Abweichungen vom Arzneibuch bei Comirnaty und Spikevax
Sehr geehrte / Sehr geehrter Generalsekretariat der Europäischen Kommission,
Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Ihre Informationen zur Zulassung der der Impfstoffe Comirnaty und Spikevax. Liegen Ihnen irgendwelche Dokumente vor, warum die Europäische Kommission abweichend der Gesetze Impfstoffe zugelassen hat mit einem vom Arzneibuch abweichenden Inhaltsstoff (Cholesterol) , obwohl eine Arzneibuchmonogrfie bestand?
Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Zapf
Sehr geehrter Herr Zapf,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.
Leider haben Sie keine Postanschrift angegeben. Diese ist aber gemäß unseren Verfahrensvorschriften für die Registrierung und Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständige Postanschrift so bald wie möglich zu. In der Zwischenzeit behalten wir uns das Recht vor, die Registrierung Ihres Antrags zu verweigern.
Natürlich können Sie auch das auf der Europa-Website aufrufbare elektronische Formular zur Antragstellung verwenden:
http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/....
Mit freundlichen Grüßen,
Access to documents team (cr)
SG.C.1
Transparency
Sehr geehrte / Sehr geehrter [email address],
meine Adresse lautet
Am Schützenhaus 11
36037 Fulda
Deutschland
Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Zapf
Your message has been received by the Transparency Unit of the
Secretariat-General of the European Commission.
Requests for public access to documents are treated on the basis of
[1]Regulation (EC) No 1049/2001 of 30 May 2001 regarding public access to
European Parliament, Council and Commission documents.
The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days
upon registration of your request and will duly inform you of the
registration of the request (or of any additional information to be
provided in view of its registration and/or treatment).
L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne
a bien reçu votre message.
Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du
[2]règlement (CE) n° 1049/2001 du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public
aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission.
Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours
ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous
informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information
supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de
votre demande).
Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der
Europäischen Kommission eingegangen.
Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der
[3]Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und
der Kommission behandelt.
Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von
15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die
Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen
im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
References
Visible links
1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
Sehr geehrter Herr Zapf ,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 19/02/2022. Wir bestätigen hiermit den
Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 21/02/2022 unter
dem Aktenzeichen GESTDEM 2022/1070 registriert.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist
endet am 14/03/2022. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie
umgehend informiert.
Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers
gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung
steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten
oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht
zuständig.
Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website fragdenstaat.de
für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website
zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere
Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des
privaten Betreibers entnehmen.
Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
finden Sie auf folgender Webseite: Datenschutzerklärung – Zugang zu
Dokumenten.
Mit freundlichen Grüßen
Access to documents team (cr)
SG.C.1
Transparency
Our reference: Ares(2022)1597550
Dear Mr Zapf,
Please find attached a letter on the above mentioned subject.
Kindly note that this is sent by e-mail only.
Kind regards,
Unit “Medicines: policy, authorisation and monitoring“
European Commission
DG Health and Food Safety
Sehr geehrte / Sehr geehrter SANTE PHARMACEUTICALS B5,
das sind nicht die gewünschten Informationen. Die Bewertung der EMA spielt keine Rolle, es geht mir um die Dokumente, die der EMA überhaupt so eine Kompetenz zuweisen, ein Arzneimittel zur Zulassung zu empfehlen, welches nachweislich nicht nach den anerkannten pharmazeutischen Regeln hergestellt wurde, also abweichend von den Vorschriften des Arzneibuchs.
Ich benötige die Dokumente, die beweisen, dass ein Abweichen von den Vorschriften des Arzneibuchs legal ist. Wo sind diese Dokumente?
Vielen Dank!
Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Zapf
Our reference: Ares(2022)2154044
Dear Mr Zapf,
Please find attached a letter on the above mentioned subject.
Kindly note that this is sent by e-mail only.
Kind regards,
Unit “Medicines: policy, authorisation and monitoring“
European Commission
DG Health and Food Safety
Sehr geehrte Frau Solomon,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 24. März 2022, in dem Sie mitteilen, dass Sie von mir zunächst dokumentierte Nachweise oder zumindest ein paar weitere Erläuterungen bräuchten, die meine Feststellungen, dass die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty und Spikevax nicht im Einklang mit dem EU-Arzneimittelrecht hergestellt worden sind und somit von den Vorschriften des Europäischen Arzneibuchs abweichen, beweisen.
Diese Dokumente finden Sie im Anhang, den ich Ihnen von meiner privaten Email Adresse gesendet habe.
Ich möchte betonen, dass der EMA kein Ermessenspielraum bei der Anwendung der damals gültigen Gesetze bezüglich Abweichungen vom Arzneibuch eingeräumt wurde oder auch wird. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Richtlinie 2001/83/EG Anhang 1, Teil 2, C. Kontrolle der Ausgangsstoffe
"1.1 Ausgangsstoffe, die in den Arzneibüchern aufgeführt sind
Die Monografien des Europäischen Arzneibuchs gelten für alle darin aufgeführten Erzeugnisse."
Ich finde es ungeheuerlich, dass aus wirtschaftlichen Interessen vom Arzneibuch abgewichen wurde und somit die Gesetze von Ihrer Behörde derartig gebrochen worden sind und Sie somit das Leben der europäischen Bürger gefährden.
Wie erklären Sie mir das? Wo sind die Informationen der Anfrage?
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Zapf
Our reference: Ares(2022)3070426
Dear Mr Zapf,
Please find attached a letter on the above mentioned subject.
Kindly note that this is sent by e-mail only.
Kind regards,
Unit “Medicines: policy, authorisation and monitoring“
European Commission
DG Health and Food Safety