Zugang zu Kritik bzw. Bitten um Überprüfung hinsichtlich von Ombudsmann-Entscheidungen
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
hiermit beantrage ich Zugang zu allen Dokumenten in Bezug auf Vorgänge, in denen sich natürliche oder juristische Personen mit Kritik an Entscheidungen Ihres Hauses in Beschwerdeverfahren oder bzgl. der Nicht-Eröffnung von Beschwerdeverfahren oder mit der Bitte um Überprüfung oder Korrektur der von Ihnen oder Ihrem Vorgänger getroffenen Entscheidungen an Sie gewandt haben; ebenfalls umfasst sein soll Kritik am Vorgehen, Verhalten oder Entscheidungen ihrer Mitarbeiter. Mit den im vorgenannten Satz umschriebenen Dokumenten meine ich insbesondere aber nicht nur: deren Anschreiben bzw. Kontaktaufnahmen und ggfls. auch deren weitere an Sie oder Dritte gerichtete Kommunikation nebst sämtlicher Anlagen, Vermerke über diesbezüglich geführte Telefonate, interne Vermerke und Stellungnahmen, Kontaktaufnahmen mit betroffenen EU-Institutionen und deren Reaktionen sowie Ihre Entscheidungen und die Ihres Vorgängers die zu deren Vorbereitung erstellten Unterlagen und sämtliche Kommunikation die Ihrerseits mit dem Beschwerdeführer oder Dritten in Bezug auf die oben genannten Vorgänge geführt wurde. Von meinem Antrag umfasst sein sollen alle Beschwerden bzw. Bitten um Überprüfung, die bei Ihnen seit dem 1.1.2012 bis heute eingegangen sind.
Ich darf Sie bitten mir die Dokumente, die Sie mir auf diese und meine gestrigen Dokumentenzugangsanfragen herausgeben werden möglichst in elektronischem Format und über die Plattform asktheeu.org zur Verfügung zu stellen und mir umgehend die Registrierung meiner Anträge zu bestätigen. Sollten durch meine Anträge möglicher Weise Kosten für mich entstehen, bitte ich um vorherige Kontaktaufnahme. Soweit Sie die Rechte Dritter berührt sehen, fordere ich Sie auf sich vor einer endgültigen Entscheidung über meine Anträge im Sinne einer größtmöglichen Zugänglichkeit der Dokumente um deren - auch datenschutzrechtliche - Einwilligung zur Zugänglichmachung der Dokumente zu bemühen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
ich darf Sie bitten mir umgehend den Registrierungstermin und das
Aktenzeichen meiner Dokumentenzugangsanfrage
(http://www.asktheeu.org/en/request/1303/) mitzuteilen. Ich gehe
davon aus das in einer ordnungsgemäßen Verwaltung, welcher auch Sie
sich bedienen sollten, eine Registrierungsbestätigung spätestens am
zweiten Werktag nach Eingang einer Dokumentenzugangsanfrage
erfolgen sollte. Diese Frist ist vorliegend längst abgelaufen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
ich bestätige hiermit Empfang Ihrer Anfrage auf Zugang zu Dokumenten die
Kritik sowie Überprüfungsanforderungen an das Büro des Europäischen
Beauftragten beinhalten (INC2014-003706, 6. April).
Ich hoffe, Ihnen nächste Woche Bescheid über eine Antwortfrist geben zu
können.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Bonnor
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Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
ich darf Sie freundlichst an die m.E. noch ausstehende Beantwortung meiner Dokumentenzugangsanfrage http://www.asktheeu.org/en/request/zugan... erinnern. Höchst hilfsweise stelle ich hiermit unter Aufrechterhaltung meines Erstantrages einen Zweitantrag unter Verweis auf Verordnung 1049/2001.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
leider erinnert mich Ihre letzte Antwort sehr an schlechte Erfahrungen, die ich im Zusammenhang mit Dokumentenzugangsanfragen bei anderen EU-Institutionen machen musste.
Es gibt meines Wissens keine Rechtsgrundlage, die mich verpflichtet meine Anträge zu begrenzen, zu prioritisieren oder mich mit einer verzögerten Bearbeitung abzufinden. Oder können Sie mir eine solche Rechtsgrundlage nennen?
Meine Priorität und Erwartung ist, dass Sie meine Anträge innerhalb der gesetzlichen Fristen und in der rechtlich gebotenen Weise behandeln.
