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Umsatzsteuer Ausweisen in Onlineshops EU weit

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Sebastian Janschitz

Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss,

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:

meine Anfrage bezieht sich darauf, ob in einem Online-Shop die Umsatzsteuer generell ausgewiesen werden muss, oder ob diese erst am Ende bei der Bestellbestätigung hinzugefügt werden muss?

Meine Frage bezieht sich auf einen konkreten Fall.
Das Unternehmen sitzt in Tschechien und weist auf der Homepage keine USt direkt am Produkt aus. Gehe ich in den Warenkorb, so sehe ich weiter keine USt, ich bestätige den Vorgang und komme zu Lieferung und Zahlung, dort wähle ich mein Land aus, erst jetzt erscheint die USt in der Gesamtrechnung.
Meine Frage ist daher, ist die irreführung der Kunden?
Selbst wenn der Preis ein und des selben Produkts inkl. Ust der selbe ist, so wird der Kunde durch das Weglassen der Ust beeinflusst.

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe

Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Janschitz

divisioneco, European Economic and Social Committee

5 Attachments

 

Sehr geehrter Herr Janschitz,

 

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22/05/2018.

 

Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten.

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Das Zeitlimit
endet am 12/06/2018.

 

Falls dieses Zeitlimit verlängert werden muss, werden Sie zu gegebener
Zeit informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sekretariat der Fachgruppe ECO

 

EWSA

 

 

 

[1]Title: European Economic Zuzana BOKOROVA
and Social Committee
Assistant

Directorate B | ECO

Section for Economic and Monetary Union

and Economic and Social Cohesion

Rue Belliard/Belliardstraat 99| 1040
Bruxelles/Brussel

[2]www.eesc.europa.eu/eco
[3]Title: follow us on facebook  [4]Title:
follow us on twitter  [5]Title: follow us on
YouTube  [6]Title: follow us on Linkedin     

 

 

 

 

 

 

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divisioneco, European Economic and Social Committee

6 Attachments

Sehr geehrter Herr Janschitz,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse.

 

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) ist eine beratende
Einrichtung der EU, in der Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und
anderen Interessengruppen wie z. B. Landwirten, gemeinnützigen
Organisationen, Beamten, Genossenschaften, Verbrauchern zusammenkommen, um
zur Politikgestaltung auf europäischer Ebene beizutragen.

 

Der EWSA veröffentlicht seinen kollektiven Standpunkt in Form von
Stellungnahmen, die er auf Ersuchen des Europäischen Parlaments, des Rates
oder der Kommission oder auf eigene Initiative abgibt. Er bearbeitet dabei
ein breites Spektrum von Fachgebieten, das von sozialen Angelegenheiten
über die Wirtschafts- und Währungspolitik bis zur Energiepolitik und
Nachhaltigkeit reicht.

 

In Bezug auf Ihre Anfrage, in der Sie den öffentlichen Zugang zu
Dokumenten der Organe der Europäischen Union gemäß der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 beantragen, hat unsere Recherche eine Reihe von beim EWSA
vorhandenen Dokumenten ergeben, die sich auf das in Ihrer Anfrage genannte
Thema beziehen. So hat die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion,
wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt des EWSA eine Reihe von
Stellungnahmen zum Mehrwertsteuersystem der EU verfasst, die unter
folgender Adresse abgerufen werden können:
[1]https://www.eesc.europa.eu/de/sections-o...
.

 

Sie sind offenbar an ganz bestimmten Aspekten des Mehrwertsteuersystems
der EU und an dessen genauer Anwendung in einem konkreten Einzelfall
interessiert. Bei diesen Anfragen kann Ihnen jedoch der EWSA nicht helfen,
da sie nicht in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

 

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sekretariat der Fachgruppe ECO

 

EWSA

 

 

[2]Title: European Economic Zuzana BOKOROVA
and Social Committee
Assistant

Directorate B | ECO

Section for Economic and Monetary Union

and Economic and Social Cohesion

Rue Belliard/Belliardstraat 99| 1040
Bruxelles/Brussel

[3]www.eesc.europa.eu/eco
[4]Title: follow us on facebook  [5]Title:
follow us on twitter  [6]Title: follow us on
YouTube  [7]Title: follow us on Linkedin     

 

 

 

 

 

 

From: Bokorova Zuzana On Behalf Of divisioneco
Sent: lundi, 28 mai, 2018 10:37
To: '[FOI #5597 email]'
Subject: RE: access to documents Anfrage - Umsatzsteuer Ausweisen in
Onlineshops EU weit

 

 

Sehr geehrter Herr Janschitz,

 

 

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 22/05/2018.

 

Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags gemäß der Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten.

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Das Zeitlimit
endet am 12/06/2018.

 

Falls dieses Zeitlimit verlängert werden muss, werden Sie zu gegebener
Zeit informiert.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Sekretariat der Fachgruppe ECO

 

EWSA

 

 

 

[8]Title: European Economic Zuzana BOKOROVA
and Social Committee
Assistant

Directorate B | ECO

Section for Economic and Monetary Union

and Economic and Social Cohesion

Rue Belliard/Belliardstraat 99| 1040
Bruxelles/Brussel

[9]www.eesc.europa.eu/eco
[10]Title: follow us on facebook  [11]Title:
follow us on twitter  [12]Title: follow us on
YouTube  [13]Title: follow us on Linkedin     

 

 

 

 

 

 

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