EPSO-Databases
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich unter Berufung auf die Verordnung 1049/2001 Zugang zu:
1. der bzw. soweit betroffen den mehreren jeweils vollständigen Datenbanken (als jeweils ein Dokument iSd. VO 1049/2001), auf welche sich die Anfragen aus den Anträgen Gestdem 2012/3258 und Gestdem 2013/0068 bezogen.
2. allen Dokumenten inklusive aller Anlagen, Anhänge und
technischen Beschreibungen, welche die in Nr. 1 genannten und falls diese nicht identifizierbar sein sollten alle bei EPSO vorhandenen oder von EPSO genutzte Datenbanken, deren Funktionsumfang, Struktur und Bedienung beschreiben sowie
Zugang zu sämtlichen Ausschreibungsunterlagen, Lastenheften und anderen Dokumenten ebenfalls inklusive aller Anlagen, Anhänge undtechnischen Beschreibungen die mit der externen Erstellung oder Planung solcher Datenbanken im Zusammenhang stehen.
3. allen im Zusammenhang mit den Verfahren Gestdem 2012/3258 und Gestdem 2013/0068 bei der gesamten Kommission (also insbesondere aber nicht nur bei EPSO, SJ und SG) vorhandenen Dokumente inklusive aller Anlagen, Anhänge und technischen Beschreibungen (gleichgültig ob diese von Kommissionsdienststellen, dem Antragssteller jener Anträge oder von Dritten stammen).
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung
dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab
falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für
mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download
möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern
Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile
meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie
an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und
Klarstellungen sehen sollten.
Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die
vom Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Allerseelenstr. 1n
51105 Köln
Dear Mr Strack,
Please find attached the EPSO reply regarding the request for access to
document in subject.
Please note that due to the large volume of annexes, these are not
attached to this message.
You will receive them by post (by registered letter with acknowledgment of
receipt) as well as our original letter.
Kind regards,
Muriel RENIERS-DELL'ORTO
EPSO
Unit 05: Communication and [3]www.eu-careers.eu
[1]EPSO Attractiveness [2]EU [4]Facebook: EU Careers
Legal Affairs Sector Careers [5]Twitter: EU_Careers
Tel. +32-2-2968780
European Personnel Selection
Office
References
Visible links
3. http://www.eu-careers.eu/
4. http://www.facebook.com/#%21/pages/EU-Ca...
5. http://twitter.com/EU_Careers
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere Sie auf mir Ihre Entscheidung umgehend und im Einklang mit den Vorgaben der EU Grundrechtecharta in deutscher Sprache zukommen zu lassen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Generalsekretärin der EU-Kommission,
hiermit stelle ich unter Berufung auf Verordnung 1049/2001 und unter vollständiger Aufrechterhaltung meines Erstantrages vom 03.07.2015, der bei Ihnen unter dem Aktenzeichen GestDem 2015/3538 registriert wurde, einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten.
Meinem Erstantrag hätte vollständig bzw. zumindest in einem wesentlich weiteren Umfange stattgegeben werden müssen als dies im Bescheid von EPSO vom 17.08.2015 (ARES 2015/3812344) geschehen ist.
Im Übrigen ist jener Bescheid schon allein wegen Verstoß gegen Art. 41 IV der EU-Grundrechtecharta rechtswidrig, da er mir nicht in der Sprache meiner Anfrage übermittelt wurde. Auch meine diesbzgl. Nachfrage vom 17.08.2015 blieb bisher ohne jegliche Reaktion. Aufgrund jener Sprachenproblematik sehe ich mich auch nur sehr bedingt in der Lage auf die inhaltlichen Ausführungen jenes Bescheides näher einzugehen. Ich behalte mir vor dies nachzuholen sobald dem Art. 41 IV der Grundrechtecharta Ihrerseits genüge getan wurde.
Des weiteren ist der Bescheid von EPSO rechtswidrig wegen Verstoß gegen Art. 10 der VO 1049/2001 rechtswidrig weil mir die Dokumente nicht wie gewünscht in elektronischer Form zugänglich gemacht wurden ohne dass mir irgendeine Begründung gegeben wurde warum dies nicht geschah. Zugleich erfolgte die Lieferung der Dokumente ebenfalls nicht auf dem von mir gewünschten Kanal (AskTheEu.org).
Zu Teil Nr.1 meiner Anfrage:
Angesichts der Ausführungen von EPSO stelle ich klar: Mein Antrag bezog sich auf die Datenbanken als Ganzes und diese sind nach der ständigen Rechtsprechung Dokumente iSv. VO 1049/2001. Soweit die Kommission sich dann auf Ausnahmetatbestände beruft muss sie deren Vorliegen nachweisen und auch stets Art. 4 Abs. 6 der VO 1049/2001 beachten, d.h. die übrigen Teile der Datenbank freigeben. Kritisch und daher möglicherweise von Versagungsgründen erfasst sind m.E. vorliegend allenfalls zwei Subkategorien von Daten. Erstens Persönlichkeitsdaten von Bewerbern und zweitens die Texte der Fragen. Für sämtliche weiteren Datenbankinhalte kann ich keinerlei Versagungsgründe erkennen. Sowohl für die Personendaten als auch für die Fragentexte gibt es in den Datenbanken aber Schlüsselnummern als Platzhalter. Eine Einfache Schwärzung der Personendaten und der Texte unter Beibehaltung der IDs und aller weiteren Daten sollte also vollständig ausreichen um die Versagungsgründe zu wahren und zugleich Art. 4 Abs. 6 der VO 1049/2001 zu genügen. Damit wäre zugleich auch Art. 6 von Anhang III des Beamtenstatuts m.E. hinreichend Rechnung getragen, der sich im Übrigen nur auf die Arbeiten des Prüfungsausschusses als solche, nicht aber auf die gesamte Tätigkeit von EPSO bezieht.
