Zugang zu Dokumenten iZm. Whistleblowing u. Whistleblowerschutz
Sehr geehrte Generaldirektion Inneres,
hiermit beantrage ich unter Berufung auf Verordnung 1049/2001
Zugang zu allen Dokumenten im Zusammenhang mit der Studie WHISTLEBLOWING IN EUROPE: LEGAL PROTECTIONS FOR WHISTLEBLOWERS IN THE EU die Transparency International im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat.
Hierzu zähle ich insbesondere aber nicht nur :
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der internen Projektvorbereitung, Konzeption und Entscheidung über die Durchführung des Projekts
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Projekts und der hierzu eingegangenen Bewerbungen
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Zuschlag an Transparency International
* sämtlichen mit Transparency International oder Dritten im Bezug auf das Projekt geführten (auch elektronischen) Schriftwechsel
* sämtliche im Bezug auf das Projekt erfolgten Lieferungen von Dokumenten
* sämtliche interne oder externe Unterlagen im Zusammenhang mit der Evaluation und eventuellem follow-up zu dem Projekt
* die im Zusammenhang mit der Projektabrechnung und Bezahlung stehenden Unterlagen
* sowie alle Dokumente die sonst in einem Bezug zum Projekt stehen.
Falls es sich bei den von Transparency International veröffentlichten "INTERNATIONAL PRINCIPLES FOR WHISTLEBLOWER LEGISLATION" formal um ein gesondertes Projekt handeln sollte, bitte ich auch diesbezüglich um die o.g. Kategorien von Unterlagen.
Dieser Antrag umfasst auch sämtliche Anlagen zu den vorgenannten Dokumenten, gleichgültig ob
diese auf Papier, elektronisch oder in anderer Form vorliegen.
Ich bitte um elektronische Übermittlung, um eine Vorabinformation,
falls Kosten entstehen sollten und um eine umgehende
Registrierungsbestätigung.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Starck,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08/11/2013. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 11/11/2013 unter Aktenzeichen GestDem 2013/5529 registriert wurde.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 02/12/2013 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
HOME ACCESS TO DOCUMENTS TEAM
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Subject: Your application for access to documents – Ref GestDem No
5529/2013
Dear Mr Strack,
We refer to your e-mail dated 08/11/2013 in which you make a request for
access to documents, "access to information request - Zugang zu Dokumenten
iZm. Whistleblowing u. Whistleblowerschutz" registered on 11/11/2013
under the above mentioned reference number.
The description of the requested documents given in your application does
not enable us to identify all concrete documents which would correspond to
your request. We therefore invite you, pursuant to Article 6(2) of
Regulation (EC) No 1049/2001 regarding public access to documents, to
provide us with more detailed information on the documents which you seek
to obtain, and in particular:
· All documents in connection to the internal project preparation,
conception and decision regarding the implementation of the project. The
project was prepared by Transparency International, not by the Commission.
Transparency International therefore holds all preparation documents for
the project. Could you please clarify what you mean?
· All documents relating to the call for tender as well as the
received applications – there was no call for tender but a call for
proposals. Could you please clarify which documents you would need? Pls
note that the whole file for all proposals received by the Commission
covers around 4800 pages.
· All documents relating to exchange of letters (also
electronically) with Transparency International or third parties in
connection to this project. What kind of letters would you be interested
in? Could you please give some more details (references, dates or periods
during which the documents would have been produced, persons or bodies who
drafted the documents, etc…)?
· All internal and external documents regarding the evaluation and
a possible follow-up of the project – please note that the project has not
been evaluated yet as it just finished.
· All documents relating to payments as well as the settlement of
the project – please note that the project has not been settled yet as it
just finished
If you need assistance in clarifying or specifying your application, you
can contact us:
· by email to: [5][email address]
· by telephone to: +32-2-29 88027
Your application concerns a very large number of documents, which need to
be assessed individually in accordance with Regulation 1049/2001. Such a
detailed analysis cannot be carried out within the normal time limits set
out in Article 7 of Regulation 1049/2001. The Regulation provides for a
possibility to confer with applicants in order to find a fair solution
with such applications. Article 6(3) provides that "in the event of an
application relating to a very long document or to very large number of
documents, the institution concerned may confer with the applicant
informally, with a view to finding a fair solution". Based on this
provision, we would kindly ask you whether you could narrow down the scope
of your request (see above our questions related to the documents you
need), so as to reduce it to a more manageable amount of documents. If
that is not possible and if you maintain your request for access to all
documents concerned by your application, we propose to handle your
application in successive stages. If you accept this proposal, you could
indicate an order of priority, which we will follow as much as possible in
handling your application. You will receive, at regular intervals, batches
of documents which have been cleared for release or a reasoned reply
explaining why some documents cannot be disclosed. We consider that, in
order to provide you with the requested documents, a delay of 3 months is
needed from our side, in view also of the fact that the European
Commission is closed for end of the year holidays from 24/12/2013 till
02/01/2014.
Please note that the new time limit for handling your application, as
referred above, will start running when we receive the requested
clarifications.
Best regards,
on behalf of Stefano Signore
Giulia Camozzini
Giulia Camozzini
ISEC Programme Manager
_____________________________________
European Commission - DG HOME AFFAIRS
Directorate C - Schengen
Unit C4 – Internal Security Fund
Tel: +32-2-29 88027
E-mail: [6][email address]
Address: LX46 05/135, B-1049 Brussels - Belgium
Sehr geehrte Generaldirektion Inneres,
hiermit beantrage ich unter Berufung auf Verordnung 1049/2001
Zugang zu allen Dokumenten im Zusammenhang mit der Studie WHISTLEBLOWING
IN EUROPE: LEGAL PROTECTIONS FOR WHISTLEBLOWERS IN THE EU die Transparency
International im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführt hat.
Hierzu zähle ich insbesondere aber nicht nur :
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der internen
Projektvorbereitung, Konzeption und Entscheidung über die Durchführung des
Projekts
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Projekts
und der hierzu eingegangenen Bewerbungen
* sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Entscheidung über den
Zuschlag an Transparency International
* sämtlichen mit Transparency International oder Dritten im Bezug auf das
Projekt geführten (auch elektronischen) Schriftwechsel
* sämtliche im Bezug auf das Projekt erfolgten Lieferungen von Dokumenten
* sämtliche interne oder externe Unterlagen im Zusammenhang mit der
Evaluation und eventuellem follow-up zu dem Projekt
* die im Zusammenhang mit der Projektabrechnung und Bezahlung stehenden
Unterlagen
* sowie alle Dokumente die sonst in einem Bezug zum Projekt stehen.
Falls es sich bei den von Transparency International veröffentlichten
"INTERNATIONAL PRINCIPLES FOR WHISTLEBLOWER LEGISLATION" formal
um ein gesondertes Projekt handeln sollte, bitte ich auch diesbezüglich um
die o.g. Kategorien von Unterlagen.
