Bejahung des Öffentlichen Interesses

Secrétariat général de la Commission européenne n'avait pas les informations demandées.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Berufung auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu allen im Zeitraum vom 01.07.2011 bis 30.06.2014 erlassenen Erst- und Zweitbescheiden mit denen seitens der Europäischen Kommission einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten nach Verordnung 1049/2001 aufgrund eines von der Verwaltung (selbständig oder aufgrund des Vortrages des Antragsstellers) bejahten (überwiegenden) öffentlichen Interesses (an der Dokumentenherausgabe, sei es nach Art. 4 Abs. 2, Abs. 3 Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2 jener Verordnung, dort jeweils letzter Halbsatz, aufgrund von Art. 8 lit. a der Verordnung 45/2001 oder aufgrund einer anderen Rechtsnorm) ganz oder teilweise stattgegeben wurde, obwohl ohne Berücksichtigung des öffentlichen Interesses eigentlich ein Versagungsgrund nach Art. 4 der Verordnung 1049/2001 vorgelegen hätte.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und Klarstellungen sehen sollten.
Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die vom Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen. Soweit Sie der Meinung sind mit mir aus Rechtsgründen (die Sie mir dann bitte im Detail unter Verweis auf gesetzliche Regelungen darlegen) auf postalischem Wege kommunizieren zu müssen können Sie (für dieses und meine anderen derzeit laufenden
Dokumentenzugangsanfragen) meine Ihnen aus früheren Anfragen bekannte Postadresse verwenden. Elektronische Kopien auch jene Schreiben stellen Sie mir dann aber bitte zusätzlich mit Absendung auch über die jeweilige asktheEU.org Email-Adresse zu.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Secrétariat général de la Commission européenne

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Sehr geehrte Herr Strack,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11/07/2014.  Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 18/07/2014 unter
Aktenzeichen GESTDEM 2014/3343 registriert wurde.
 
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 11/08/2014 ab.  Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 

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Secrétariat général de la Commission européenne

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Sehr geehrte Herr Strack,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11/07/2014.  Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 18/07/2014 unter
Aktenzeichen GESTDEM 2014/3343 registriert wurde.
 
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 11/08/2014 ab.  Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 
 
 

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Sehr geehrter Herr Strack,
 
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres Antrages
auf Zugang zu Dokumenten (GESTDEM 2014/3343).
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
Carlos Remis
SG.B.4
Transparence.
Berl. 05/329.