
Ref. Ares(2020)573218 - 30/01/2020
vereinbar sein müssen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die
Allgemeine Ausrichtung des Rates und der vom Europäischen Parlament angenommene
Bericht laut einhelliger Meinung der Rechtsdienste dieser Institutionen in Einklang mit
den EU-Verträgen stehen. Die Respektierung des Rechts, dessen Wert Sie in Ihrer
Stellungnahme betonen, ist also im Interesse aller Beteiligten sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Hubert GAMBS
Direktor