Dieser Antrag umfasst auch sämtliche Anlagen zu den vorgenannten
Dokumenten, gleichgültig ob
diese auf Papier, elektronisch oder in anderer Form vorliegen.
Ich bitte um elektronische Übermittlung, um eine Vorabinformation,
falls Kosten entstehen sollten und um eine umgehende
Registrierungsbestätigung.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
References
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2. file:///tmp/cid:editdata.mso
3. file:///tmp/~~themedata~~
4. file:///tmp/~~colorschememapping~~
5. mailto:[email address]
6. mailto:[email address]
Sehr geehrte GD Inneres, Sehr geehrte Kelly Fortan,
hinsichtlich Ihrer Reaktion auf meine Dokumentenanfrage GestDem 2013/5529 stelle ich zunächst einmal fest, dass Ihre Antwort:
(1) rechtswidrig nicht in der Sprache des Antrages beantwortet wurde (ich bitte um Beachtung für zukünftige Kommunikation und um Zusendung einer Übersetzung Ihres Schreibens);
(2) verspätet beantwortet wurde, da Ihre Antwort erst am 3.12.2013 erfolgte, Sie mir aber zuvor den 2.12.2013 als Ablaufdatum der Beantwortungsfrist genannt haben;
(3) Ihre Antwort sich auf Art. 6 der Verordnung 1049/2001 beruft und insoweit eine Mitteilung unverzüglich hätte erfolgen müssen, sobald Sie erkennen konnten das eine Konsultation notwendig sein könnte, Ihre Antwort also auch insoweit zu spät erfolgte;
(4) mir keinerlei Dokumente übersandt hat, obwohl es, jenseits von etwaigen Unschärfen an den Rändern sicherlich einen Kernbestand von Dokumenten gibt der für Sie identifizierbar ist und von meinem Antrag umfasst ist;
(5) mir auch keine Listen von möglichen Dokumenten übersandt wurden aus denen ich nunmehr jene auswählen könnte, die für mich prioritär sind;
(6) mit stattdessen offensichtlich nicht erfüllbare Anforderungen hinsichtlich der Dokumentenbestimmung auferlegt werden (Wie soll ich denn mittels Nennung von Referenzen, Daten oder agierenden Personen Spezifizierungen vornehmen wenn Sie mir diesbzgl. keinerlei Informationen übermitteln die mir dies erlauben würden?).
Daher fordere ich Sie auf mir umgehend zu übermitteln (alle Dokumente jeweils incl. aller Anlagen):
1. im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten "Call for proposal": die internen Unterlagen zu dessen Vorbereitung, den Text des "Calls for Proposal", die Liste der Adressaten, die Liste derjenigen die darauf geantwortet haben und etwaige Vorüberlegungen hierzu, die Antwort von Transparency International und die internen Unterlagen über die Auswertung des "Calls for Proposal" und über den Zuschlag, sowie den Text des mit Transparency International geschlossenen Vertrages.
2. alle im Vertrag mit Transparency International vorgesehenen "Lieferungen" bzw. Leistungen in Form von Dokumenten, die sie im Rahmen des Projekts von Transparency International erhalten haben.
3. eine Liste jener Dokumente, die sie als sonst noch von meinem ursprünglichen Antrag umfasst identifizieren können (also z.B. Listen der gesamten Kommunikation zwischen der Kommission und Transparency International in Bezug auf den Call for Proposal und den späteren Vertrag, und der von anderen Bietern auf den "Call for Proposals" eingereichten Angebote.
Ich weise darauf hin, dass ich die Dokumente gerne in elektronischem Format erhalten möchte, und dass ich, sofern aus meinem Antrag Kosten für mich entstehen könnten um eine vorherige detaillierte Kostenschätzung und Rücksprache insoweit bitte.
Schließlich bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob hinsichtlich der bei Transparency International vorhandenen ("internal project preparation") Dokumente seitens der Kommission ein Einsicht- bzw. Übermittlungsrecht aus dem Vertrag besteht und inwieweit die Kommission dieses zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Verordnung 1049/2001 (Stichworte: Pflicht zur Hilfeleistung und größtmöglichen Wirksamkeit) wahrnehmen kann und wird.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
hiermit bestätigen wir den Erhalt Ihrer E-Mail vom 3. Dezember 2013.
Zunächst möchte ich Ihnen noch die deutsche Übersetzung unserer am 3. Dezember 2013 auf Englisch geschickten Antwort auf Ihre Nachricht vom 8. November 2013 übermitteln.
In Beantwortung Ihrer Nachricht vom 3.12.2013 teilen wir Ihnen mit, dass wir eine Liste von Dokumenten für Sie bis voraussichtlich am 20 Dezember erstellen werden.
Im Anhang finden Sie den Text des Aufrufes zur Einreichung von Vorschlägen, das veröffentlichte Arbeitsprogramm für 2010 sowie die Liste der Maßnahmen, für welche eine finanzielle Förderung bewilligt wurde. Weitere Informationen finden
Sie auf unserer Internetseite http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/fin...
Mit freundlichen Grüßen
Giulia Camozzini
Im Auftrag von Stefano Signore
Anlagen:
1) deutsche Übersetzung unserer Nachricht vom 3.12.2013
2) veröffentlichter Aufruf (2010 ISEC Programm)
3) ISEC Arbeitsprogramm für 2010
4) Liste der unter ISEC 2010 geförderten Maßnahmen
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Sehr geehrter Herr Strack,
Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 11 November und 3 Dezember, in denen
Sie Zugang zu einer großen Anzahl von Dokumenten erbitten. Die Bearbeitung
Ihrer Anfrage erfordert die Beurteilung zahlreicher Dokumente, die zum
Teil die Eigentumsrechte Dritter berühren und die es zu konsultieren gilt.
Nachdem Sie sich in Ihren Schreiben auf einen mit Transparency
International unterzeichneten Vertrag beziehen, möchten wir noch einmal
darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um eine Ausschreibung (Teil 1,
Titel V der Haushaltsordnung, Vergabe öffentlicher Aufträge) handelt
sondern einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Teil 1, Titel VI der
Haushaltsordnung, Finanzhilfen) und demzufolge kein Vertrag sondern eine
Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Anwendungsbereich und
Vergabeverfahren unterscheiden sich beträchtlich.
Transparency International hat insofern keine Studie im Auftrag der
Kommission durchgeführt sondern auf einen Aufruf zur Einreichung von
Vorschlägen geantwortet; das Eigentum an den Ergebnissen der Maßnahme
sowie an den Berichten und weiteren Unterlagen zur Maßnahme fäll den
Subventionsempfängern zu.
