GESTDEM Statistics
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit
Zugang zu:
Einer EXCEL (.xls) Datei (als Extraktion ihrer GestDem Datenbank) die den Zeitraum von 2009-2013 (jeweils einschließlich) abdeckt und im übrigen jener Datei ("05 Demande initiale 2011 2012.xls") entspricht, die sie am
03.10.2013 auf die Anfrage GESTDEM 2013/3752 (http://www.asktheeu.org/en/request/acces...) hin herausgegeben haben.
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung
dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab
falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für
mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download bitten.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12/02/2014. Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 14/02/2014 unter
Aktenzeichen GestDem 2014/832 registriert wurde.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 07/03/2014 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
Betreff: Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem Nr. 2014/832
Sehr geehrter Herr Strack,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 12/02/2014; darin stellen Sie einen
Antrag auf Akteneinsicht, der am 14/02/2014 unter der eingangs genannten
Referenznummer registriert wurde.
Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage,
die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die
am 07/03/2014 abläuft, abzuschließen.
Eine Verlängerung der Frist ist aus folgenden Gründen erforderlich: Um die
angeforderten Dokumente ausfindig zu machen, müssen umfangreiche Akten
gesichtet werden.
Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von
15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 28/03/2014 ab.
Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort: http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... in der Sie mir mitteilten: "die Erstbescheide zu Ihren Anfragen GESTDEM 2014/804 und 2014/832 sind fertiggestellt, werden aber zur Zeit noch übersetzt. Sie werden diese sobald wie möglich erhalten."
Hierzu teile ich Ihnen meinerseits auch mit Bezug auf das vorliegenden Verfahren mit: "so geht das nicht. Sie wissen doch genauso gut wie ich: Wenn ich am
Fristablauf keine Bescheide habe, ergeht ein stillschweigender Ablehnungsbescheid, gegen den ich einen Zweitantrag stellen kann. Wenn Sie dies verhindern wollen, darf ich Sie bitten, mir noch vor
Fristablauf wenigsten die nicht übersetzte Version der
Erstbescheide und die diesbezüglichen Dokumente zu übersenden."
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
An die Generalsekretärin
der Europäischen Kommission
Zweitantrag zu meinem Antrag auf Dokumentenzugang "GestDem Statistics" - Az. GestDem Nr. 2014/832 (=http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... und http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... - bitte antworten Sie auch über jenes Portal)
Sehr geehrte Generalsekretärin,
mit diesem Schreiben wende ich mich, gegen den kraft VO 1049/2001 stillschweigend ergangenen Bescheid mit dem meine o.g. Erstanträge vollumfänglich abgelehnt wurde. Meinen entsprechenden Erstanträge (die Ihre Dienste – und daran müssen Sie sich jetzt festhalten lassen – unter dem GestDem Nr. 2014/832 zusammengefasst haben) halte ich vollumfänglich aufrecht.
Mir ist bisher trotz meiner expliziten Aufforderung vom 25.03.2014 keine Entscheidung übermittelt worden, also muss ich davon ausgehen, dass es jenseits der hier angegriffenen stillschweigenden Entscheidung auch keine Entscheidung gibt, diese jedenfalls keine Rechtswirkungen mir gegenüber entfalten kann.
Auch hat die Kommission jedenfalls über den 28.3.2014 hinaus keine wirksame Fristverlängerung vorgenommen, so dass zu jenem Zeitpunkt ein, allein mangels jeglicher Begründung rechtswidriger Ablehnungsbescheid zu meinem o.g. Antrag ergangen ist, gegen welchen ich mich nunmehr wende.
Zur Stützung meines Antrages verweise ich auf mein Vorbringen in den diversen Parallelverfahren, insbesondere auf mein Vorbringen in den Gerichtsverfahren T-221/08 und C-127/13P sowie auf meinen Zweitantrag im Verfahren http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii (GestDem 2014-679) in dem ich Sie bereits hinlänglich auf die Rechtslage hinsichtlich der Dokumenteneingenschaft von Daten aus Datenbanken hingewiesen habe.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Dear Mr. Strack,
Please find herewith our answer to your request for access to documents
under Regulation (EC) n° 1049/2001 - ref. GESTDEM 2014-832.
Yours sincerely,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
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Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12.02.2014 habe ich unter Verweis auf VO 1049/2001 einen Antrag auf Dokumentenzugang gestellt (http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... ) zu:
„Einer EXCEL (.xls) Datei (als Extraktion ihrer GestDem Datenbank)
die den Zeitraum von 2009-2013 (jeweils einschließlich) abdeckt und
im übrigen jener Datei ("05 Demande initiale 2011 2012.xls")
entspricht, die sie am
03.10.2013 auf die Anfrage GESTDEM 2013/3752
(http://www.asktheeu.org/en/request/acces...)
hin herausgegeben haben.“
Diesen Antrag haben Sie am 14.02.2014 als unter dem VO 1049/2001 Aktenzeichen GestDem 2014/832 registriert bestätigt und mir eine Bearbeitungsfrist bis zum 07.03.2014 mitgeteilt, die Sie am 05.03.2014 auf den 28.03.2014 verlängert haben.