Außerdem hätte ich erwartet, dass gerade Sie als Bürgerbeauftragte insoweit ein vorbildliches Verhalten an den Tag legen. Woher sonst sollten Sie die Glaubwürdigkeit nehmen andere EU-Institutionen wegen Verzögerungen und unrechtmäßigem Verhalten im Umgang mit Dokumentenzugangsanfragen zu kritisieren?
Bzgl. meiner derzeit bei Ihnen anhängigen Dokumentenzugangsanfragen hätten Sie, wenn Sie von Anfang an damit korrekt umgegangen wären (z.B. unmittelbare Registrierung und wo nötig unmittelbare Nachfragen sowie Berufung auf anerkannte Verlängerungsgründe und deren rechtzeitige Geltendmachung) schon mehr als genug Zeit gehabt diese abschließend zu bearbeiten und somit einen Konflikt mit den jetzt anstehenden anderen Arbeiten zu vermeiden.
Schließlich sollte gerade eine Bürgerbeauftragte nach meinem Verständnis zu ihren Aussagen stehen und sich daran festhalten lassen. Im Rahmen von http://www.asktheeu.org/en/request/daten... und http://www.asktheeu.org/en/request/dokum... hatten Sie mir z.B. jeweils mitgeteilt: "Die Frist ist 15. Mai 2014, wir werden uns jedoch bemühen, Ihnen eine
frühere, inhaltliche, Antwort zukommen zu lassen." Eine Antwort habe ich in beiden Fällen bis heute nicht erhalten. Im Verfahren http://www.asktheeu.org/en/request/zugan... hieß es am Ende Ihrer Nachricht vom 17.4.2014 "Ich rechne damit, Ihnen nächste Woche Bescheid über den geplanten
Antworttermin geben zu können." Seither habe ich trotz meiner Nachfrage vom 5.5.2014 nichts mehr von Ihnen gehört.
Also nochmal meine Bitte: Halten Sie sich an das Gesetz und die Fristen aus Verordnung 1049/2001 und werden Sie Ihrer Vorbildfunktion als Bürgerbeauftragte gerecht!
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
ich darf Sie nochmals an mein Schreiben vom 16.5.2014 erinnern und um dessen umgehende Beantwortung bitten.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
INC2014-003706
Sehr geehrte Bürgerbeauftragte,
ich stelle fest, dass ich trotz meiner diversen Schreiben bisher weder die längst überfälligen Dokumente noch eine Eingangsbestätigung zu meinem Zweitantrag erhalten habe. Damit verstoßen Sie offensichtlich gleich mehrfach gegen EU-Recht.
Ich fordere Sie hiermit auf den geschuldeten Akt - i.e. die Bescheidung über meinen Dokumentenzugangsantrag und die Lieferung der entsprechenden Dokumente - mir gegenüber bis spätestens zum 30.06.2014 zu erbringen. Zugleich fordere ich Sie auf mich gemäß Art. 19 des Kodex der guten Verwaltungspraxis über meine Rechtsschutzmöglichkeiten zu informieren.
Hochachtungsvoll
Guido Strack
Anfrage auf Zugang zu Dokumenten (INC2014-003706)
Sehr geehrter Herr Strack,
im Anhang schicke ich Ihnen die letzte Sammlung von Dokumenten aus einem
Fall, in dem der Beschwerdeführer Revision beantragte.
Im Brief 30. Juni 2014 wurde bemerkt, dass wir Ihnen die Akte des Falles
0112/2013/HK zukommen lassen würden (ein Fall dessen Gegenstand außerhalb
des Mandats des Bürgerbeauftragten ist). Es hat sich jedoch erwiesen, dass
einen Antrag auf Revision in diesem Fall aus Versehen registriert wurde.
Wir haben deshalb den Fall von der Liste genommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Peter Bonnor
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Sehr geehrter Herr Strack,
in der letzten Zeit haben Sie in mehreren Schreiben Fragen zum Verfahren
und Rechtsschutz bezüglich der Behandlung von Dokumentenanfragen gestellt.
Neulich hat unser Büro revidierte Regeln in diesem Bereich eingeführt. Ich
schicke Ihnen die fragliche Entscheidungen hier im Anhang. Die
Entscheidungen sollten im Zusammenhang mit den Erklärungen auf folgender
Seite gelesen werden:
[1]http://www.ombudsman.europa.eu/en/atyour...
Ich möchte Ihnen zusätzlich folgende Links geben:
[2]http://www.ombudsman.europa.eu/en/resour...
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Mit freundlichen Grüßen,
Peter Bonnor
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