Ref. Ares(2015)2999562 - 16/07/2015
Aktionsplan Kleine Küstenfischerei
Wie aus dem Flottenbericht nach Art. 22 der VO (EU) Nr. 1380/2013 hervorgeht, bilden die Fahrzeu-
ge unter 12 Metern den größten Teil der deutschen Fischereiflotte.
Eine Besonderheit in der Kleinen Küstenfischerei ist, dass viele Betriebe (ca. 42 %) nur im Nebener-
werb geführt werden. Dies gilt insbesondere für die Fahrzeuge unter 8 Meter. Wenn Fahrzeuge die-
ser Längenklasse Haupterwerbsbetrieben zugeordnet sind, handelt es sich häufig um Zweit- oder
Drittfahrzeuge. Eine ganze Reihe von Fahrzeugen ist daher über das Jahr gesehen nicht oder ver-
gleichsweise selten aktiv.
In der Nordsee sind die Witterungsbedingungen und die eingesetzten Fangmethoden auf die Haupt-
zielarten in der Regel nicht für Fahrzeuge der Kleinen Küstenfischerei geeignet. Es gibt daher nur
wenige solcher Fischereifahrzeuge, die überwiegend in geschützten Insellagen operieren.
In den häufig kleinen Fischereihäfen/Anlandestellen der deutschen Ostseeküste sind Fahrzeuge der
Kleinen Küstenfischerei jedoch prägend und sehr wichtig für die Versorgung der lokalen Bevölkerung
und der Touristen in den Küstenregionen mit frischem Fisch. Häufig erfolgt eine Direktvermarktung
ohne Einbindung von Erzeugerorganisationen.
In der SWOT-Analyse wurde keine Trennung zwischen Betrieben der Kleinen Küstenfischerei und der
übrigen Kutter- und Küstenfischerei vorgenommen. Deutschland hält eine Trennung auch nicht für
erforderlich, da die Probleme i.d.R. vergleichbar sind und sich nicht an einer bestimmten Schiffslänge
festmachen lassen. Im deutschen OP stehen alle Maßnahmen daher sowohl Betrieben der Kleinen
Küstenfischerei als auch den größeren Betrieben der Kutter- und Küstenfischerei offen. Um zielge-
richtet vor allem aktive, von der Fischerei wirtschaftlich abhängige Betriebe zu unterstützen, werden
Fördermittel für Investitionen an Bord nur an Haupterwerbsbetriebe vergeben.
Die Kleine Küstenfischerei ist aufgrund ihres eingeschränkten Fahrbereichs und den damit verbunde-
nen geringen Ausweichmöglichkeiten auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der lokal vorkommenden
Bestände angewiesen. Hier wies die GFP vor der Reform Defizite auf, die zu geringen Fangmöglichkei-
ten führten. Bis die in der GFP Reform beschlossene Umstellung der Bewirtschaftung der Bestände
nach MSY-Kriterien und in mehrjährigen Managementplänen greift, werden die Betriebe insbesonde-
re in der Ostsee noch einige Jahre mit niedrigen Fangmöglichkeiten leben müssen. Erschwerend hin-
zu kommen die geringen Erzeugerpreise, die die wirtschaftliche Lage der Betriebe zusätzlich belasten.
Ein vordringliches Ziel muss es daher sein, die Wettbewerbsfähigkeit und wirtschaftliche Nachhaltig-
keit der Fischerei zu sichern und wenn möglich zu verbessern.
In der Förderung des Ausbaus der regionalen Vermarktung sowie der Verbesserung der Arbeitsbe-
dingungen an Bord und der Energieeffizienz werden daher wichtige Förderschwerpunkte gesehen.
Von existenzieller Bedeutung für die gesamte Kutter- und Küstenfischerei in Deutschland wird es
darüber hinaus in den zukünftigen Jahren sein, wieder mehr junge Menschen für den Beruf des Fi-
schers zu interessieren. Ansonsten wird sich der durch altersbedingte Abgänge entstehende Struk-
turwandel verschärfen (das Durchschnittsalter der Kuttereigner liegt in Schleswig-Holstein und Meck-
lenburg-Vorpommern über 55 Jahre) und sich ein in der Form nicht gewollter Konzentrationsprozess
auf immer weniger und größere Einheiten in der Haupterwerbsfischerei durchsetzen. Deutschland
plant daher neben der Unterstützung für Unternehmensgründungen junger Fischer auch Zuschüsse
an Ausbildungsbetriebe für den erhöhten Aufwand bei der Berufsausbildung.
Weitere Schwerpunkte der künftigen Förderung werden in der Erforschung/Erprobung alternativer
Fanggeräte und in der Verwendung beifangärmerer Fanggeräte sowie der Unterstützung von Vorha-
ben, die den Schutz von Meeresbiodiversität und Meeresökosystemen in Zusammenarbeit mit Fi-
schern zum Ziel haben, gesehen. Die Lösung des Konfliktes zwischen Fischerei und Naturschutz ist
insbesondere für die Kleine Küstenfischerei von besonderer Bedeutung, da ein großer Teil der deut-
schen Küstengewässer als Natura 2000-Gebiet ausgewiesen ist und aufgrund des eingeschränkten
Fahrtbereichs der Fahrzeuge keine Ausweichmöglichkeiten bestehen.