Ref. Ares(2019)6546201 - 23/10/2019
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
1. New Legislative Framework
Lines to take
x Die Kommission sieht den neuen Rechtsrahmen als ein wichtiges Instrument für den
Binnenmarkt und setzt sich uneingeschränkt dafür ein, ihn zu schützen und seine
Erfolge in enger Zusammenarbeit mit der Industrie weiter auszubauen.
x Gleichzeitig stellen wir fest, dass der europäischen Normung heute eine Reihe von
wichtigen Herausforderungen bevorstehen. Eine davon besteht darin, die
ordnungsgemäße Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften sowie ein
reibungsloses Funktionieren des neuen Rechtsrahmens in der Praxis innerhalb
kürzester Zeit sicherzustel en. All dies muss einen globalen Kontext berücksichtigen,
der sich ständig weiterentwickelt.
x Der Kommission sind die Bedenken der Industrie in dieser Hinsicht bekannt.
x Die Kommission ist nach der klaren Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes politisch und rechtlich verantwortlich für die Bewertung von Entwürfen
der harmonisierten Normen. Dieser Verantwortung muss die Kommission in vol em
Umfang gerecht werden.
x Die Industrie weiß sehr genau, was die kritischen und relevanten Themen für die
Wirtschaft sind. Der Dialog mit der Industrie ist deshalb für uns sehr wichtig, um zu
einem gemeinsamen Verständnis der kritischen Themen zu gelangen und die
besten Wege zu finden, diese Themen anzugehen.
x Die
Mitteilung der Kommission zu harmonisierten Normen sieht vier
Maßnahmen vor, um die Transparenz und Rechtssicherheit des europäischen
Normungssystems zu verbessern:
1. Die Kommission bemüht sich nach besten Kräften, den
Rückstand an noch
nicht im Amtsblatt veröffentlichten Standards so schnell wie möglich
abzubauen.
2. Die Kommission überprüft ihre internen Entscheidungsprozesse im Hinblick auf
die
Straffung der Verfahren für die Veröffentlichung von Verweisen auf
harmonisierte Normen im Amtsblatt. Die Kommission hat bereits ein Muster
entwickelt, das seit dem 1. Dezember 2018 verwendet wird.
3. Die Kommission wird in Abstimmung mit den Interessenträgern in den
kommenden Monaten einen
Leitfaden zu den praktischen Aspekten der
Umsetzung der Normungsverordnung ausarbeiten.
4. Die Kommission wird das
System der Berater für harmonisierte Standards
weiter
verbessern.
x Die Kommission führt einen regelmäßigen Dialog mit der Industrie, um
sicherzustellen, dass alle von der Kommission geplanten Schritte in den
einschlägigen Foren erörtert und konsultiert werden und ein möglichst hoher
Konsens mit allen wichtigen Interessengruppen erreicht wird.
x Die Kommission wird sich darum bemühen, dass etwaige Änderungen, die
erforderlich sind, um eine solide und korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften der
Union sicherzustellen, das Funktionieren des europäischen Normungssystems nicht
beeinträchtigen, sondern die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie unterstützen.
Steering brief
4/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
x Zu diesem Zweck unterstützt die Kommission finanziell die Small Business
Standards - die europäische Organisation, die kleine und mittlere Unternehmen in
der europäischen Normung vertritt.
x Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten außerdem dazu auf, die Beteiligung von
kleinen und mittleren Unternehmen an der Normung auf nationaler Ebene zu
erleichtern.
x Wir sind offen für konkrete Vorschläge der Industrie, wie die Position von kleinen
und mittleren Unternehmen im Normungsprozess weiter gestärkt werden kann.
