EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION INNERES
Direktion C: Schengen
Referat C.4: Fonds für di Innere Sicherheit
Brüssel, den
C.4/SS
per e-mail
Sehr geehrter Herr Strack,
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 8. November 2013 (registriert am 11.11.2013
unter Ref GestDem Nr. 5529/2013), mit welcher Sie Zugang zu Dokumenten im
Zusammenhang mit der Studie "
Whistleblowing in Europe: Legal Protection for
Whistleblowers in the EU" beantragen.
Die in Ihrem Antrag aufgeführte Beschreibung der von Ihnen gewünschten Dokumente
erlaubt es uns leider nicht, alle Dokumente einzeln zu identifizieren, die Ihrem Ansuchen
entsprechen könnten. Wir bitten Sie deshalb, wie unter Artikel 6 (2) der Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 des europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und
der Kommission vorgesehen, die Unterlagen, die Sie anfragen, zu präzisieren:
1)
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der internen Projektvorbereitung,
Konzeption und Entscheidung über die Durchführung des Projekts:
Der Projektantrag/die Projektbeschreibung wurde von Transparency International, nicht
der Kommission erstellt. Transparency International ist im Besitz aller vorbereitenden
Unterlagen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Unterlagen Sie genau meinen.
2)
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Projekts und
der hierzu eingegangenen Bewerbungen: Bitte geben Sie genau an, welche Unterlagen Sie haben möchten. Es wurde hier keine
Ausschreibung sondern ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Das
Dossier des veröffentlichten Aufrufs nebst eingegangenen Anträgen umfasst etwa 4 800
Seiten.
3)
Sämtlichen mit Transparency International oder Dritten in Bezug auf das Projekt
geführten (auch elektronischen) Schriftwechsel:
Welche Art von Schriftwechsel ist für Sie von Interesse? Könnten Sie bitte genauere
Angaben machen (Bezugszeichen, Datum oder Zeiträume des Schriftwechsels, Verfasser
der Unterlagen, etc..)?
4)
Sämtliche interne oder externe Unterlagen im Zusammenhang mit der Evaluation
und eventuellem follow-up zu dem Projekt:
Dieses Projekt ist noch nicht beurteilt worden, da es erst vor Kurzem beendet wurde.
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111
Büro: LX-46 5/135 - Tel. Durchwahl +32 229-91111 - Fax +32 229-79590
6)
die im Zusammenhang mit der Projektabrechnung und Bezahlung stehenden
Unterlagen: Nachdem das Projekt erst kürzlich beendet wurde, hat auch noch keine
Zahlung stattgefunden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder den Inhalt Ihrer Anfrage näher ausführen
möchten können Sie sich gerne an Frau Camozzini wenden:
xxxxxx.xxxxxxxx@xx.xxxxxx.xx – Telefon 0032 2 298 8027.
Ihr Antrag betrifft eine sehr große Anzahl von Unterlagen, die einzeln nach der
Verordnung 1049/2001 begutachtet werden müssen. Diese aufwendige Analyse kann
nicht innerhalb der normalen Frist (Artikel 7) durchgeführt werden. Die Verordnung
sieht allerdings unter Artikel 6 (3) vor, dass wenn ein Antrag eine sehr große Zahl von
Dokumenten betrifft, sich das Organ mit dem Antragsteller informell beraten kann, um
eine angemessene Lösung zu finden.
Auf dieser Grundlage möchten wir Sie bitten, den Umfang Ihrer Anfrage enger zu
definieren (siehe obige Fragen betreffend der angefragten Unterlagen) um auf ein rascher
zu bearbeitendes Volumen zu gelangen.
Falls Ihnen das nicht möglich ist und Sie auf Zugang zu allen von Ihrem Antrag
möglicherweise betroffenen Unterlagen bestehen, schlagen wir vor, Ihren Antrag in
Etappen zu bearbeiten.
Wenn Sie auf diesen Vorschlag eingehen möchten, bitten wir Sie uns mitzuteilen, in
welcher Reihenfolge Sie die angefragten Unterlagen erhalten möchten und wir werden
uns bemühen, diese soweit wie möglich einzuhalten, das heißt, Sie würden in
regelmäßigen Abständen Dokumente erhalten, die zur Weitergabe freigegeben sind bzw.
Angabe von Gründen, weshalb einige Dokumente nicht zugänglich sind.
Wir gehen davon aus, dass für den Zugang zu den von Ihnen ursprünglich angeforderten
Dokumente etwa drei Monate benötigt werden (zu Ihrer Information, der 23.12.2013 ist
für die Kommission der letzte Arbeitstag dieses Jahr).
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags wieder läuft,
wenn der Kommission die erbetenen klärenden Informationen vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Giulia Camozzini,
Im Auftrag von Stefano Signore
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