Grenzkontrollen durch Belgien
Sehr geehrte / Sehr geehrter Generalsekretariat der Europäischen Kommission,
Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Die Ihnen durch das Königreich Belgien eingegangen Dokumente zur vorübergehenden Einführung von Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen des Königsreichs Belgien gemäß Artikel 27 der VERORDNUNG (EU) 2016/399 (Schengen-Grenzkodex) beinhaltend:
a) die Gründe für die geplante Wiedereinführung, einschließlich sämtlicher sachdienlichen Daten zu den Ereignissen, die eine ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit darstellen;
b) den Umfang der geplanten Wiedereinführung mit Angabe des Abschnitts/der Abschnitte der Binnengrenzen, an dem/denen die Kontrollen wieder eingeführt werden sollen;
c) die Bezeichnungen der zugelassenen Grenzübergangsstellen;
d) den Zeitpunkt und die Dauer der beabsichtigten Wiedereinführung;
e) gegebenenfalls die von den anderen Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen.
Mit freundlichem Gruß,
Swen Kühnlein
Sehr geehrter Herr Kühnlein,
vielen Dank für Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.
Leider haben Sie keine Postanschrift angegeben. Diese ist aber gemäß
unseren Verfahrensvorschriften für die Registrierung und Bearbeitung des
Antrags erforderlich.
Bitte senden Sie uns Ihre vollständige Postanschrift so bald wie möglich
zu. In der Zwischenzeit behalten wir uns das Recht vor, die Registrierung
Ihres Antrags zu verweigern.
Natürlich können Sie auch das auf der Europa-Website aufrufbare
elektronische Formular zur Antragstellung verwenden:
[1]http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/....
Mit freundlichen Grüßen,
ACCESS TO DOCUMENTS TEAM (GD)
[2]cid:image001.png@01D45409.F767C980
European Commission
Secretariat-General
SG C.1
[3][email address]
Link: [1]File-List
Link: [2]Edit-Time-Data
Link: [3]themeData
Link: [4]colorSchemeMapping
[5]Ares(2020)2285990 - RE: Informationsfreiheit Anfrage - Grenzkontrollen
durch Belgien - Gestdem 2020/2475
Sent by ve_sg.accessdoc (SG) <[SG request email]>. All responses have
to be sent to this email address.
Envoyé par ve_sg.accessdoc (SG) <[SG request email]>. Toutes les
réponses doivent être effectuées à cette adresse électronique.
Sehr geehrter Herr Kühnlein,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28. April 2020. Wir bestätigen hiermit den
Erhalt Ihres Antrags auf Dokumentenzugang. Er wurde am 29. April 2020
unter dem Aktenzeichen GESTDEM 2020/2475 registriert.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Diese Frist
endet am 25. Mai 2020. Falls die Frist verlängert werden muss, werden Sie
umgehend informiert.
Sie haben Ihren Antrag über die Website eines privaten Betreibers
gestellt, die nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung
steht. Daher ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten
oder Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht
zuständig.
Bitte beachten Sie, dass der private Betreiber der Website AsktheEU.org
für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf dieser Website
zuständig und verantwortlich ist und nicht die Kommission. Weitere
Informationen zu Ihren Rechten können Sie der Datenschutzerklärung des
privaten Betreibers entnehmen.
Der Betreiber der Website AsktheEU.org veröffentlicht offenbar
grundsätzlich den Inhalt von Schreiben, die über die Website an die
Kommission gerichtet werden. Dies schließt auch personenbezogene Daten
ein, die Sie der Kommission möglicherweise mitgeteilt haben (z. B. Ihre
private Postanschrift).
Außerdem veröffentlicht der Betreiber auf dieser Website alle Antworten,
die die Kommission an die von der Website asktheEU.org erzeugte
E-Mail-Adresse des Antragstellers sendet.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Schriftverkehr mit der Kommission auf
einer Website eines privaten Betreibers wie AsktheEU.org veröffentlicht
wird, können Sie uns eine andere, private E-Mail-Adresse mitteilen. In
diesem Fall sendet die Kommission alle künftigen elektronischen Schreiben
einschließlich der Antwort auf Ihren Antrag ausschließlich an diese
private Adresse. Außerdem sollten Sie ggf. dem Betreiber der Website des
privaten Dritten mitteilen, dass Sie Ihre Kommunikation mit der Kommission
künftig auf anderem Wege abwickeln möchten.
Informationen darüber, wie wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
finden Sie auf folgender Webseite: [6]Datenschutzerklärung – Zugang zu
Dokumenten.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Dokumentenzugang zuständiges Team
ACCESS TO DOCUMENTS TEAM (GD)
[7]cid:image001.png@01D45409.F767C980
European Commission
Secretariat-General
SG C.1
[8][email address]
Link: [1]File-List
Sehr geehrter Bewerber,
anbei erhalten Sie die Antwort auf Ihre Anträge auf Zugang zu Dokumenten,
die unter den Aktenzeichen GESTDEM 2020/2474 und GESTDEM 2020/2475
registriert worden sind (zusammen mit den dazugehörigen Anlagen).
Nach dem Standardverfahren wird Ihnen die Antwort in der Regel auch per
Einschreiben zugesandt. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir
aufgrund der außerordentlichen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die
derzeit während der COVID-19-Epidemien in Kraft sind und bei denen alle
nicht kritischen Mitarbeiter der Kommission Telearbeit leisten müssen,
leider nicht in der Lage sind, dieses Verfahren bis auf Weiteres zu
befolgen.
Wir wären Ihnen daher dankbar, wenn Sie den Erhalt dieser E-Mail
bestätigen könnten, indem Sie an die E-Mail-
[2][email address] antworten.
Mit freundlichen Grüßen,
European Commission
DG HOME Migration and Home Affairs
HOME.B1 "Borders and Schengen"
LX46, Rue du Luxembourg 46
B-1049 Brussels/Belgium
References
Visible links
1. file:///tmp/cid:filelist.xml@01D62AC5.330E2FE0
2. mailto:[email address]