Alle Informationen zur Grenzwerterhöhung von Acetamiprid

La solicitud está esperando aclaración. Si es Jacqueline Dettmering, por favor abrir sesión mandar un mensaje de seguimiento.

Jacqueline Dettmering

Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäische Chemikalienagentur,

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:

- Alle Informationen zur Grenzwerterhöhung von Acetamiprid .

Besonders wichtig wäre den Grund zu erfahren weshalb dieser erhöht wurde obwohl es 2013 Bestrebungen gab den Grenzwert für Acetamiprid deutlich zu senken. Gibt es neue Studien die belegen das das Nervengift weniger schädlich ist als ursprünglich gedacht ?
Falls ja , senden Sie mir bitte diese auch zu.

Mit freundlichem Gruß,
Jacqueline Dettmering

ECHA ATD, Agencia Europea de Sustancias y Preparados Químicos

Sehr geehrte Frau Dettmering,

vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den wir unter dem Aktenzeichen ATD/38/2018 registriert haben.

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir auf Grundlage der von Ihnen vorgegebenen Suchkriterien Schwierigkeiten haben, Dokumente zu identifizieren, die Ihrer Anfrage entsprechen.

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ist die treibende Kraft hinter den richtungsweisenden Rechtsvorschriften der EU im Bereich Chemikalien zum Schutz von Umwelt und Gesundheit des Menschen:

• REACH – Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe;
• CLP – Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung gefährlicher Stoffe;
• BPR – Biozidverordnung;
• PIC – Verordnung über die vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel.

Bedauerlicherweise können wir Ihre Anfrage auf der Basis der von Ihnen gemachten Angaben keiner der oben genannten Verordnungen zuordnen.

Möglicherweise kann Ihnen jedoch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiterhelfen.

Wir möchten Sie daher gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bitten, nach Möglichkeit klarzustellen, auf welche Dokumente Sie sich mit Ihrer Suchanfrage konkret beziehen. Bitte bedenken Sie, dass gemäß der Entscheidung des Verwaltungsrats der ECHA (MB/12/2008 final) die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags erst mit Eingang der erbetenen Klarstellung zu laufen beginnt. Sofern wir bis zum 20. April 2018 keine entsprechende Klarstellung von Ihnen erhalten, werden wir die Bearbeitung Ihres Antrags einstellen.

Freundliche Grüße,

Access to documents team
Europäische Chemikalienagentur

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