Am 20.02.2014 hatte ich darüber hinaus unter Verweis auf VO 1049/2001 Zugang beantragt (http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... ) zu:
„Einer EXCEL (.xls) Datei (als Extraktion ihrer GestDem Datenbank)
die den Zeitraum vom 03.12.2001 (bzw. ab dem Zeitpunkt ab dem Ihnen
entsprechende Daten vorliegen) bis zum 31.12.2008 sowie vom
01.01.2014 bis 19.02.2014 (jeweils einschließlich) abdeckt und
im übrigen jener Datei ("05 Demande initiale 2011 2012.xls")
entspricht, die sie am
03.10.2013 auf die Anfrage GESTDEM 2013/3752
(http://www.asktheeu.org/en/request/acces...)
hin herausgegeben haben.“
Am 14.03.2014 haben Sie mir mitgeteilt, dass Sie dies als Erweiterung meiner Anfrage vom 12.02.2014 werten und unter ebenfalls unter GestDem 2014/832 behandeln werden.
Am 25.03.2014 haben Sie mir mitgeteilt der Erstbescheid zu meiner Anfrage GestDem 2014/832 sei fertiggestellt würde aber noch übersetzt.
Am gleichen Tage habe ich Sie aufgefordert: „mir noch vor
Fristablauf wenigsten die nicht übersetzte Version der
Erstbescheide und die diesbezüglichen Dokumente zu übersenden“. Hierauf erhielt ich keinerlei Reaktion.
Nach Ablauf der von Ihnen auf den 28.03.2014 gesetzten Frist habe ich am 30.03.2014 einen ordnungsgemäßen Zweitantrag an die Generalsekretärin gerichtet. Hierauf habe ich bis heute weder eine Registrierungsbestätigung noch eine Antwort erhalten.
Stattdessen erhielt ich am 14.04.2014 die Mitteilung sg.dsg2.b.4(2014)1040513, worin sie feststellen, dass Sie meinen Antrag als „gegenstandslos“ betrachten weil dessen Erfüllung „nur durch Erstellung eines neuen Dokuments möglich wäre“, dies „eine hohe zustätzliche Arbeitsbelastung zur Folge“ hätte und daher außerhalb dessen läge wonach Sie aus VO 1049/2001 verpflichtet wären.
Hierzu stelle ich fest:
Erstens das oben genannte bisherige Verfahren weist zahlreiche verfahrenstechnische Versäumnisse seitens der Kommission auf. Ich erwarte dass Sie mir erläutern wie es dazu kam und dass Sie sich in angemessener Form dafür entschuldigen.
Zweitens liegt aus meiner Sicht sehr wohl ein taugliches Antragsobjekt und damit auch ein tauglicher Antrag vor. Auch Datenbanken und Extraktionen aus Datenbanken sind von Verordnung 1049/2001 umfasst. Vorliegend handelt es sich auch nicht um eine komplizierte Extraktion Ihrer Datenbank, da es um wenige in der Datenbank vorhandene Felder geht und eine einfache SQL-Abfrage möglich ist. Außerdem haben Sie diese Extraktion bereits einmal vorgenommen und wie in einer ordentlichen Verwaltung üblich damals sicherlich auch dokumentiert und können daher heute darauf zurückgreifen. Hinzu kommt dass Sie die Komplexität der Extraktion nur behaupten aber nicht nachvollziehbar darlegen. Schließlich kommen Sie auch Ihren Pflichten aus Art. 6 der VO 1049/2001 nicht nach, dar Sie mir keine Alternativen – etwa die Übermittlung von Rohdaten – anbieten um die von Ihnen geschuldete Transparenz erreichen zu können.
Drittens halte ich daher an meinem Zweitantrag vom 30.03.2014 und fordere Sie auf mir dessen Registrierung bis spätestens zum 10.05.2014 zu bestätigen.
Viertens fordere ich Sie auf mir darzulegen wie sich Ihr Schreiben vom 14.04.2014 zu meinem Zweitantrag vom 30.03.2014 verhält. Aus meiner Sicht handelt es sich bei Ihrem Schreiben vom 14.04.2014 um einen ablehnenden Erstantragsbescheid der verfristet und daher unbeachtlich war, da das Verfahren mit meinem Antrag vom 30.03.2014 bereits im Stadium des zwischenzeitlich ebenfalls verfristeten Zweitantrages war und eine Bescheidung allenfalls noch durch die Generalsekretärin und nicht mehr durch SG.B erfolgen konnte. Ich bitte Sie hierzu Stellung zu nehmen und mir auch mitzuteilen welche Rechtsmittel mir nunmehr zur Verfügung stehen.
Fünftens stelle ich höchst hilfsweise hiermit einen neuen Zweitantrag unter Aufrechterhaltung meines um die Argumente des vorliegenden Schreibens ergänzten Antrages vom 30.03.2014. Auch insoweit fordere ich Sie auf mir bis zum 10.05.2014 die Registrierung dieses Antrages zu bestätigen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrtes Generalsekretariat,
am 27.05.2014 hatten Sie mir - mE rechtswidrig nur an meine Privatadresse - mitgeteilt:
"ich beziehe mich auf Ihre E-mail vom 5. Mai 2014, registriert am darauffolgenden Tag,in dem Sie einen Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten stellen.
Wir werden Ihren Antrag so rasch wie möglich bearbeiten. Da wir uns im Augenblick noch mit anderen Kommissionsdiensten über Ihren Antrag beraten, sehen wir uns jedoch veranlasst, die vorgeschriebene Beantwortungsfrist, die am 28. Mai 2014 abläuft, gemäß Art. 8 Abs. 2 der Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage bis zum 21. Juni 2014 zu verlängern."
Ich stelle fest, dass mir bis heute dennoch keinerlei weitere Reaktion Ihrerseits zugegangen ist. Hiermit gebe ich Ihnen noch bis zum 26.6.2014 diese nachzuholen und werde ansonsten von den mir zustehenden Rechtsmitteln Gebrauch und die hieraus entstehenden Kosten gegen Sie geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Gestdem 2014/832
Sehr geehrtes Generalsekretariat,
der von Ihnen zuletzt für eine Bescheidung meiner Anträge in Aussicht gestellte Zeitraum läuft heute ab.
Leider habe ich noch keinen Bescheid und keine Dokumente erhalten. Dies könnte jedoch auch daran liegen, dass AskTheEu.org in den letzten Wochen erhebliche technische Probleme hatte. Daher meine Bitte: falls Sie mir bereits eine Antwort geschickt haben, senden Sie diese bitte nochmals.
Falls Sie mir noch keine Antwort geschickt haben, fordere ich Sie auf dies bis allerspätestens zum 18.07.2014 nachzuholen und mir zu erläutern weshalb es zu weiteren Verzögerungen kam und wie dies alles mit Ihrer Pflicht zur guten Verwaltung vereinbar ist.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
ich nehme bezug auf ihre Email vom 11. Juli 2014 in der Sie nach dem
Sachstand hinsichtlich der Bearbeitung Ihres Antrags
Gestdem 2014/832 (Listen der Erstanträge) fragen.
Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass noch keine Entscheidung an die von
Ihnen angegebene Email-Adresse von AskTheEU gesandt wurde.
Die Bearbeitung Ihres Zweitantrages befindet sich in einem
fortgeschrittenen Stadium. Ein Entscheidungsentwurf liegt dem Juristischen
Dienst zur Begutachtung vor.
Mit einer Unterzeichung der Entscheidung durch die Generalsekretärin ist
im Laufe der nächsten Woche (21.-25. Juli) zu rechnen. Die Entscheidung
mit den ggfs. dazugehörigen Dokumenten
wird Ihnen danach unverzüglich zugestellt.
Mit freundlichen Grüssen
ROBERTO HAYDER
Administrator – Case handler
European Commission
Secretariat-General
Unit B.4 - Transparency
BERL 05/311
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 299.95.60
[1][email address]
References
Visible links
1. mailto:[email address]
Sehr geehrtes Generalsekretariat
im Rahmen vonhttp://www.asktheeu.org/en/request/bejah...
haben Sie mir zuletzt mitgeteilt ich hätte in Beantwortung von Gestdem 2014/832 eine Liste erhalten. Diese ist mir leider bisher nicht zugegangen - was auch an technischen Problemen bei AskTheEu.org liegen könnte. Ich darf Sie daher bitten mir Ihre Antwort auf Gestdem 2014/832 (erneut) zu übermitteln.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
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Blocked - see http://cbl.abuseat.org/lookup.cgi?ip=46.....
[MESSAGE SENT BY ASKTHEU.ORG TEAM AFTER RESPONSE RECEIVED OUTSIDE WEBSITE]
Mehr als 16 Monate nach meiner Anfrage und erst im Rahmen einer Beschwerde
(1456/2014/KM) bei der EU-Bürgerbeauftragten habe ich jetzt endlich die
gewünschten Dateien zum Umgang der EU-Kommission mit
Dokumentenzugangsanfragen in den Jahren 2002-2013 im Format .xls bekommen
und freue mich diese hiermit der Öffentlichkeit zur Analyse zur Verfügung
stellen zu können.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
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