Zu Teil Nr.2 meiner Anfrage:
Bzgl. der Ausschreibungsunterlagen begnügt sich EPSO mit der Angabe einer Webseiten-URL und der IDs der Prozeduren, was m.E. nicht den Anforderungen aus VO 1049/2001 genügt. Die angegebene Webseite enthält unmittlebar keinerlei Informationen über die von mir angefragten Dokumente. Und selbst wenn ich die weiterführenden Links nutze und über http://europa.eu/epso/about/tenders/inde... z.B. zu http://ted.europa.eu/Exec?DataFlow=N_one... navigiere produziert dies wie auch in anderen Fällen nur eine Fehlermeldung.
Es mag sein dass im Rahmen der Beantwortung einer Anfrage nach VO 1049/2001 auf öffentliche Webseiten verwiesen werden kann, wenn die Dokumente dort verfügbar sind. Diese Verweise müssen jedoch spezifisch auf die konkreten Webseiten der Dokumente sein(sollten elektronisch geliefert werden um einen Klickzugang zu ermöglichen und Tippfehler zu vermeiden) und die Dokumente müssen damit auch tatsächlich zugänglich sein. All dies ist hier nicht der Fall.
Außerdem gibt selbst EPSO zu, dass nur die „non-confidential elements“ über die Webseite verfügbar sind ohne darzulegen welche anderen Elemente es gibt und ohne – wie nach der Rechtsprechung nötig – für diese konkrete und nachvollziehbare Versagungsgründe nach VO 1049/2001 anzugeben.
Schließlich bezieht sich EPSO nur auf die Ausschreibungsunterlagen während meine Anfrage sich ganz eindeutig auch auf die im Zusammenhang mit der Durchfürhung des externen Vertrages entstandenen Unterlagen bezieht.
Völlig absurd wird die Argumentation von EPSO wenn in der Folge jegliche technische Dokumentation der Datenbanken mit „public security“ gerechtfertigt werden soll. Art. 4 Abs. 1 (a) bezieht sich m.E. schon vom Regelungszweck her nur auf Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit also etwa solche die zu einer Bedrohung von Leib oder Leben von Personen führen können, davon kann hier ganz offensichtlich keine Rede sein. Datensicherheit schließlich mag zwar wichtig sein betrifft aber immer nur bestimmte eng begrenzte Aspekte einer Datenbank (z.B. Zugang, Passwort und Rechteverwaltung) und nie die Dokumentation der Datenbank als Ganzes. Auch hier wurde also jedenfalls Art. 4 Abs. 6 der VO 1049/2001 nicht beachtet.
Zu Teil Nr.3 meiner Anfrage:
Dies ist der einzige Teil meiner Anfrage zu dem mir überhaupt Dokumente überlassen wurden. Dies jedoch nicht vollständig, da mir insbesondere die Dokumente nach Unterkategorie (c ) von EPSO mit untauglicher Begründung verweigert wurden. Nicht jede Art von Stellungnahme einer anderen Dienststelle zu einem Vorgang kann wie EPSO dies hier versucht umfassend über Art. 4 Abs. 2 vom Dokumentenzugang ausgeschlossen werden, der Schutz bezieht sich vielmehr nur auf Dokumente aus Gerichtsverfahren und Rechtsgutachten ieS. Vorliegend ist selbst das Gerichtsverfahren abgeschlossen und es gibt auch öffentliche Dokumente aus jenem Verfahren (z.B. Vorbereitender Sitzungsbericht) die EPSO vorliegen, mir aber nicht. Außerdem wurde die Argumentation aus T-84/03 im Rechtsmittel vom Gerichtshof weitgehend zurückgewiesen. Dieser verlangt eine konkrete Einzelfallbetrachtung die EPSO vorliegend gerade nicht vorgenommen hat.
Ich darf Sie um eine umgehende Registrierungsbestätigung hinsichtlich dieses Zweitantrages und eine Beantwortung (zumindest auch) über AskTheEU.org bitten.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Thank you for your message.
Please note that the EPSO legal sector will not be able to answer/reply to
your request from Thursday 20 August to Friday 28 August incl.
Your e-mail will not be forwarded and will therefore not be read until my
return.
During that period, if you have any very urgent matters, please contact Ms
Viktoriya PETRIKOVA (tel.: +32-2-2964250 - e-mail:
[email address]) or Mr Michele COLUCCI (tel.:
+32-2-2990662 - e-mail: [email address]).
Thank you for your understanding.
Muriel Reniers
EPSO legal sector
Dear Mr Strack,
Following our message dated 17 August 2015, please find attached the
German translation of our reply to your request for access to document
mentioned in subject.
Please note that the annexes 1 and 2, sent with our previous registered
mail, are not included because not translated.
Kind regards,
Muriel RENIERS-DELL'ORTO
EPSO
Unit 05: Communication and [3]www.eu-careers.eu
[1]EPSO Attractiveness [2]EU [4]Facebook: EU Careers
Legal Affairs Sector Careers [5]Twitter: EU_Careers
Tel. +32-2-2968780
European Personnel Selection
Office
References
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3. http://www.eu-careers.eu/
4. http://www.facebook.com/#%21/pages/EU-Ca...
5. http://twitter.com/EU_Careers