1049/2001 for 2010-0240
Sehr geehrter EDPS,
unter Berufung auf die Grundrechtecharta und VO 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu allen Dokumenten und Unterlagen (auch intern) im Zusammenhang mit Ihrer Untersuchung bzw. Case 2010-0240. Ich bevorzuge eine elektronische Übersendung an die vorliegende Adresse.
Bitte bestätigen Sie mir umgehend Eingang und Registrierung dieser Anfrage.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
[postal address]
[postal address]
Sehr geehrter Herr Strack,
wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrages, welcher am 13/02/2015
bei uns mit Aktenzeichen 2015-0134 registriert wurde. Gemäß Artikel 7 (1)
der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
werden Sie binnen 15 Arbeitstagen bis zum 06/03/2015 eine Antwort
erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
[1]Description: Description: EDPS Secretariat
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav...
Tel. +32 2 283 19 00 | Fax +32 2 283 19 50
[2]Description: Description:
Email [3][EDPS request email]
European Data Protection Supervisor
Postal address: Rue Wiertz 60, B-1047 Brussels
Office address: Rue Montoyer 30, B-1040 Brussels
[4]Description: [6]Description: Description:
Description: Website [7]www.edps.europa.eu
Twitter [5]@EU_EDPS
This email (and any attachment) may contain information that is internal
or confidential. Unauthorised access, use or other processing is not
permitted. If you are not the intended recipient please inform the sender
by reply and then delete all copies. Emails are not secure as they can be
intercepted, amended, and infected with viruses. The EDPS therefore cannot
guarantee the security of correspondence by email.
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Sehr geehrter Herr Strack,
wie Ihnen bereits mit Email vom 11. Februar mitgeteilt wurde, untersuchen
wir gegenwärtig Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der bei uns am 11.
Februar 2015 unter der Fallnummer 2015-0134 registriert wurde.
Wir haben bisher eine ganze Reihe von Dokumenten identifiziert, die
möglicherweise vom Umfang Ihres Antrags umfasst sind, der zudem mehrere
vom EDSB behandelte Fälle umfasst. Um jedoch ausreichend Zeit zu haben,
Ihren Antrag mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und um betroffene
Dritte zu konsultieren, werden wir entsprechend Artikel 6(3) der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auf Ihren Antrag so bald wie möglich, jedoch
spätestens am 27. März antworten.
Ich möchte Ihnen vorab für Ihr Verständnis danken.
Mit freundlichen Grüßen
[1]https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/we... EDPS Secretariat
Tel. +32 2 283 19 00 | Fax +32 2 283 19 50
[2]https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/we... request email]
European Data Protection Supervisor
Postal address: Rue Wiertz 60, B-1047 Brussels
Office address: Rue Montoyer 30, B-1000 Brussels
[4]https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/we... [6]https://secure.edps.europa.eu/EDPSWEB/we...
This email (and any attachment) may contain information that is internal
or confidential. Unauthorised access, use or other processing is not
permitted. If you are not the intended recipient please inform the sender
by reply and then delete all copies. Emails are not secure as they can be
intercepted, amended, and infected with viruses. The EDPS therefore cannot
guarantee the security of correspondence by email.
References
Visible links
3. mailto:[EDPS request email]
5. http://twitter.com/EU_EDPS
http://twitter.com/EU_EDPS
7. http://www.edps.europa.eu/
http://www.edps.europa.eu/
Sehr geehrter EDPS,
hiermit stelle ich unter Berufung auf die VO 1049/2001 Zweitantrag und halte meinen Erstantrag auf Zugang zu Dokumenten vom 11.02.2015 (Ihr Az: C 2015-0134) in vollem Umfang aufrecht.
Ihr Bescheid vom 27.03.2015, mit dem Sie meinen Antrag vollumfänglich ablehnten, ist gleich aus mehreren Gründen offensichtlich rechtswidrig:
- So wurde er nicht auf dem von mir gewünschten Kanal, nämlich über die hierfür zur Verfügung gestellte Email-Adresse beim Portal asktheeu.org beantwortet; bitte holen Sie dies umgehend nach - oder haben Sie etwa Angst davor, dass Ihr intransparentes Vorgehen so öffentlich würde?
- Außerdem liegt auch ein Verstoß gegen mein Grundrecht vor, von den EU-Institutionen eine Antwort in der EU-Sprache meiner Anfrage zu erhalten (vgl. Art. 41 Abs. 4 EU-GRCharta); mein Antrag erfolgte in Deutsch, die Beantwortung ohne mein entsprechendes Einverständnis und ohne die Zusage der Übersendung einer Übersetzung rechtswidrig nur in Englisch. Ich erwarte, dass Sie mir über asktheeu.org umgehend eine deutsche Sprachfassung zur Verfügung stellen und behalte mir vor diesen Zweitantrag nach deren Erhalt zu ergänzen.
- Sie berufen sich bzgl. 191 Dokumenten jedenfalls in dieser Art und Weise zu Unrecht auf Art. 4 Abs. 1b der VO 1049/2001, denn der Schutz der Privatsphäre kann selbst wo dieser nötig ist nur hierzu notwendige Einschränkungen, keinesfalls aber die automatische und vollständige Zugangsverweigerung zu allen Dokumenten rechtfertigen, die persönliche Daten enthalten. Hier wäre zum einen zu prüfen gewesen, ob nicht ein Einverständnis des Betroffenen eingeholt werden kann (vgl. auch Art. 4 Abs. 4 VO 1049/2001) zum anderen, ob nicht eine Teilzugänglichmachung möglich ist (vgl. Art. 4 Abs. 6 VO 1049/2001). Beide Prüfungen haben Ihre Dienste offensichtlich versäumt. Vor allem letzteres in Form der Schwärzung von Namen und Identifizierungselementen dürfte in der Regel ein völlig ausreichendes Mittel zum Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten Betroffener darstellen.
