Zugang zu Unterlagen iZm Beschwerdeverfahren GS
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
hiermit beantrage ich Zugang zu allen bei Ihnen vorliegenden Dokumenten iSd. Art. 3 (a) der VO 1049/2001 (formelle und informelle z.B. Vermerke, interne und externe, vorläufige und endgültige, jeweils inklusiver aller Angaben) zu den Beschwerdeverfahren 0755/2014/BEH, 0635/2012/BEH, 0143/2012/BEH und 0052/2012/BEH.
Soweit Sie hierfür eine datenschutzrechtliche oder sonstige Einwilligung meinerseits als Beschwerdeführer für notwendig erachten sollte, erteile ich diese hiermit.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
leider habe ich auf meinen Antrag auf Dokumentenzugang vom 09.10.2014 hinsichtlich der Beschwerdeverfahren 0755/2014/BEH, 0635/2012/BEH, 0143/2012/BEH und
0052/2012/BEH bisher noch keinerlei Reaktion oder auch nur Eingangsbestätigung erhalten. Ich darf Sie höflichst bitten:
(a) mir darzulegen warum ich bisher keine Reaktion erhalten habe und wie ein solches Verhalten mit der Verordnung 1049/2001, den Grundsätzen guter Verwaltung und Ihrer insoweit bestehenden Vorbildfunktion als Bürgerbeauftragte in Einklang gebracht werden kann,
(b) mir umgehend eine inhaltliche Antwort und den angeforderten Dokumentenzugang zu gewähren.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack