EU-Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge mit künstlichen Fehlzündungen

Mobilité et transports n'avait pas les informations demandées.

Jens Jürgen Korff

Dear Mobility and Transport,

Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:

Die EU erteilt Typgenehmigungen für Kraftfahrzeuge, die technisch unnötigen Lärm erzeugen, z. B. künstliche Fehlzündungen. Ein Beispiel ist der Mercedes AMG A 35, der in einem Fahrbericht auf focus.de (5.12.2018) wie folgt beworben wird: "Damit der AMG A 35 klingt wie ein AMG, haben die Mercedes-Veredeler aus Affalterbach auch dem kleinsten Stern serienmäßig eine automatisch gesteuerte Abgasklappe gegönnt, die den Sound je nach Fahrprogramm moduliert und beim schnellen Herunterschalten gekonnt künstliche Fehlzündungen in die Zwischengas-Stöße einbaut."
Wie begründet EU Mobility and Transport die Zulassung solcher Techniken entgegen Art. 3 der EU-Verordnung Nr. 540/2014: "Verkehrslärm ist in zahlreicher Hinsicht gesundheitsschädlich. "
Art. 15 der EU-Verordnung Nr. 540/2014: "Technische Maßnahmen zur Senkung des Geräuschpegels von Kraftfahrzeugen müssen konkurrierenden Anforderungen gerecht werden, etwa Senkung der Lärm- und Schadstoffemissionen und Verbesserung der Sicherheit und gleichzeitig möglichst niedriger Preis und möglichst hohe Effizienz des Fahrzeugs." (Danach ist der Spaß von Autofahrern an dem von ihnen erzeugten Lärm keine legitime Anforderung, die mit dem Ziel der Senkung von Lärmemissionen konkurrieren kann.)
Art. 21 der EU-Verordnung Nr. 540/2014: "Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips den öffentlichen Verkehr, das Zufußgehen und das Radfahren fördern, um so die Lärmbelastung in städtischen Gebieten zu verringern." (Künstlicher Lärm von Kraftfahrzeugen belastet vor allem Fußgänger und Radfahrer, macht diese Verkehrsformen unattraktiv und verstößt deshalb gegen dieses Ziel der EU-Verordnung.)

Yours faithfully,
Jens Jürgen Korff

Mobilité et transports

Dear Mr Korff,

 

We refer to your email dated 25/06/2020 in which you make a request for
access to documents under Regulation 1049/2001.

 

Pursuant to Article 6(1) of Regulation, applications for access to a
document shall be made in any written form, including electronic form, in
one of the languages referred to in Article 314 of the EC Treaty and in a
sufficiently precise manner to enable the institution to identify the
document.

Having examined your request, the information provided in your request
does not refer to any particular documents. Accordingly, please note that
your request will be treated as the request for information in accordance
with the Code of Good Administrative Behaviour for Staff of the European
Commission in their relations with the public.

 

Yours sincerely,

DG MOVE ACCESS TO DOCUMENTS TEAM

 

Afficher les sections citées

Jens Jürgen Korff

Dear Mobility and Transport,
bitte schicken Sie mir aus den Unterlagen für die Typgenehmigung des Mercedes AMG A 35 die Passage, die sich mit der Zulassung der Geräuschentwicklung nach EU-Richtlinie 540 befasst. Ich will wissen, wie der Hersteller dort die spezielle Geräuschkulisse, die das Auto erzeugt, z. B. die künstlichen Fehlzündungen, beschrieben und begründet hat, ob Sie als Zulassungsbehörde überhaupt danach gefragt haben, ob Sie diese Geräusche einem Test unterzogen haben und wie die Sie ggf. die Zulassung der künstlich erzeugten Geräuschkulisse begründet haben.
Falls in diesem Verfahren ein Referenzfall bemüht wurde, schicken Sie mir bitte auch die entsprechenden Unterlagen für diesen Referenzfall.

Yours faithfully,

Jens Jürgen Korff

Mobilité et transports

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Sehr geehrter Herr Korff,

 

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Unsere Antwort ist vorbereitet und wird
derzeit ins Deutsche übersetzt. Sie erhalten sie, sobald die Übersetzung
abgeschlossen ist.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION BINNENMARKT, INDUSTRIE, UNTERNEHMERTUM UND KMU
Automobil- und Mobilitätsindustrien

 

 

 

Mobilité et transports

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Korff,

 

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25. Juni 2020 zum Thema Geräuschemissionen
von Fahrzeugen, die Sie an die GD Mobilität und Verkehr geschickt haben.

 

Als Leiterin des Referats Automobil- und Mobilitätsindustrien in der
Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (GD GROW)
wurde ich gebeten, Ihnen direkt zu antworten.

 

Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, dass die Lärmemissionen von
Kraftfahrzeugen, und insbesondere die Lärmemissionen von bestimmten
Fahrzeugen, an denen unbefugte Eingriffe vorgenommen wurden, in
städtischen Gebieten der EU durchaus ein Problem darstellen.

 

Daher arbeitet die Kommission aktiv an der Verringerung der
Geräuschemissionen von Fahrzeugen, auch im Regelungskontext des Weltforums
der Vereinten Nationen für die Harmonisierung der Regelungen für
Kraftfahrzeuge. Diese regulatorischen Arbeiten, die auch die in Ihrer
E-Mail beschriebenen Geräuschemissionen zum Gegenstand haben, werden
regelmäßig aktualisiert
([1]https://www.unece.org/fileadmin/DAM/tran...).

 

Ferner wird der Geräuschpegel neuer Personenkraftwagen, der nach den
Anforderungen der geltenden EU-Rechtsvorschriften für ihre Typgenehmigung
gemessen wird, regelmäßig überprüft. In diesem Zusammenhang hat die
Kommission eine technische Studie zu neuen Geräuschpegelgrenzwerten in
Auftrag gegeben. Bei dieser Studie werden die sozialen und
gesundheitlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit den Geräuschemissionen
von Fahrzeugen berücksichtigt.

 

Wir möchten Sie auch darüber informieren, dass unserer Kenntnis zufolge
ein Teil des Problems des übermäßigen Lärms von Fahrzeugen auch auf nach
dem Verkauf vorgenommene Änderungen zurückzuführen ist. Zudem kann das
Verhalten des Fahrers eine der Ursachen sein. Die Durchsetzung der
Vorschriften durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sollte
ebenfalls dazu beitragen, derartige Probleme zu bewältigen.

 

In Ihrer nachfolgenden E-Mail vom 3. Juli bitte Sie um Zusendung der
Unterlagen für die Typgenehmigung eines bestimmten Fahrzeugs, des Mercedes
AMG A 35. Wir möchten Ihnen mitteilen, dass die Typgenehmigung (das
Verfahren, mit dem bescheinigt wird, dass ein Fahrzeugmodell alle
EU-Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Umweltschutz und Übereinstimmung
der Produktion erfüllt, bevor es auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht
werden darf) ausschließlich in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
fällt. Die Europäische Kommission besitzt keine Unterlagen für die
Typgenehmigung von Fahrzeugen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit der
deutschen Typgenehmigungsbehörde, dem [2]Kraftfahrt-Bundesamt, in
Verbindung zu setzen, die Ihre konkrete Anfrage direkt beantworten kann.

 

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Joanna Szychowska

EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU
Automobil- und Mobilitätsindustrien

 

References

Visible links
1. https://www.unece.org/fileadmin/DAM/tran...
2. https://www.kba.de/DE/Home/home_node.html