Falls angesprochen
Die Kommission versucht, den Neuen Rechtsrahmen zu "töten", indem sie den
Prozess der Ausarbeitung von Normen zur Unterstützung der Rechtsvorschriften
und der Politiken der EU zu bürokratisch gestaltet. Zum Beispiel lehnt sie es
häufig ab, harmonisierte Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu
veröffentlichen. Ein anderes Beispiel sind die Pläne, eine formelle Entscheidung
der Kommission vor der Veröffentlichung harmonisierter Normen im Amtsblatt
der Europäischen Union einzuführen.
x Die Kommission ist fest entschlossen, auf dem Erfolg des Neuen Rechtsrahmens
als Binnenmarktinstrument aufzubauen.
x Gleichzeitig muss sich die Kommission an die Änderungen in der EU-Gesetzgebung
der letzten Jahre anpassen, insbesondere angesichts der Verabschiedung der
Normungsverordnung im Jahr 2012.
x Darüber hinaus muss die Kommission auch die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) beachten. Das Urteil im Fall "James Elliott" betont die
politische und rechtliche Verantwortung der Kommission für die Bewertung von
Entwürfen der harmonisierten Normen. Dieser Verantwortung muss die Kommission
in vollem Umfang gerecht werden.
x Bei der Veröffentlichung eines Verweises auf die Norm im Amtsblatt der
Europäischen Union wurde ein Mangel an Transparenz und Kontrolle festgestellt,
die der Europäische Gerichtshof gefordert hatte. Daher beschloss die Kommission,
eine förmliche Entscheidung der Kommission einzuführen, die der Veröffentlichung
harmonisierter Normen vorausgeht.
x Das System der Berater für harmonisierte Standards führt zu einer engen
Begleitung der Ausarbeitung der Normen. Die Berater können an den Sitzungen der
für die Ausarbeitung der Normen zuständigen technischen Gremien teilnehmen und
werden aufgefordert, mit diesen technischen Gremien einen ständigen Dialog zu
führen. Dies hilft es, Ablehnungen später durch die Kommission zu vermeiden, die
zu einer Ablehnung der Veröffentlichung im Amtsblatt führen.
Das neue System der Berater für harmonisierte Standards muss mit dem
Normungssystem kompatibel sein.
x Das System der Berater ist vol ständig kompatibel mit dem europäischen
Normungssystem. Die Berater können an den Sitzungen der für die Ausarbeitung
der Normen zuständigen technischen Gremien teilnehmen und werden aufgefordert,
mit diesen technischen Gremien einen ständigen Dialog zu führen.
x Die Bewertungsarbeit der Berater wird im Einklang mit den internen Prozessen und
Arbeitszeiten der europäischen Normungsorganisationen geplant und ausgeführt,
um negative Auswirkungen auf den Normenentwicklungsprozess zu vermeiden.
Steering brief
7/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
Die Stimme der Industrie wird während des Entwurfsprozesses für die
Normungsaufträge nicht ausreichend gehört.
x Der Wortlaut der Normungsanträge wird das Ergebnis eines sehr soliden,
umfassenden und transparenten Konsultationsprozesses sein, bei dem die
Kommission versucht, den größtmöglichen Konsens zu erreichen. In diesem
Prozess werden alle wichtigen Interessengruppen konsultiert - die Mitgliedstaaten,
die europäischen Normungsorganisationen sowie die Vertreter der Industrie.
x Die Industrie wird zu al en Entwürfen der Normungsaufträge im Rahmen des
sogenannten "Standards Market Relevance Roundtable (SMARRT)" konsultiert. Die
Kommission hört in den Sitzungen den Botschaften der Industrie sehr genau zu.
Steering brief
8/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
Datenschutz
x Im Falle eines Austritts ohne Vereinbarung wird das Vereinigte Königreich zum
Drittstaat und europäisches Recht ist nicht mehr anwendbar. Datenübermittlungen
in das Vereinigte Königreich sind daher als internationale Datentransfers zu
behandeln.
x Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält hinreichende Instrumente für die
Datenübertragung in einen Drittstaat zur Verfügung, und zwar auch in Abwesenheit
eines sogenannten Angemessenheitsbeschlusses. Dazu gehören insbesondere die
vertraglichen Instrumente wie Standardvertragsklauseln und gesetzliche
Regelungen zur erlaubten Datenübertragung, zum Beispiel auf der Grundlage einer
Einwilligung
des
Betroffenen,
wenn
die
Übertragung
notwendig
zur
Vertragserfüllung ist oder bei überwiegendem berechtigtem Interesse des
Unternehmens. Auf dieser Grundlage findet der überwiegende Teil der
Datenübertragungen in Drittstaaten statt.
