Entscheidung die Bürgerinitiative "Stop TTIP" nicht zuzulassen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich unter Verweis auf Verordnung 1049/2001 - möglichst elektronischen - Zugang zu allen Dokumenten (z.B. Stellungnahmen, Vermerke, Gutachten, Sitzungsprotokolle, Tagesordnungen und Unterlagen, interne und exterene Konsultationsunterlagen und ähnlichen Dokumenten, jeweils mit sämtlichen Anlagen und aus allen beteiligten Generaldirektionen), die im Zusammenhang mit der Entscheidung C2014-6501 vom 10.09.2014 stehen, die Europäische Bürgerinitative "Stopp TTIP" nicht zuzulassen oder im Verfahren zur Vorbereitung jener Entscheidung entstanden sind.

Ich darf Sie bitten mir umgehend den Eingang dieses Antrages zu bestätigen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Secretariat General of the European Commission

Sehr geehrter Herr Strack,

Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bestätige hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage auf Zugang zu Dokumenten der Kommission (ref.: GESTDEM 2014/4043).

In Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten Sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage (03/10/2014).

Sie werden unverzüglich benachrichtigt, sollte es erforderlich sein, die Frist zu verlängern.

Mit freundlichen Grüßen,

ACCESS TO DOCUMENTS TEAM

European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency

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Secretariat General of the European Commission

Sehr geehrter Herr Strack,

wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 11.09.2014. Darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht, der am 11.09.2014 unter der eingangs genannten Referenznummer registriert wurde.

Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am 03.10.2014 abläuft, abzuschließen.

Eine Verlängerung der Frist ist erforderlich, da die angeforderten Dokumente von Dritten stammen, die erst konsultiert werden müssen.

Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von 15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 24.10.2014 ab.

Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

OLGA KURPISZ
Policy Officer 
 
European Commission
Secretariat General
Unit C4 – Work Programme and Stakeholder Consultation

BERL 07/020
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 295 14 21
[email address]

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Secretariat General of the European Commission

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Sehr geehrter Herr Strack,

 

bezugnehmend auf Ihr Schreiben und ihren Antrag auf Akteneinsicht
(Referenznummer GestDem Nr 2014/4043) vom 11. September 2014, darf ich
Ihnen im Anhang die Antwort der Kommission sowie die betreffenden
Dokumente übermitteln.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

CARMEN PREISING
Head of Unit
 
European Commission
Secretariat General
Unit C4 – Work Programme and Stakeholder Consultation

BERL 07/038
Brussels/Belgium
+32 2 298 69 83
[1][email address]

 

 

 

References

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