Ref. Ares(2019)4823387 - 24/07/2019
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION BILDUNG, JUGEND, SPORT UND KULTUR
Jugend, Bildung und Erasmus +
Hochschulbildung
Brüssel,
EAC.B.1/VD
Sehr geehrte Frau Gundermann,
Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage bezüglich Informationen über das Studium der
Zahnheilkunde in Belgien.
Gemäß Artikel 165 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union tragen die
Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die Lehrinhalte und die Gestaltung ihrer
Bildungssysteme. Die Europäische Kommission unterstützt und ergänzt nationale
Maßnahmen, beispielsweise durch die Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis
2025 und das Programm Erasmus+.
Die jüngste Empfehlung des Rates (2018/C 444/01) zur automatischen gegenseitigen
Anerkennung von Qualifikationen für das weitere Lernen ist ein wichtiger Meilenstein für
die weitere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bildungsbereich.
Hochschuleinrichtungen und nationale Behörden haben unabhängig von der Empfehlung
das Recht, eigene spezifische Zulassungskriterien wie das Sprachniveau für spezifische
Programme festzulegen.
Informationen über Studienprogramme finden Sie auf den folgenden Websites: Studieren
in Europa
(https: //ec.europa.eu/education/studv-in-europe/country-profiles en) liefert
Ihnen wesentliche Informationen zu Studienprogrammen, Stipendien und lebenslangem
Lernen in Europa, während U-Multirank Ihnen helfen wird, verschiedene
Studienprogramme zu vergleiche
n: https: //www.umultirank.org/.
Ich hoffe, dass Ihnen diese Informationen weiterhelfen, und wünsche Ihnen viel Erfolg in
Ihren weiteren Studien.
Mit freundlichen Grüßen,
(elektronische Unterschrift)
Vanessa DEBIAIS-SAINTON
Referatsleiterin
Europäische Kommission, 1049 Brüssel, Belgien – Tel. + 32 22991111 – Büro: J-70 03/074 – Tel. Durchwahl
+ 32 229 68838
Elektronisch unterzeichnet am 19/07/2019 14:43 (UTC+02) gemäß Artikel 4.2 (Gültigkeit elektronischer Dokumente) des Beschlusses Nr. 2004/563/EG der Kommission