x Trotz der Bemühungen der Kommission in den Verhandlungen um einen geregelten
Austritt bestand immer das Risiko eines Austritts ohne Vereinbarung. Unternehmen
hatten daher an sich ausreichend Zeit, Vorbereitungen für diesen Eventualfal zu
treffen.
x Darüber hinaus stehen Unternehmen Standardvertragsklauseln zur Verfügung, die
von der Kommission genehmigt wurden und deren Anwendung daher keiner
weiteren Prüfung durch die Datenschutzbehörden bedarf. Diese Klauseln bestehen
darüber hinaus seit etlichen Jahren, sind im Markt (und insbesondere Unternehmen
des Vereinigten Königreichs aus ihren Geschäftsbeziehungen mit ausländischen
Partnern) bekannt und werden weltweit regelmäßig und vielfach eingesetzt. Ihr
Einsatz in Beziehungen mit Geschäftspartnern im Vereinigten Königreich, der im
Übrigen auch von der Regierung des Vereinigte Königreich öffentlich befürwortet
wird, sollte daher keine größeren Probleme bereiten, zumal diese Partner auch nach
dem Brexit weitgehend identischen Datenschutzregelungen nach nationalem Recht
des Vereinigten Königreichs unterliegen werden. Insbesondere bedarf es keiner
besonderen Rechtsberatung.
x Auch wenn eine „Schonfrist“ möglicherweise den Zeitdruck verringern könnte,
sollten Unternehmen nicht darauf vertrauen, dass die Datenschutzbehörden diesen
Schritt gehen. Dies gilt schon deshalb, weil die Datenschutzbehörden an die
Datenschutzgrundverordnung gebunden sind und auf etwaige Beschwerden von
Bürgern reagieren müssten.
x Nichts anderes folgt aus der Stellungnahme der Datenschutzbehörden vom 16.
Oktober 2015 nach der Annul ierung des alten “Safe Harbors”. Die dort eingeräumte
Frist zum weiteren Gebrauch vertraglicher Klauseln diente der Überprüfung dieser
Praxis durch die Datenschutzbehörden, signalisierte dagegen nicht eine zeitweise
Nichtanwendung der Datenschutzregeln.
Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung
chemischer Stoffe
x Die Bedingungen, unter welchen chemische Substanzen eine Zulassung zum
Europäischen Markt erhalten können, sind in der Verordnung zur Registrierung,
Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe genau festgelegt.
Danach bedürfen chemische Substanzen grundsätzlich der Registrierung.
Steering brief
13/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
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Brussels, 25 January 2019
Finanzmärkte
x Die Kommission ist sich der Folgen bewusst, die sich aus der Neueinstufung von
börsengängigen Derivaten (börsengehandelten Derivaten) gegenüber außerbörslich
gehandelten Derivaten (OTC-Derivate) ergeben. Dies ist eine der Folgen des
Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU.
x Die Anerkennung der britischen Märkte, die im Rahmen der Verordnung über
außerbörslich
gehandelte
Derivate,
zentrale
Gegenparteien
und
Transaktionsregister (EMIR/ European Market Infrastructure Regulation) reguliert
sind, ist nicht Teil der Notfal maßnahmen, da die fehlende Anerkennung keine
Risiken für die Finanzstabilität der Union darstellt.
x Die Kommission wird den Markt weiterhin aufmerksam beobachten.
Steering brief
16/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
Defensive points
NLF/JAMES ELLIOTT
Das Urteil im Fall „James Elliott“ betrifft nur
Bauprodukte und sollte nicht auf andere Gebiete
angewendet werden
x Auch
wenn der Sachverhalt spezifisch für den
Bauproduktsektor ist, gilt die Schlussfolgerung des
Gerichtshofs,
dass
harmonisierte
Normen
zum
Unionsrecht gehören, auch für andere Bereiche. Der
Gerichtshof weist in keiner Weise darauf hin, dass der
Bausektor ein Sonderfall ist.