- Was die Berufung – in fünf Fällen – auf den Versagungsgrund aus Art. 4 Abs. 2 der VO 1049/2001 angeht, so ist diese schon deswegen rechtswidrig weil die gegebene Begründung „relvant für laufende Untersuchungen“ weder den Schwereanforderungen des Gesetzeswortlauts noch den Nachvollziehbarkeitsanforderungen an eine Begründung genügt. Auch hier war außerdem eine Teilzugänglichmachung zu prüfen.
- Hinsichtlich von 56 Dokumenten berufen Sie sich sodann noch auf Art. 4 Abs. 3 der VO 1049/2001 dies allerdings mit der bloßen Wiederholung des Wortlauts (ohne die nötige Differenzierung zwischen den beiden Unterabsätzen) und der lapidaren und völlig unzureichenden Aussage, dass diese unter jenen Verweigerungsgrund fallen würden.
- Auch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der Dokumente haben Sie abgelehnt, wobei sie allerdings nur auf die Vertraulichkeit der Beschwerdebehandlung durch den EDPS verweisen. Diese wird m.E. aber in keiner Weise berührt wenn Dokumente nach Abschluss jenes Beschwerdeverfahrens in vollständig anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden. Hier sollte sich der EDPS ein Beispiel an der wesentlich transparenteren Verfahrensweise der Bürgerbeauftragten nehmen. Jene Transparenz ist im öffentlichen Interesse und würde der Glaubwürdigkeit des EDPS förderlich sein. Dies alles muss aber jedenfalls für jene Beschwerdeverfahren gelten, denen Sie selbst einen solchen generellen und exemplarischen Stellenwert zumessen, dass Sie sich in anderen Verfahren darauf berufen (wie sie dies vorliegend in meinem aktuell anhängigen Beschwerdeverfahren getan haben). Höchst hilfsweise und ohne meinen Zugangsantrag nach VO 1049/2001 insoweit einzuschränken, fordere ich Sie hiermit ergänzend zu meinem Zweitantrag auf jedenfalls mir jene Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die mir erlauben Ihre Bezugnahme auf das Verfahren 2010-0240 zu verstehen und nachzuprüfen, die in meinem Beschwerdeverfahren erfolgt ist. Diese Notwendigkeit folgt m.E. schon aus dem Gebot der Fairness in meinem Beschwerdeverfahren (was zugleich auch die datenschutzrechtliche Notwendigkeit der Datenübermittlung an mich belegt).
Ich darf Sie um eine umgehende Bestätigung der Registrierung dieses Zweitantrages bitten. Bitte führen Sie auch hinsichtlich dieses Zweitantrages jegliche Kommunikation über die angegebene Adresse bei asktheeu.org.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Dear Mr Strack,
Please find attached the German version of the letter of reply which was
sent to you in English on 27 March 2015, initial reply to your application
in case file our ref. 2015-0134.
Sincerely,
[1]Description: Description: EDPS Secretariat
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav...
Tel. +32 2 283 19 00 | Fax +32 2 283 19 50
[2]Description: Description:
Email [3][EDPS request email]
European Data Protection Supervisor
Postal address: Rue Wiertz 60, B-1047 Brussels
Office address: Rue Montoyer 30, B-1040 Brussels
[4]Description: [6]Description: Description:
Description: Website [7]www.edps.europa.eu
Twitter [5]@EU_EDPS
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by reply and then delete all copies. Emails are not secure as they can be
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References
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3. mailto:[EDPS request email]
5. http://twitter.com/EU_EDPS
http://twitter.com/EU_EDPS
7. http://www.edps.europa.eu/
http://www.edps.europa.eu/
Dear Mr Strack,
Please find attached our reply to your confirmatory application in case
our ref 2015-0134. Please note that the German version will be sent to you
asap.
Sincerely,
[1]Description: Description: EDPS Secretariat
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav...
Tel. +32 2 283 19 00 | Fax +32 2 283 19 50
[2]Description: Description:
Email [3][EDPS request email]
European Data Protection Supervisor
Postal address: Rue Wiertz 60, B-1047 Brussels
Office address: Rue Montoyer 30, B-1040 Brussels
[4]Description: [6]Description: Description:
Description: Website [7]www.edps.europa.eu
Twitter [5]@EU_EDPS
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3. mailto:[EDPS request email]
5. http://twitter.com/EU_EDPS
http://twitter.com/EU_EDPS
7. http://www.edps.europa.eu/
http://www.edps.europa.eu/
Sehr geehrter EDPS,
werde ich Ihre Entscheidung wie gesetzlich vorgesehen noch in Deutsch erhalten?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Dear Mr Strack,
Please find attached a scanned version of a letter in German sent to you
only by email.
Best regards,
[1]Description: Description: EDPS Secretariat
http://www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav...
Tel. +32 2 283 19 00 | Fax +32 2 283 19 50
[2]Description: Description:
Email [3][EDPS request email]
European Data Protection Supervisor
Postal address: Rue Wiertz 60, B-1047 Brussels
Office address: Rue Montoyer 30, B-1040 Brussels
[4]Description: [6]Description: Description:
Description: Website [7]www.edps.europa.eu
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