Soweit der Antrag eine sehr große Zahl von Dokumenten betrifft, sieht
Verordnung 1049/2001, Artikel 6(3), die Möglichkeit vor dass sich das
Organ mit dem Antragsteller beraten kann, um eine angemessene Lösung zu
finden: Würden Sie uns bitte informieren an welchen der aufgelisteten
Dokumente Sie Interesse haben?
Wir werden Ihnen anschließend in einem noch zu definierendem Zeitplan die
angegebenen Dokumente übersenden, im anderen Falle, eine angemessene
Begründung geben soweit das betroffene Dokument nicht übersandt werden
kann.
Sollten Sie Fragen haben, bitte kontaktieren Sie uns unter folgender
E-Mail Adresse: [5][email address]. Wir möchten Ihnen mitteilen,
dass die Kommission vom 24-12-2013 bis einschließlich 2-1-2014 nicht
besetzt ist und eine Bearbeitung eventueller Fragen in dieser Zeit nicht
gewährleistet werden kann.
Wir wünschen Ihnen für die Festtage alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Kowalewski
im Auftrag von Stefano Signore
Birgit KOWALEWSKI
Programme Manager – EU Policies
[6]cid:image001.gif@01CDCD7E.7ADC1730
European Commission
DG Home Affairs
Unit C4 Internal Security Fund
LX46 05/158
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 29 51597
[7][email address]
[8]http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/ind...
References
Visible links
1. file:///tmp/cid:filelist.xml@01CEFCA4.6CD29820
2. file:///tmp/cid:editdata.mso
3. file:///tmp/~~themedata~~
4. file:///tmp/~~colorschememapping~~
5. mailto:[email address]
7. mailto:[email address]
8. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/ind...
Sehr geehrte DG Home,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.12.2013.
Leider kann ich die dort beigefügte Dokumentenliste nicht als vollständig ansehen und darf Sie bitten diese zu vervollständigen.
Dies gilt zum einen hinsichtlich der Nennung der Namen der "Applicants". Hier bedarf es mE keineswegs automatisch deren Einverständnisses, sondern umgekehrt kann die Offenlegung des Namens nur verweigert werden wenn insoweit eine der Ausnahmeregelungen der Verordnung 1049/2001 durchgreift und mir gegenüber deren Vorliegen auch im Einzelfall begründet wird. Zumindest letzteres haben Sie hier überhaupt nicht getan. Außerdem dürfte es hier wohl in den allerwenigsten Fällen um Daten über natürliche Personen gehen, so dass auch eine Berufung auf Art. 4 Abs. 1 b) VO 1049/2001 in der Regel ausscheiden dürfte. Schließlich ist auch nicht zu erkennen, inwieweit bereits die bloße Offenlegung des Partners einer Kommunikation mit der DG Home - und um mehr geht es hier ja nicht - die geschäftlichen Interessen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 gefährden könnte. Außerdem handelt es sich bei der Liste selbst auch nicht um ein Dokument Dritter sodass jedenfalls hinsichtlich der Liste selbst auch die Berufung auf Art. 4 Abs. 4 der VO 1049/2001 ausscheidet.
Außerdem enthält die Liste außer in Eintrag 109 ausschließlich ausschließlich formalisierte und in ARES registrierte Kommunikation mit Dritten. Demgegenüber bezog sich mein Antrag explizit auch auf: "im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten "Call for proposal": die internen Unterlagen zu dessen Vorbereitung ... etwaige Vorüberlegungen hierzu ... und die internen Unterlagen über die Auswertung des "Calls for Proposal" und über den Zuschlag". Daher bitte ich Sie mir zum einen Dokument 109 zukommen zu lassen und zum anderen die Liste hinsichtlich anderer relevanter interner Dokumente zu vervollständigen. Gleiches gilt auch hinsichtlich informeller - nich in ARES registrierter - Kommunikation mit Transparency International also z.B. aller insoweit vorliegender Emails oder Noten über Telefongespräche.
Neben der Überlassung des Items 109 darf ich Sie auch bitten mir zu folgenden Items gemäß meines Antrages Zugang zu gewähren: 46 - 49, 54, 61, 64, 80, 90, 91, 97-108 , 110
wobei ich mir selbstverständlich vorbehalte diese Anforderung nach erhalt einer vollständigen Liste (s.o.) noch zu ergänzen.
Schließlich möchte ich Sie bitten mir zu erläutern warum ihre Liste keinerlei Hinweise auf "Lieferungen" enthält. Sollte es etwa so sein, dass die DG Home nachdem einmal der Zuschlag zur Förderung eines Projektes erteilt wurde von dessen weiterer Entwicklung und von den hierüber berichtenden Dokumenten keinerlei Kenntnis erhält. Es mag sein, dass mein Antrag ursprünglich auf einen Vertrag also in der tat auf eine vertraglich geschuldete Lieferung abgestellt hat die es u.U. hier nicht gibt. Ich möchte nunmehr jedoch klarstellen und hilfsweise meinen Antrag insoweit erweitern, dass dieser auch sämtliche nach Zuschlag von Transparency International seitens der Kommission erhaltene Informationen und/oder Dokumentenübermittlungen umfasst, letztlich also wie schon zuvor erwähnt die "gesamten Kommunikation zwischen der Kommission und Transparency International" mit Bezug auf die hier gewährte Förderung.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
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Sehr geehrter Herr Strack,
Ich hoffe Sie haben unser Schreiben vom 20.12.2013 (Ares(2013)3783989) in
Beantwortung Ihrer Anfragen vom 11 November und 3 Dezember 2013 erhalten.
Bis heute liegt uns keine Antwort von Ihnen darauf vor. Dürfen wir den
Vorgang abschließen?
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Kowalewski
im Auftrag von Stefano Signore
From: EC ARES NOREPLY [mailto:[email address]]
Sent: Friday, December 20, 2013 2:24 PM
To: [FOI #994 email]
Cc: HOME ACCESS DOCUMENTS; HOME NOTIFICATIONS C4; SIGNORE Stefano (HOME);
HOME ISEC
Subject: Ares(2013)3783989 - Ihre Anfragen vom 11 November und 3 Dezember
2013 - Zugang zu Dokumenten i Zm. Whistleblowing u. Whistleblowerschutz
Ref. GestDem 5529/2013
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Envoyé par KOWALEWSKI Birgit (HOME) <[6][email address]> .
Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique.
Sehr geehrter Herr Strack,
Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mails vom 11 November und 3 Dezember, in denen
Sie Zugang zu einer großen Anzahl von Dokumenten erbitten. Die Bearbeitung
Ihrer Anfrage erfordert die Beurteilung zahlreicher Dokumente, die zum
Teil die Eigentumsrechte Dritter berühren und die es zu konsultieren gilt.