Steering brief
19/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
FACHBERATER FÜR HARMONISIERTE STANDARDS
Das neu eingeführte System zur Bewertung von
Normentwürfen durch die Berater der Kommission für
harmonisierte Standards (so genannte HAS-Berater)
wird die Veröffentlichung harmonisierter Normen im
Amtsblatt der Europäischen Union verzögern.
x Die Berater sind technische Sachverständige, die die
Dienststellen der Kommission bei der Erfüllung der
gesetzlichen Verpflichtung zur Bewertung der auf
Ersuchen der Kommission erstellten Normenentwürfe
unterstützen.
x Das neue System soll vor allem Verzögerungen bei der
Veröffentlichung harmonisierter Normen im Amtsblatt der
Europäischen Union verhindern.
x Die Bewertung von Normen während des gesamten
Erstellungsprozesses
ermöglicht
die
frühzeitige
Identifizierung und schnellere Lösung von Problemen,
die andernfalls die Veröffentlichung im Amtsblatt bei der
abschließenden Beurteilung durch die Kommission
verhindern könnten.
x Es ist noch zu früh, um zu wissen, wie erfolgreich das
neue System sein kann, wenn es darum geht, Normen
im Amtsblatt rechtzeitig zu veröffentlichen. Vorläufige
Daten zur Leistungsfähigkeit des Systems sind jedoch
sehr vielversprechend.
x Die Kommission überwacht ständig die Funktion des
Beratersystems und wird diese regelmäßig überprüfen.
Steering brief
20/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
LEITFADEN
Warum brauchen wir einen neuen Leitfaden?
x Dieser Leitfaden, mit dem bestehende Dokumente
ergänzt werden, wird insbesondere die inhaltlichen und
verfahrenstechnischen Aspekte des neuen Formats des
Normungsauftrags, das die Kommission entwickelt, um
für mehr Transparenz und Berechenbarkeit bei der
Entwicklung der Normen zu sorgen, erläutern.
x Darüber hinaus wird er die Rolle der Kommission und
ihrer Fachberater verdeutlichen.
x Er wird ferner zusätzliche Orientierungshilfe bieten, um
die
Kohärenz
und
die
Geschwindigkeit
des
Bewertungsverfahrens für harmonisierte Normen in allen
relevanten Sektoren zu verbessern.
Steering brief
21/25
Follow-up meeting on the event organised by
Bundesverband der Deutschen Industrie
- Save the Single Market
Brussels, 25 January 2019
NEUES FORMAT DER NORMUNGSAUFTRÄGE
Das neue Format der Normungsaufträge ist zu
kompliziert und zu umständlich und daher nicht mit
dem Neuen Rechtsrahmen vereinbar, das den
Normungsorganisationen Flexibilität einräumt, um auf
die neuesten Markt- und Wissenschaftsentwicklungen
zu reagieren, die ihre Arbeit an den Normen
beeinflussen.
x Der derzeitige Wortlaut des vorgeschlagenen neuen
Formats für Normungsaufträge ist das Ergebnis der
Diskussionen
zwischen
den
zuständigen
Kommissionsdienststellen. Es ist noch nicht der
endgültige Text.
x Die Kommission versucht immer noch, durch eine
Diskussion mit allen Beteiligten im Normenausschuss
einen möglichst hohen Konsens über den Entwurf zu
erreichen.
x In diesem Zusammenhang ist die höchste Priorität der
Kommission sicherzustellen, dass das neue Format der
Normungsaufträge
die
Ausführung
der
Normungsaufträge nicht negativ beeinflusst und die
notwendige Flexibilität aufrechterhält.
x Das
neue Format wird die Vorbereitung der
Normungsaufträge
erheblich
vereinfachen
und
beschleunigen. Es sollte auch die Vorhersehbarkeit und
Transparenz des Entwurfsprozesses sowie die rechtliche
Klarheit der Normungsaufträge erhöhen.
Steering brief
22/25