Frage zur Notifizierung staatlicher Beihilfe für Presseorgane in Luxemburg (durch die luxemburgische Regierung)

Competition did not have the information requested.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Wettbewerb,

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:

Die Pressehilfe des luxemburgischen Staates, geregelt im Gesetz vom 3. August 1998, ist eine direkte Beihilfe in Geldleistungen, die 1976 eingeführt und 1998 neu geregelt wurde, um die Vielfalt der Luxemburger Meinungspresse zu unterstützen. Sie setzt sich aus zwei Teilen zusammen: einem für alle Zeitungen gleichen Grundbetrag und einem proportional zur Anzahl der veröffentlichten Seiten gewährten Zusatzbetrag.
Die Gewährung der Pressehilfe ist an vielfältige Kriterien gebunden. Die Zeitung muss u. a. mindestens fünf Journalisten in
Vollzeit beschäftigen und eine allgemeine Berichterstattung zu nationalen und internationalen Themen bieten. Ausgeschlossen sind die Gratispresse ebenso wie Publikationen in ausschließlich englischer Sprache
oder Zeitungen, die außerhalb des Landes verlegt werden.
Die Pressehilfekönnte gegen das Europarecht verstoßen und daher unzulässig sein. Es handelt es sich bei der Pressehilfe um eine genehmigungsbedürftige Beihilfe. Nach EU-Recht sind staatliche Beihilfen mit dem gemeinsamen
Binnenmarkt unvereinbar, wenn dadurch bestimmte Unternehmen in einer Weise begünstigt werden, dass der Wettbewerb verfälscht wird. Dies muss zudem „den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“. Die Pressehilfe für luxemburgische Medienhäuser könnte den Wettbewerb verfälschen.
Möglicherweise käme für die Luxemburger Pressehilfe eine Genehmigung nach Artikel 107 Absatz 3
lit. c AEUV in Betracht. Danach können Beihilfen „zur Förderung der Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige“ genehmigt werden. Die Beihilfe ist jedoch nur zulässig, wenn sie der Kommission notifiziert wurde.
Angemeldet wurde die luxemburgische Pressehilfe bei der EU-Kommission im Jahre 1997. Die Kommission hat aber keine Entscheidung getroffen und schließlich wurde die Notifizierung damals zurückgezogen, erläuterte vor einigen Jahren Antoine Colombani, Pressesprecher des damaligen Wettbewerbskommissars Joaquín Almunia. In der Folge wurden die jeweiligen
Beträge der Pressehilfe von der luxemburgischen Regierung der EU-Kommission jährlich mitgeteilt. Die Kommission wusste zwar jederzeit über die Pressehilfe in Luxemburg Bescheid. Aber eine Notifizierung hat nicht stattgefunden.
Meine Frage ist nun, ob sich die EU-Kommission mit dieser Frage beschäftigt. Colombani bejahte das vor einigen Jahren und berichtete von einem Prüfungsverfahren. Ist dieses inzwischen abgeschlossen? Falls nein, weshalb nicht? Wenn es an einer Notifizierung fehlt und die Luxemburger Pressehilfe nach Stand der Dinge gegen das Europarecht verstößt, wäre die Auszahlung der Hilfen rechtswidrig und die luxemburgische Regierung verpflichtet, die Hilfen vorläufig zurückzufordern.
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Jochen Zenthöfer
9, rue du Travail, L-2625 Luxembourg

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Wettbewerb,

ist das Ihre Antwort:

O*H
010 +

???
Mehr kann ich hier nicht auf den Computern nicht lesen.

Mit freundlichem Gruß,

J..Z.

Competition

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Sehr geehrter Herr Zenthöfer,

Wir senden Ihnen erneut die Email vom 30/09/2016, die wir Ihnen geschickt
hatten.

mfG.

 

 

 

show quoted sections

Dear Competition,

ich habe keine E-Mail erhalten, weder am 30.9., noch heute am 6.10.
Vielleicht stellen Sie Ihre Antwort einfach auf dieser Webseite ein, da ich das sonst eh tun werde.
Danke für Ihr Engagement und Ihre Antwort.

Yours faithfully,

J.Z.

Competition

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    FW Internal review of access to documents Anfrage Frage zur Notifizierung staatlicher Beihilfe f r Presseorgane in Luxemburg durch die luxemburgische Regierung.html

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Sehr geehrter Herr Zenthöfer,
Sollen wir verstehen, dass Sie unsere Email von heute 15:20 Uhr nicht komplett erhalten haben ? Bitte erneut im Anhang zu dieser Email nochmals.
Am 30/09 hatten wir eine automatische Empfangsbestätigung zu unserem Schreiben erhalten.
mfG

show quoted sections

Dear Competition,
danke. Jetzt habe ich die E-Mail erstmalig erhalten. Sie hat folgenden Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Zenthöfer,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 30/09/2016. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 30/09/2016 unter Aktenzeichen GestDem 2016/5482 registriert wurde.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 21/10/2016 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

State Aid Registry

European Commission

DG Competition

MADOU Office 12/59

B-1049 Brussels/Belgium

Tel: +32 2 29 61154

Fax: +32 2 29 61242

E-mail: [email address]

Competition website: http://ec.europa.eu/competition

Yours faithfully,

Jochen Zenthöfer

Competition

0 *H
010 +

Dear Competition,

wieder lese ich nur die myteriöse Zeichenfolge
o* H
010 +

Vielleicht ist etwas am System defekt?

Beim letzten Mal hatte es auch zweimal nicht geklappt eine E-Mail anzuhängen, wenn Sie etwas geschrieben haben. Woran bzw an wem es liegt, weiß ich nicht, ich manage "Ask the EU" nicht.

Bitte versuchen Sie es erneut. Danke.

Yours faithfully,

Jochen Zenthöfer

Competition

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Sehr geehrter Herr Zenthöfer ,

Erneut als Anlage.

mfG

 

 

[1]cid:image001.png@01CDA13B.FB7873D0

State Aid Registry
European Commission
DG Competition

MADOU Office 12/59

B-1049 Brussels/Belgium
Tel: +32 2 29 61154

Fax: +32 2 29 61242
E-mail: [2][email address]
Competition website: [3]http://ec.europa.eu/competition

 

 

 

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