Ceci est une version HTML d'une pièce jointe de la demande d'accès à l'information 'Zugang zu Dokumenten iZm. Whistleblowing u. Whistleblowerschutz'.


 
EUROPÄISCHE KOMMISSION 
GENERALDIREKTION INNERES 
 
Direktion C: Schengen 
  Referat C.4: Fonds für di Innere Sicherheit 
 
Brüssel, den  
C.4/SS  
 
per e-mail 
 
 
Sehr geehrter Herr Strack, 
wir beziehen uns auf Ihre E-Mail vom 8. November 2013 (registriert am 11.11.2013 
unter Ref GestDem Nr. 5529/2013), mit welcher Sie Zugang zu Dokumenten im 
Zusammenhang mit der Studie "Whistleblowing in Europe: Legal Protection for 
Whistleblowers in the EU" 
beantragen. 
Die in Ihrem Antrag aufgeführte Beschreibung der von Ihnen gewünschten Dokumente 
erlaubt es uns leider nicht, alle Dokumente einzeln zu identifizieren, die Ihrem Ansuchen 
entsprechen könnten. Wir bitten Sie deshalb, wie unter Artikel 6 (2) der Verordnung  
(EG) Nr. 1049/2001 des europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der 
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und 
der Kommission vorgesehen, die Unterlagen, die Sie anfragen, zu präzisieren: 
1) 
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der internen Projektvorbereitung, 
Konzeption und Entscheidung über die Durchführung des Projekts:  
Der Projektantrag/die Projektbeschreibung wurde von Transparency International, nicht 
der Kommission erstellt. Transparency International ist im Besitz aller vorbereitenden 
Unterlagen. Bitte teilen Sie uns mit, welche Unterlagen Sie genau meinen. 
2) 
Sämtliche Unterlagen im Zusammenhang mit der Ausschreibung des Projekts und 
der hierzu eingegangenen Bewerbungen:   
Bitte geben Sie genau an, welche Unterlagen Sie haben möchten.  Es wurde hier keine 
Ausschreibung sondern ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht.  Das 
Dossier des veröffentlichten Aufrufs nebst eingegangenen Anträgen umfasst etwa 4 800 
Seiten. 
3) 
Sämtlichen mit Transparency International oder Dritten in Bezug auf das Projekt 
geführten (auch elektronischen) Schriftwechsel:  
Welche Art von Schriftwechsel ist für Sie von Interesse? Könnten Sie bitte genauere 
Angaben machen (Bezugszeichen, Datum oder Zeiträume des Schriftwechsels, Verfasser 
der Unterlagen, etc..)? 
4) 
Sämtliche interne oder externe Unterlagen im Zusammenhang mit der Evaluation 
und eventuellem follow-up zu dem Projekt:  
Dieses Projekt ist noch nicht beurteilt worden, da es erst vor Kurzem beendet wurde. 
 
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË - Tel. +32 22991111 
Büro: LX-46 5/135 - Tel. Durchwahl +32 229-91111 - Fax +32 229-79590 
 

6) 
die im Zusammenhang mit der Projektabrechnung und Bezahlung stehenden 
Unterlagen: Nachdem das Projekt erst kürzlich beendet wurde, hat auch noch keine 
Zahlung stattgefunden. 
Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder den Inhalt Ihrer Anfrage näher ausführen 
möchten können Sie sich gerne an Frau Camozzini wenden: 
 xxxxxx.xxxxxxxx@xx.xxxxxx.xx – Telefon 0032 2 298 8027. 
Ihr Antrag betrifft eine sehr große Anzahl von Unterlagen, die einzeln nach der 
Verordnung 1049/2001 begutachtet werden müssen. Diese aufwendige Analyse kann 
nicht innerhalb der normalen Frist (Artikel 7) durchgeführt werden. Die Verordnung 
sieht allerdings unter Artikel 6 (3) vor, dass wenn ein Antrag eine sehr große Zahl von 
Dokumenten betrifft, sich das Organ mit dem Antragsteller informell beraten kann, um 
eine angemessene Lösung zu finden.  
Auf dieser Grundlage möchten wir Sie bitten, den Umfang Ihrer Anfrage enger zu 
definieren (siehe obige Fragen betreffend der angefragten Unterlagen) um auf ein rascher 
zu bearbeitendes Volumen zu gelangen.   
Falls Ihnen das nicht möglich ist und Sie auf Zugang zu allen von Ihrem Antrag 
möglicherweise betroffenen Unterlagen bestehen, schlagen wir vor, Ihren Antrag in 
Etappen zu bearbeiten.  
Wenn Sie auf diesen Vorschlag eingehen möchten, bitten wir Sie uns mitzuteilen, in 
welcher Reihenfolge Sie die angefragten Unterlagen erhalten möchten und wir werden 
uns bemühen, diese soweit wie möglich einzuhalten, das heißt, Sie würden in 
regelmäßigen Abständen Dokumente erhalten, die zur Weitergabe freigegeben sind bzw. 
Angabe von Gründen, weshalb einige Dokumente nicht zugänglich sind. 
Wir gehen davon aus, dass für den Zugang zu den von Ihnen ursprünglich angeforderten 
Dokumente etwa drei Monate benötigt werden (zu Ihrer Information, der 23.12.2013 ist 
für die Kommission der letzte Arbeitstag dieses Jahr). 
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags wieder läuft, 
wenn der Kommission die erbetenen klärenden Informationen vorliegen. 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Giulia Camozzini,  
Im Auftrag von Stefano Signore