Bejahung des Öffentlichen Interesses

Office européen de lutte antifraude n'avait pas les informations demandées.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Unter Berufung auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu allen im Zeitraum vom 01.07.2011 bis 30.06.2014 erlassenen Erst- und Zweitbescheiden mit denen seitens von OLAF einem Antrag auf Zugang zu Dokumenten nach Verordnung 1049/2001 aufgrund eines von der Verwaltung (selbständig oder aufgrund des Vortrages des Antragsstellers) bejahten (überwiegenden) öffentlichen Interesses (an der Dokumentenherausgabe, sei es nach Art. 4 Abs. 2, Abs. 3 Unterabsatz 1 oder Unterabsatz 2 jener Verordnung, dort jeweils letzter Halbsatz, aufgrund von Art. 8 lit. a der Verordnung 45/2001 oder aufgrund einer anderen Rechtsnorm) ganz oder teilweise stattgegeben wurde, obwohl ohne Berücksichtigung des öffentlichen Interesses eigentlich ein Versagungsgrund nach Art. 4 der Verordnung 1049/2001 vorgelegen hätte.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und Klarstellungen sehen sollten.
Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die vom Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen. Soweit Sie der Meinung sind mit mir aus Rechtsgründen (die Sie mir dann bitte im Detail unter Verweis auf gesetzliche Regelungen darlegen) auf postalischem Wege kommunizieren zu müssen können Sie (für dieses und meine anderen derzeit laufenden
Dokumentenzugangsanfragen) meine Ihnen aus früheren Anfragen bekannte Postadresse verwenden. Elektronische Kopien auch jene Schreiben stellen Sie mir dann aber bitte zusätzlich mit Absendung auch über die jeweilige asktheEU.org Email-Adresse zu.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Office européen de lutte antifraude

Sehr geehrter Herr Strack,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11/07/2014. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 14/07/2014 unter Aktenzeichen ARES(2014)2335653 registriert wurde.

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert.

Mit freundlichen Grüßen,

EUROPEAN COMMISSION
EUROPEAN ANTI-FRAUD OFFICE (OLAF)
Directorate  C: Investigation Support
Unit  C.4 – Legal Advice

Rue Joseph II, 30 • B-1000 Brussels (Belgium)
http://ec.europa.eu/anti_fraud

Our policy regarding personal data protection can be viewed on http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...

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Sehr geehrter Herr Kessler,

Hiermit stelle ich unter Aufrechterhaltung meines bisher nicht beschiedenen Erstantrages vom 11.07.2014 nach Fristablauf einen Zweitantrag nach Verordnung 1049/2001.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Office européen de lutte antifraude

1 Attachment

Dear Mr Strack,

 

Please find herewith a letter signed by our Director, Mrs Sanz Redrado.

 

Best regards,

 

 

EUROPEAN COMMISSION
EUROPEAN ANTI-FRAUD OFFICE (OLAF)
Directorate  C: Investigation Support
Unit  C.4 – Legal Advice
Rue Joseph II, 30 • B-1000 Brussels (Belgium)

[1]http://ec.europa.eu/anti_fraud

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[2]http://ec.europa.eu/anti_fraud/about-us/...

 

 

 

 

 

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