3 EU Marken Beitragsservice / Zwang / Verwaltungsrecht / Knast
Sehr geehrtes Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum,
auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
bei Ihnen sind diese 3 Marken eingetragen:
1. Wortmarke "BEITRAGSSERVICE" Aktenzeichen 010588507
2. Wortmarke "ARD ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" Aktenzeichen 010588961
3. Bildmarke "ARD 1 ZDF Deutschlandradio BEITRAGSSERVICE" Aktenzeichen 010589356
Marken sind Zeichen, die im Handelsverkehr verwendet werden. Die Kunden entscheiden sich freiwillig anhand der Marke. Durch die Marke findet die Abhebung von anderen Wettbewerbern statt.
Findet die Verwendung der 3 oben genannten Marken außerhalb des Handelsverkehrs, z.B. im Verwaltungsrecht, statt? Entscheiden die Menschen nicht frei, sondern werden unter dieser 3 Marken gezwungen? Haben Sie Informationen, ob diese 3 Marken rechtswidrig eingesetzt werden?
Mit freundlichem Gruß,
Peter Bergmann
Sehr geehrter Herr Bergmann
Anbei finden Sie die Empfangsbestätigung des Öffentlichen Registers der
EUIPO für Ihren Anfrag.
Grüße
Julie Millet Holmer
Öffentliches Register der EUIPO
Sehr geehrter Herr Bergmann
Anbei finden Sie Informationen über Ihre Petition an das öffentliche
Register der EUIPO.
Mit freundlichen Grüßen
Julie MILLER HOLMER
Public Register
European Union Intellectual Property Office
Tel: +34 965 13 9 100
[1][EUIPO request email]
[2]www.euipo.europa.eu
Twitter: @EU_IPO
References
Visible links
1. mailto:[EUIPO request email]
2. http://www.euipo.europa.eu/