Nachdem Sie sich in Ihren Schreiben auf einen mit Transparency
International unterzeichneten Vertrag beziehen, möchten wir noch einmal
darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um eine Ausschreibung (Teil 1,
Titel V der Haushaltsordnung, Vergabe öffentlicher Aufträge) handelt
sondern einen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Teil 1, Titel VI der
Haushaltsordnung, Finanzhilfen) und demzufolge kein Vertrag sondern eine
Finanzhilfevereinbarung unterzeichnet wurde. Anwendungsbereich und
Vergabeverfahren unterscheiden sich beträchtlich.
Transparency International hat insofern keine Studie im Auftrag der
Kommission durchgeführt sondern auf einen Aufruf zur Einreichung von
Vorschlägen geantwortet; das Eigentum an den Ergebnissen der Maßnahme
sowie an den Berichten und weiteren Unterlagen zur Maßnahme fäll den
Subventionsempfängern zu.
Soweit der Antrag eine sehr große Zahl von Dokumenten betrifft, sieht
Verordnung 1049/2001, Artikel 6(3), die Möglichkeit vor dass sich das
Organ mit dem Antragsteller beraten kann, um eine angemessene Lösung zu
finden: Würden Sie uns bitte informieren an welchen der aufgelisteten
Dokumente Sie Interesse haben?
Wir werden Ihnen anschließend in einem noch zu definierendem Zeitplan die
angegebenen Dokumente übersenden, im anderen Falle, eine angemessene
Begründung geben soweit das betroffene Dokument nicht übersandt werden
kann.
Sollten Sie Fragen haben, bitte kontaktieren Sie uns unter folgender
E-Mail Adresse: [7][email address]. Wir möchten Ihnen mitteilen,
dass die Kommission vom 24-12-2013 bis einschließlich 2-1-2014 nicht
besetzt ist und eine Bearbeitung eventueller Fragen in dieser Zeit nicht
gewährleistet werden kann.
Wir wünschen Ihnen für die Festtage alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Kowalewski
im Auftrag von Stefano Signore
Birgit KOWALEWSKI
Programme Manager – EU Policies
[8]cid:image001.gif@01CDCD7E.7ADC1730
European Commission
DG Home Affairs
Unit C4 Internal Security Fund
LX46 05/158
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 29 51597
[9][email address]
[10]http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/ind...
References
Visible links
1. file:///tmp/cid:filelist.xml@01CF184E.CA415A30
2. file:///tmp/cid:editdata.mso
3. file:///tmp/~~themedata~~
4. file:///tmp/~~colorschememapping~~
5. mailto:[email address]
6. mailto:[email address]
7. mailto:[email address]
9. mailto:[email address]
10. http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/ind...
Sehr geehrte Frau Kowalewski,
ich hatte Ihr Schreiben vom 20.12.2013 bereits am 21.12.2013 beantwortet, siehe http://www.asktheeu.org/en/request/zugan... und warte meinerseits seither auf Ihre Antwort.
Falls es sich hierbei um ein Problem mit AskTheEu handeln sollte bitte ich dies zu entschuldigen, zur Sicherheit habe ich dort soeben eine Nachfrage veranlasst.
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang dieses Schreibens und die Kenntnisnahme von meinem Schreiben vom 21.12.2013 dessen Text ich hier nochmals anhänge.
Mit freundlichem Gruß,
Guido Strack
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
From: Guido Strack
December 21, 2013
Sehr geehrte DG Home,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.12.2013.
Leider kann ich die dort beigefügte Dokumentenliste nicht als
vollständig ansehen und darf Sie bitten diese zu vervollständigen.
Dies gilt zum einen hinsichtlich der Nennung der Namen der
"Applicants". Hier bedarf es mE keineswegs automatisch deren
Einverständnisses, sondern umgekehrt kann die Offenlegung des
Namens nur verweigert werden wenn insoweit eine der
Ausnahmeregelungen der Verordnung 1049/2001 durchgreift und mir
gegenüber deren Vorliegen auch im Einzelfall begründet wird.
Zumindest letzteres haben Sie hier überhaupt nicht getan. Außerdem
dürfte es hier wohl in den allerwenigsten Fällen um Daten über
natürliche Personen gehen, so dass auch eine Berufung auf Art. 4
Abs. 1 b) VO 1049/2001 in der Regel ausscheiden dürfte. Schließlich
ist auch nicht zu erkennen, inwieweit bereits die bloße Offenlegung
des Partners einer Kommunikation mit der DG Home - und um mehr geht
es hier ja nicht - die geschäftlichen Interessen im Sinne des Art.
4 Abs. 2 gefährden könnte. Außerdem handelt es sich bei der Liste
selbst auch nicht um ein Dokument Dritter sodass jedenfalls
hinsichtlich der Liste selbst auch die Berufung auf Art. 4 Abs. 4
der VO 1049/2001 ausscheidet.
Außerdem enthält die Liste außer in Eintrag 109 ausschließlich
ausschließlich formalisierte und in ARES registrierte Kommunikation
mit Dritten. Demgegenüber bezog sich mein Antrag explizit auch auf:
"im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten "Call for proposal":
die internen Unterlagen zu dessen Vorbereitung ... etwaige
Vorüberlegungen hierzu ... und die internen Unterlagen über die
Auswertung des "Calls for Proposal" und über den Zuschlag". Daher
bitte ich Sie mir zum einen Dokument 109 zukommen zu lassen und zum
anderen die Liste hinsichtlich anderer relevanter interner
Dokumente zu vervollständigen. Gleiches gilt auch hinsichtlich
informeller - nich in ARES registrierter - Kommunikation mit
Transparency International also z.B. aller insoweit vorliegender
Emails oder Noten über Telefongespräche.
Neben der Überlassung des Items 109 darf ich Sie auch bitten mir zu
folgenden Items gemäß meines Antrages Zugang zu gewähren: 46 - 49,
54, 61, 64, 80, 90, 91, 97-108 , 110
wobei ich mir selbstverständlich vorbehalte diese Anforderung nach
erhalt einer vollständigen Liste (s.o.) noch zu ergänzen.
Schließlich möchte ich Sie bitten mir zu erläutern warum ihre Liste
keinerlei Hinweise auf "Lieferungen" enthält. Sollte es etwa so
sein, dass die DG Home nachdem einmal der Zuschlag zur Förderung
eines Projektes erteilt wurde von dessen weiterer Entwicklung und
von den hierüber berichtenden Dokumenten keinerlei Kenntnis erhält.
Es mag sein, dass mein Antrag ursprünglich auf einen Vertrag also
in der tat auf eine vertraglich geschuldete Lieferung abgestellt
hat die es u.U. hier nicht gibt. Ich möchte nunmehr jedoch
klarstellen und hilfsweise meinen Antrag insoweit erweitern, dass
dieser auch sämtliche nach Zuschlag von Transparency International
seitens der Kommission erhaltene Informationen und/oder
Dokumentenübermittlungen umfasst, letztlich also wie schon zuvor
erwähnt die "gesamten Kommunikation zwischen der Kommission und
Transparency International" mit Bezug auf die hier gewährte
Förderung.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sent a follow up to Migration and Home Affairs again.
