßig verwendet
werden.
Wir tun dies auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des
Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
(Amtsblatt L 145 vom 31.5.2001, S. 43) und der besonderen Bestimmungen über
den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die im Beschluss Nr. CA-03-22 des
Verwaltungsrates des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (24.11.2003)
festgelegt sind, und sind zu folgendem Schluss gekommen
Informationen darüber, wie die Akteneinsicht beantragt werden kann (Zugang zu
einer öffentlichen EUTM-Akte) und in welchen Fällen sie kostenlos ist (Online-
Zugang zu Akten), finden Sie in den Richtlinien:
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien
Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu
Öffentliches Register der EUIPO
https://guidelines.euipo.europa.eu/1803468/1789174/trade-mark-guidelines/section-
5-inspection-of-files (auch in deutscher Sprache verfügbar).
Für den Online-Zugriff auf Dateien müssen Sie sich im "Benutzerbereich"
registrieren. In diesem Fall haben Sie Zugang zum vollständigen Inhalt jeder
veröffentlichten EUTM-Datei (mit Ausnahme von Dokumenten, die als vertraulich
gekennzeichnet sind). Wenn der EUTM-Inhaber Beweise für die "erlangte
Unterscheidungskraft" oder Beweise für die Benutzung in einem Widerspruchs- oder
Löschungsverfahren vorgelegt hat, sind diese alle in den Akten enthalten und
können kostenlos eingesehen werden (in PDF)
Möglicherweise (und dies kann von der Originalversion abhängen) könnten Sie mit
Ihrem Hinweis auf "illegale Nutzung" auf eine mögliche TM-Verletzung hinweisen.
Wenn dies der Fall ist, wird auf Artikel 124 EUTMR verwiesen, in dem festgelegt ist,
dass die EUTM-Gerichte die ausschließliche Zuständigkeit für alle
Verletzungsklagen haben; in diesem Fall sollte jede Klage beim zuständigen EUTM-
Gericht eingereicht werden. Die EUIPO gibt im EUTM-Register nur das Ergebnis der
endgültigen Gerichtsklagen wieder, wie in den Richtlinien erläutert wird:
https://guidelines.euipo.europa.eu/1803468/1786313/trade-mark-guidelines/1-
introduction
Wenn Sie nach Erhalt der oben genannten Informationen immer noch Zweifel
haben, sollten Sie sich mit allen spezifischen Fragen an den Informationsdienst
wenden, der sich mit bestimmten Markenfragen befasst, und nicht an das
Öffentliche Register, das hauptsächlich für Verwaltungsdokumente bestimmt ist.
Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung 15
Arbeitstage haben, um einen Zweitantrag zu stellen und die EUIPO zu bitten, ihren
Standpunkt zu überdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Julie Miller Holmer
Öffentliches Register der EUIPO
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien
Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu
Öffentliches Register der EUIPO
Avenida de Europa, 4 • E - 03008 • Alicante, Spanien
Tel. +34 965139100 • www.euipo.europa.eu