Link: [1]File-List
Link: [2]themeData
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Envoyé par KOWALEWSKI Birgit (HOME) <[email address]> .
Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique.
Sehr geehrter Herr Strack,
Wir nehmen noch einmal Bezug auf Ihre E-Mail vom 24/01/2014; in der Sie
Ihren Antrag auf Akteneinsicht bestätigen und auf Ihre Mail vom 21/12/2013
verweisen. Inzwischen wurde geklärt, dass uns die Mail vom 21/12/2013
nicht zugegangen ist, da sie an eine "no-reply" Adresse gesandt wurde.
Ihr Antrag wird zurzeit noch bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der
Lage, die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15
Arbeitstagen, die am 14/02/2014 abläuft, abzuschließen.
Eine Verlängerung der Frist ist erforderlich, da er sich auf eine Vielzahl
von Dokumenten bezieht. Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3
der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten die Frist von 15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft
am 7/03/2014 ab.
Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Kowalewski
Im Auftrag von Stefano Signore,
Referatsleiter
From: EC ARES NOREPLY [mailto:[email address]]
Sent: Friday, January 24, 2014 3:59 PM
To: Guido Strack
Cc: HOME ACCESS DOCUMENTS; HOME NOTIFICATIONS C4; SIGNORE Stefano (HOME);
HOME ISEC
Subject: Ares(2014)159071 - RE: GestDem 5529/2013
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Envoyé par KOWALEWSKI Birgit (HOME) <[5][email address]> .
Toutes les réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique.
Sehr geehrter Herr Strack,
Ich bestätige den Eingang Ihrer heutigen Mail.
Leider ist uns am 21.12.2013 kein Schreiben von Ihnen zugegangen. An
welche Mail Adresse wurde das Schreiben versandt? An meine Mailadresse
oder an das Postfach für das ISEC Programm?
Wenn Sie mehr Informationen haben, können wir unsererseits nachforschen,
ob die technischen Probleme ggf. bei uns liegen.
Vielen Dank für die Übermittlung Ihrer Fragen, wir werden uns
schnellstmöglich um die Beantwortung bemühen.
Mit freundlichen Grüßen,
Birgit Kowalewski
From: [6][email address] [[7]mailto:[email address]] On
Behalf Of Guido Strack
Sent: Friday, January 24, 2014 3:35 PM
To: KOWALEWSKI Birgit (HOME)
Subject: GestDem 5529/2013
From: Guido Strack
January 24, 2014
Sehr geehrte Frau Kowalewski,
ich hatte Ihr Schreiben vom 20.12.2013 bereits am 21.12.2013
beantwortet, siehe
[8]http://www.asktheeu.org/en/request/zugan...
und warte meinerseits seither auf Ihre Antwort.
Falls es sich hierbei um ein Problem mit AskTheEu handeln sollte
bitte ich dies zu entschuldigen, zur Sicherheit habe ich dort
soeben eine Nachfrage veranlasst.
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang dieses Schreibens und
die Kenntnisnahme von meinem Schreiben vom 21.12.2013 dessen Text ich hier
nochmals anhänge.
Mit freundlichem Gruß,
Guido Strack
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From: Guido Strack
December 21, 2013
Sehr geehrte DG Home,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 20.12.2013.
Leider kann ich die dort beigefügte Dokumentenliste nicht als
vollständig ansehen und darf Sie bitten diese zu vervollständigen.
Dies gilt zum einen hinsichtlich der Nennung der Namen der
"Applicants". Hier bedarf es mE keineswegs automatisch deren
Einverständnisses, sondern umgekehrt kann die Offenlegung des
Namens nur verweigert werden wenn insoweit eine der
Ausnahmeregelungen der Verordnung 1049/2001 durchgreift und mir
gegenüber deren Vorliegen auch im Einzelfall begründet wird.
Zumindest letzteres haben Sie hier überhaupt nicht getan. Außerdem
dürfte es hier wohl in den allerwenigsten Fällen um Daten über
natürliche Personen gehen, so dass auch eine Berufung auf Art. 4
Abs. 1 b) VO 1049/2001 in der Regel ausscheiden dürfte. Schließlich
ist auch nicht zu erkennen, inwieweit bereits die bloße Offenlegung
des Partners einer Kommunikation mit der DG Home - und um mehr geht
es hier ja nicht - die geschäftlichen Interessen im Sinne des Art.
4 Abs. 2 gefährden könnte. Außerdem handelt es sich bei der Liste
selbst auch nicht um ein Dokument Dritter sodass jedenfalls
hinsichtlich der Liste selbst auch die Berufung auf Art. 4 Abs. 4
der VO 1049/2001 ausscheidet.
Außerdem enthält die Liste außer in Eintrag 109 ausschließlich
ausschließlich formalisierte und in ARES registrierte Kommunikation
mit Dritten. Demgegenüber bezog sich mein Antrag explizit auch auf:
"im Zusammenhang mit dem von Ihnen erwähnten "Call for proposal":
die internen Unterlagen zu dessen Vorbereitung ... etwaige
Vorüberlegungen hierzu ... und die internen Unterlagen über die
Auswertung des "Calls for Proposal" und über den Zuschlag". Daher
bitte ich Sie mir zum einen Dokument 109 zukommen zu lassen und zum
anderen die Liste hinsichtlich anderer relevanter interner
Dokumente zu vervollständigen. Gleiches gilt auch hinsichtlich
informeller - nich in ARES registrierter - Kommunikation mit
Transparency International also z.B. aller insoweit vorliegender
Emails oder Noten über Telefongespräche.
Neben der Überlassung des Items 109 darf ich Sie auch bitten mir zu
folgenden Items gemäß meines Antrages Zugang zu gewähren: 46 - 49,
54, 61, 64, 80, 90, 91, 97-108 , 110
wobei ich mir selbstverständlich vorbehalte diese Anforderung nach
erhalt einer vollständigen Liste (s.o.) noch zu ergänzen.
Schließlich möchte ich Sie bitten mir zu erläutern warum ihre Liste
keinerlei Hinweise auf "Lieferungen" enthält. Sollte es etwa so
sein, dass die DG Home nachdem einmal der Zuschlag zur Förderung
eines Projektes erteilt wurde von dessen weiterer Entwicklung und
von den hierüber berichtenden Dokumenten keinerlei Kenntnis erhält.
Es mag sein, dass mein Antrag ursprünglich auf einen Vertrag also
in der tat auf eine vertraglich geschuldete Lieferung abgestellt
hat die es u.U. hier nicht gibt. Ich möchte nunmehr jedoch
klarstellen und hilfsweise meinen Antrag insoweit erweitern, dass
dieser auch sämtliche nach Zuschlag von Transparency International
seitens der Kommission erhaltene Informationen und/oder
Dokumentenübermittlungen umfasst, letztlich also wie schon zuvor
erwähnt die "gesamten Kommunikation zwischen der Kommission und
Transparency International" mit Bezug auf die hier gewährte
Förderung.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
References
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2. file:///tmp/~~themedata~~
3. file:///tmp/~~colorschememapping~~
4. mailto:[email address]
5. mailto:[email address]
6. mailto:[email address]
7. mailto:[email address]
8. http://www.asktheeu.org/en/request/zugan...
Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2014)482677 concernant "Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Az GestDem Nr. 5529/2013" envoyé par M/Mme MANSERVISI Stefano le 24/02/2014.
Please find attached document Ares(2014)482677 regarding "Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Az GestDem Nr. 5529/2013" sent by Mr/Ms MANSERVISI Stefano on 24/02/2014.
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Note: This e-mail was automatically generated by the European Commission's central mail registration system.
Replies by e-mail must be addressed to the original sender MANSERVISI Stefano (mailto:[email address]).
Remarque : Cet e-mail a été généré automatiquement par le système d'enregistrement central du courrier de la Commission européenne.
Toute réponse éventuelle par e-mail doit être adressée à l'expéditeur en personne, à savoir MANSERVISI Stefano (mailto:[email address]).
Veuillez trouver ci-joint le document Ares(2014)482677 concernant "Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Az GestDem Nr. 5529/2013" envoyé par M/Mme MANSERVISI Stefano le 24/02/2014, accompagné du document supplémentaire "20140131 Annex to letter february 2014".
Please find attached document Ares(2014)482677 regarding "Ihr Antrag auf Akteneinsicht - Az GestDem Nr. 5529/2013" sent by Mr/Ms MANSERVISI Stefano on 24/02/2014, with additionnal document "20140131 Annex to letter february 2014".
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Bitte leiten Sie diese Nachricht an die Generalsekretärin weiter
Sehr geehrte Frau Generalsekretärin,
hiermit stelle ich unter Aufrechterhaltung meiner früheren Anträge einen Zweitantrag nach Verordnung 1049/2001 in Bezug auf den Bescheid ARES(2014)482677 vom 24.02.2014 zu meinem Dokumentenzugangsantrag GestDem 5529/2013 (= http://www.asktheeu.org/en/request/zugan... - bitte antworten Sie mir zusätzlich auch über jenes Portal).
Dieser Antrag begründet sich – anhand der Gliederung des Erstbescheides – wie folgt:
Zu 1.1.: Hinsichtlich des hier genannte Versagungsgrundes und der dazu angeführten Argumentation bin ich der Meinung dass, diese nicht dokumentenspezifisch und genau genug ist und den Anforderungen der Rechtsprechung nicht standhält. Es geht hier nicht um Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen, sondern lediglich um deren Darlegungen im Rahmen eines Verfahrens, welchem diese sich völlig freiwillig unterziehen um öffentliche Leistungen, im vorliegenden Fall noch dazu ohne korrespondierende Gegenleistung, zu erhalten. Wer derartige Begünstigungen in Anspruch nehmen will oder gar nimmt – insoweit hätte es im Bescheid ebenfalls einer Differenzierung bedurft – muss sich im öffentlichen Interesse – worauf der Bescheid ebenfalls nicht hinreichend eingeht – auch gefallen lassen, dass seine Angaben nicht nur einer behördlichen, sondern auch einer öffentlichen Überprüfung zugänglich gemacht werden. Im Übrigen hätten im Erstbescheid die betroffenen Informationen spezifisch erläutert werden müssen, da selbst wenn es im Einzelfall geheimhaltungsbedürftige Informationen geben sollte, dies keineswegs automatisch das ganze Dokument betreffen kann. Auch die Möglichkeiten von Art. 4 Abs. 6 der Verordnung 1049/2001 wurden hier offensichtlich nicht hinreichend geprüft und begründet.
Hinsichtlich des Verweises auf das Urteil T-439/08 ist festzustellen, dass dieses nicht in deutscher Sprache vorliegt. Ich betrachte jenen Verweis daher als Verstoß gegen Art. 41 Abs. 4 der EU-Grundrechtecharta und fordere Sie auf mir jenes Urteil auf Ihre Kosten in deutscher Sprache zukommen zu lassen und mir so eine Reaktion auch diesbzgl. zu ermöglichen und ein faires Verfahren sicherzustellen.
Zu 1.2. und 1.4.: Hier gilt das bereits zu 1.1. Gesagte entsprechend.
Zu 1.3., 1.5., 1.6. und 1.7.: Bzgl. des Versagungsgrundes des Geschäftsinteresses gilt das zu 1.1. Gesagte ebenfalls entsprechend. Hinsichtlich der Berufung auf den Persönlichkeitsschutz wird rechtswidrig nicht dargelegt welche Art von Informationen bzgl. welcher Art von Personen hier unkenntlich gemacht wurden und ob dies in der Tat nur für natürliche Personen angewandt wurde. Außerdem wurde mir keine Möglichkeit eingeräumt das Vorliegen der Voraussetzungen nach Verordnung 45/2001 darzulegen und die Kommission ihrerseits hat rechtswidrig nicht dargelegt, dass sie ihrerseits alle ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um, wie von Verordnung 1049/2001 beabsichtigt, deren „größtmögliche“ Wirksamkeit zu erreichen. Dies hätte hier erfordert alle betroffenen Antragssteller, deren Kontaktdaten der Kommission ja vorliegen, hinsichtlich ihrer Bereitschaft zur Abgabe einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung nach Verordnung 45/2001 zu befragen, was offensichtlich rechtswidrig unterblieben ist. Dies alles gilt auch für die Namen von Beamten der Kommission die vorliegend scheinbar ebenfalls zumindest teilweise geschwärzt wurden. Ich habe Ihnen bereits mehrfach dargelegt, dass ich die pauschale Schwärzung der Namen von Kommissionbeamten (jedenfalls soweit diese nicht zugleich als Privatperson betroffen sind) für rechtswidrig halte, da diese im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses ohnehin bereits eine implizite Einwilligung in die dienstliche Nutzung ihres Namens gewährt haben (sonst dürfte der Name auch in den Ausgangsbescheiden nicht auftauchen) und hierzu auch zur Sicherstellung der Rechenschaftspflichtigkeit der öffentlichen Verwaltung ein zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse aus den Vertragsprinzipien der Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie besteht.
Zu 1.8. u. 1.9.: Es ist offensichtlich, dass angesichts der Fehler der Kommission bei der Listenerstellung mein Antrag, schon zur Vermeidung weiterer Verzögerungen, als sich auch auf die hier relevanten Dokumente beziehend auszulegen und mir jene Dokumente vollständig offenzulegen waren, dies insbesondere da insoweit keine Versagungsgründe geltend gemacht wurden.
Zu 2.1.: Die Auffassung des Erstbescheides läuft darauf hinaus bereits die bloße Tatsache, dass eine juristische Person als Antragssteller agierte, als schützenswertes Geschäftsgeheimnis anzusehen. Dies ist absurd und verkennt dass juristischen Personen eben gerade kein umfassender Persönlichkeitsschutz zukommt, wie er natürlichen Personen nach Verordnung 45/2001 zusteht. Es bedarf vielmehr der Darlegung einer konkreten Beeinträchtigungsgefahr bzgl. schützenswerter Interessen und diese fehlt hier ebenfalls. Dies vor allem auch weil die von im Bescheid angesprochenen Bewertungen im Einzelnen hier ja gar nicht offengelegt werden und gerade deren Subjektivität auch für jedermann erkennbar ist, dies alles also keine Schlüsse auf die Seriösität oder Geschäftstauglichkeit der juristischen Person zulässt, die geeignet wäre deren Geschäftsinteressen zu beeinträchtigen. Schließlich liegen auch überwiegende öffentliche Interessen an der Offenlegung der Namen vor, denn hier geht es um die Verausgabung öffentlicher Gelder, so dass eine Nachprüfbarkeit auch für den Souverän gegeben sein muss. Dies zeigt auch der Vergleich zum Vergabeverfahren bei welchem durch die Entgegennahme der Angebote in einer öffentlichen Sitzung die Namen aller Anbieter der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Nichts anderes kann auch für das vorliegende Verfahren gelten, wobei hier die Transparenzkritierien aufgrund der fehlenden Gegenleistung sogar noch höher anzusetzen sind. Wenn Firmen tatsächlich der Ansicht sein sollten, dass dies alles eine Gefährdung ihrer Geschäftsinteressen darstellt, so steht es ihnen im Übrigen frei von einer Beteiligung an derartigen Verfahren abzusehen.
Zu 2.2.: Ich halte einen bloßen Verweis auf ARES vorliegend für unzureichend, da keineswegs alle internen Notizen und Emails auch in ARES registriert werden, sondern dort eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle besteht, die ich im Rahmen meiner Anfrage – wie dies meinem Recht nach Verordnung 1049/2001 entspricht – nicht angelegt habe. Daher waren hier zumindest die, mit der Angelegenheit befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu befragen, ob sie über weitere Dokumente verfügen, die von meiner Anfrage umfasst sind. Die Vollständigkeitserklärung müsste sich dann auch darauf erstrecken und ist in der derzeit vorliegenden Form rechtswidrig.
Zu 2.3.: Ich bin bereit meinen Antrag diesbzgl. zunächst bis zum 01.07.2014 zurückzustellen, wenn mit die Kommission im Gegenzug bis zum 28.03.2014 zusichert mir sämtliche erhaltenen Unterlagen und deren Bewertung bis zu jenem Zeitpunkt nach Verordnung 1049/2001 zugänglich zu machen. Falls mir bis zum 28.03.2014 keine entsprechende Zusicherung vorliegt, halte ich an meinem Ausgangsantrag fest und beantrage Zugang zu allen zum Zeitpunkt der Zweitbescheidung bei der Kommission vorliegenden einschlägigen Dokumente, also insbesondere jener die am 12.02.2014 geliefert wurden und auf die sich der Erstbescheid rechtswidrig nicht erstreckte.
Was die dem Bescheid vom 24.02.2014 beigefügte Liste angeht bitte ich um deren erneute Übermittlung in einem korrekten Format, z.B. MS-Excel, da sie in der vorliegenden Form durch den Seitenumbruch zerschossen wurde und mir eine eindeutige Zuordnung so nicht möglich ist.
Hilfsweise stelle ich klar, dass sich mein vorliegender Zweitantrag auch auf alle Teile meines Erstantrages bezieht, die vom Bescheid vom 24.02.2014 nicht erfasst wurden und zwischenzeitlich durch eine etwaigen stillschweigenden Bescheid abgelehnt wurden.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Generalsekretärin,
am 4.4.2014 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie "die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 4. April 2014 abgelaufen ist, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 30. April 2014 ... verlängern".
Ich darf Sie insoweit bis spätestens zum 09.04.2014 um Klarstellung bitten warum diese Mitteilung an meine private Emailadresse und nicht über das Portal asktheeu.org erfolgte.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Damen und Herren des Generalsekretariats, sehr geehrte Frau Generalsekretärin,
mit Email an meine private Email-Adresse und nicht über AskTheEu.org habe ich Ihr Schreiben SG.B.3/RH/rc-sg.dsg2.b.4(2014)1431940 erhalten, mit welchem Sie mir am 30.04.2014 hinsichtlich meiner Zweitanträge auf Dokumentenzugang in Sachen http://www.asktheeu.org/en/request/zugan... (GestDem 2013/5529) und http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii (GestDem 2014/679) mitteilten:
„ich beziehe mich auf Ihre E-mails vom 13. März 2014, registriert jeweils am 14. März 2014, in dem Sie Zweitanträge auf Zugang zu Dokumenten stellen.
Am 4. April 2014 haben wir die Beantwortungsfrist für Ihre Anträge um fünfzehn Arbeitstage verlängert. Diese Beantwortungsfrist läuft am 30. April 2014 ab.
Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen hinsichtlich Ihrer Anträge im Sinne der Verordnung Nr. 1049/2001 fristgerecht endgültige Bescheide zuzusenden, da die Rücksprache mit anderen Dienststellen der Kommission andauert.
Bitte entschuldigen Sie durch diese weitere Verlängerung etwaige resultierende Unannehmlichkeiten. Die Bescheide werden Ihnen so bald wie möglich zugestellt.“
Ich nicht bereit Ihr Vorgehen, bei dem es sich meines Erachtens um einen klaren Rechtsbruch handelt zu entschuldigen.
Sie haben sich an die Fristvorgaben der Verordnung 1049/2001 zu halten, und die Kommission hat interne Rücksprachen so zu organisieren, dass diese innerhalb jener Fristen abgeschlossen werden. Noch dazu haben Sie mir vorliegend weder einen nachvollziehbaren Grund mitgeteilt, warum die Rücksprache sich verzögert hat – insbesondere ob es hierbei um Grundsatzfragen oder nur um die technische Abwicklung der Dokumentenübersendung und evtl. Teilanonymisierung geht –, noch legen Sie dar, welche Maßnahmen Sie ergriffen haben, um die Fristen einzuhalten bzw. mir jedenfalls jetzt einen Sachbescheid baldmöglichst zuzustellen. Hier bedarf es ganz offensichtlich einer verbindlichen Fristsetzung innerhalb der Kommission, und auch mir hätte ein verbindliches Datum genannt werden müssen, bis zu dem mir Ihr Sachbescheid allerspätestens vorliegen wird. All dies ist nicht geschehen, bzw. wurde mir jedenfalls entgegen des Transparenzgrundsatzes bisher nicht kommuniziert, wozu ich Sie hiermit auffordere.
Angesichts all dessen ist es offensichtlich, dass mir schon jetzt die Möglichkeit einer sicherlich erfolgreichen Klage offensteht, durch die nicht unerhebliche Kosten für den europäischen Steuerzahler entstünden. Zur Abwendung jener Klage räume ich Ihnen hiermit jedoch eine letzte Frist bis zum 15.05.2014 ein, innerhalb derer Sie entweder meine Zweitanträge rechtmäßig bescheiden oder mir zumindest verbindlich - und mit einer angemessenen Ausgleichzahlung für jeden Tag der weiteren Fristüberschreitung bewehrt - mitteilen werden, bis wann ich spätestens eine rechtmäßige Bescheidung meiner Zweitanträge zu GestDem 2013/5529 und GestDem 2014/679 vom 13.03.2014 erhalten werde. Falls ich bis zum 15.05.2014 keine entsprechende Mitteilung Ihrerseits erhalte, werde ich meinen Anwalt am 16.05.2014 mit der Fertigung und Einreichung einer Klage beauftragen und außerdem alle mir daraus entstehenden Kosten gegen Sie geltend machen.
Ein weiterer selbständiger Rechtsbruch Ihrerseits liegt hier meines Erachtens insoweit vor, als Sie mir Ihr o.g. Schreiben nicht über die von mir in meinem Antrag verwendete Kommunikationsform, also das Portal AskTheEu.org zugesandt haben. Insoweit fordere ich Sie auf, dies ebenfalls bis zum 15.05.2014 nachzuholen und mir zuzusichern, dass Sie sämtliche weitere Kommunikation zumindest auch über die spezifische E-mail-Adresse des Portals AskTheEu.org führen werden, über die Ihnen meine Anträge und das vorliegende Schreiben zugegangen sind.
Hochachtungsvoll
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
anbei finden Sie eine Antwort zu Ihre Beschwerde 895/2014/PMC an die
Bürgerbeauftragte.
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS (PSc)
European Commission
Secretariat General
B4 – Transparency
Sehr geehrter Herr Strack,
anbei finden Sie eine Antwort zu Ihre Beschwerde 895/2014/PMC an die
Bürgerbeauftragte.
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS (PSc)
European Commission
Secretariat General
B4 – Transparency
Zweitantrag
Sehr geehrtes Generalsekretariat,
ich beziehe mich auch den Bescheid der DG INNERES vom 01.08.2014 (ARES 2014/2557987) zu meinem Antrag auf Akteneinsicht GestDem Nr. 5529/2013 und stelle hiermit unter Aufrechterhaltung meiner Erstanträge und meines Zweitantrages vom 13.03.2014 einen weitere Zweitantrag.
Was die Schwärzung von Personendaten angeht erhebe ich keine Einwände gegen die Schwärzung der Namen von nicht EU-Beamten halte jedoch an meiner Ihnen bekannten Position fest, dass Namen von EU-Beamten in der Regel nicht geschwärzt werden dürfen.
Völlig unverständlich ist mir jedoch inwieweit ein Persönlichkeitsschutz vor dem Hintergrund der Norm des Art. 4 Abs. 6 der VO 1049/2001 dazu führen können soll den Zugang zu einem Länderbericht (Dokument F-4 Anhang 1) vollständig zu verweigern. Hier sollte es im Regelfall völlig ausreichen in dem Bericht den Namen des Verfassers und notfalls andere Informationen, die auf diesen hinweisen könnten zu schwärzen. Ähnliches gilt auch im Hinblick auf Dokument Nr. 3.
Abschließend fordere ich Sie nochmals auf sämtliche Kommunikation mit mir in diesem und meinen anderen Dokumentenzugangsverfahren zumindest auch über die jeweilige AskTheEU.org Email-Adresse zu führen und soweit die Kommission dies in der Vergangenheit nicht getan hat dies umgehend nachzuholen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
The activity of European Commission departments is likely to be reduced
during August. We will handle your requests for access to documents as
soon as possible. However, some delays may occur, especially where the
processing of data requires the consultation of national administrations,
external organisations or other services.
* * *
L'activité des services de la Commission européenne étant réduite durant
le mois d'août, vos demandes d'accès aux documents seront traitées dans
les meilleurs délais. Toutefois, certains retards peuvent se produire, en
particulier lorsque le traitement des données exige la consultation des
administrations nationales, d’organisations extérieures ou d’autres
services.
* * *
Die Tätigkeiten der Dienststellen der Europäischen Kommission sind im
August reduziert; Ihre Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden dennoch so
schnell wie möglich bearbeitet. Allerdings können Verzögerungen auftreten,
insbesondere wenn die Berarbeitung der Anträge die Konsultierung der
nationalen Verwaltungen, externer Organisationen oder anderer
Dienststellen erforderlich macht.
Sehr geehrter Herr Strack,
Vielen Dank für Ihren E-mail vom 13. August 2014 - registriert am 20. August 2014.
Ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Zweitantrages auf Zugang zu Dokumenten an [Ref. Gestdem 2013/5529 - Ares(2014)2730372].
In Übereinstimmung mit der Verordnung 1049/2001 bezüglich öffentlichem Zugang zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, erhalten sie innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Antwort auf Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS TEAM (PSc)
European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency
Sehr geehrter Herr Strack,
Sie erhalten in der Anlage einen Brief bezüglich Ihres Zweitantrages
auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) N° 1049/2001 über den
Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rates und der Kommission (GestDem 2013/5529).
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS (NL)
[1]cid:image002.jpg@01CFC082.A6D14DD0
European Commission
Secretariat General
B4 – Transparency
References
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Sehr geehrter Herr Strack,
Sie erhalten in der Anlage einen Brief bezüglich Ihres Zweitantrages
auf Zugang zu Dokumenten gemäß der Verordnung (EG) N° 1049/2001 über den
Zugang der Öffentlichkeit zu den Dokumenten des Europäischen Parlaments,
des Rates und der Kommission (GestDem 2013/5529).
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS (NL)
[1]cid:image002.jpg@01CFC082.A6D14DD0
European Commission
Secretariat General
B4 – Transparency
References
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Sehr geehrter Herr Strack,
anbei finden Sie eine Antwort zu Ihre Beschwerde 895/2014/PMC an die
Bürgerbeauftragte.
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS TEAM (PSc)
European Commission
Secretariat General
Unit SG.B4 – Transparency
Sehr geehrter Herr Strack,
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres Antrages
auf Zugang zu Dokumenten (GESTDEM 2013/5529 – 2. Teil).
Mit freundlichen Grüßen,
Carlos Remis
SG.B.4
Transparence.
Berl. 05/329.
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