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Informationsaustausch zwischen EU Kommission und US-Handelsministerium über Privacy Shield 2.0

Uwe Setz a fait une demande de Accès à l'information à Secrétariat général de la Commission européenne

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Nous attendons Uwe Setz de lire les réponses récentes et mettre à jour le statut.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generalsekretariat der Europäischen Kommission,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Alle Informationsaustausche, Diskussionen und Protokolle von Verhandlungen zwischen der EU Kommission und Regierungsstellen in den USA zum Thema Privacy Shield 2.0

Mit freundlichem Gruß,
Uwe Setz

Sg-Acc-Doc@ec.europa.eu, Secrétariat général de la Commission européenne

Your message has been received by the Transparency Unit of the
Secretariat-General of the European Commission.
Requests for public access to documents are treated on the basis of
[1]Regulation (EC) No 1049/2001 of 30 May 2001 regarding public access to
European Parliament, Council and Commission documents.
The Secretariat-General will reply to your request within 15 working days
upon registration of your request and will duly inform you of the
registration of the request (or of any additional information to be
provided in view of its registration and/or treatment).
 
 
L’unité «Transparence» du secrétariat général de la Commission européenne
a bien reçu votre message.
Les demandes d’accès du public aux documents sont traitées sur la base du
[2]règlement (CE) n° 1049/2001 du 30 mai 2001 relatif à l’accès du public
aux documents du Parlement européen, du Conseil et de la Commission.
Le secrétariat général répondra à votre demande dans un délai de 15 jours
ouvrables à compter de la date d’enregistrement de votre demande, et vous
informera de cet enregistrement (ou vous indiquera toute information
supplémentaire à fournir en vue de l'enregistrement et/ou du traitement de
votre demande).
 
 
Ihre Nachricht ist beim Referat „Transparenz“ des Generalsekretariats der
Europäischen Kommission eingegangen.
Anträge auf Zugang zu Dokumenten werden auf der Grundlage der
[3]Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und
der Kommission behandelt.
Das Generalsekretariat beantwortet Ihre Anfrage innerhalb von
15 Arbeitstagen nach deren Registrierung und wird Sie über die
Registrierung Ihres Antrags (oder die Notwendigkeit weiterer Informationen
im Hinblick auf dessen Registrierung und/oder Bearbeitung) unterrichten.
 
 

References

Visible links
1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

SG-DOSSIERS-ACCES@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
10/10/2022 übermittelt und am 10/10/2022 unter dem Aktenzeichen 2022/5768‚
registriert wurde.

Nachdem Sie keine Postanschrift angegeben haben, konnten wir mit der
Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht beginnen. Die Frist von 15
Arbeitstagen für die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, sobald Sie uns
Ihre Postanschrift mitteilen.

Sie können auf diese E-Mail antworten, um uns Ihre Postanschrift
mitzuteilen. Sollten wir keine Antwort erhalten, behalten wir uns vor, den
Vorgang zu schließen.

Sie können einen Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten über das
Portal [1]‘Antrag auf Zugang zu einem Kommissionsdokument’ stellen, auf
dem Sie Ihre Postanschrift nicht angeben müssen.

Warum benötigen wir Ihre Postanschrift?

Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift verpflichtend,
wenn ein Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten per E-Mail erfolgt.
Wir möchten gerne näher erläutern, warum wir Ihre Postanschrift für die
Registrierung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
benötigen, wenn Sie diesen per E-Mail gestellt haben:

• Erstens zum Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich des Datums, an
dem Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erhalten
haben. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) lautet: „ ... Beschlüsse, die an einen bestimmten
Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt
sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.“ Im
Einklang mit dieser Bestimmung benachrichtigt die Kommission den
Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein oder über einen
Kurierdienst, wenn sie nicht vollen Zugang zu den benatragten
Dokumenten gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller
eine gültige Postanschrift angibt.
• Zweitens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [2]Datenschutzverordnung
(EU) 2018/1725. Um zu entscheiden, welche Nutzungsbedingungen für die
Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerin/den
Antragsteller gelten, muss festgestellt werden, ob die
Antragstellerin/der Antragsteller in der EU ansässig ist oder nicht.
Diese Bedingungen für in der Union niedergelassene Empfänger
unterscheiden sich von denen für Empfänger in Drittländern. Da die
Mehrheit der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthalten,
kann die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten, wenn keine Postanschrift
vorhanden ist.
• Drittens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [3]Verordnung (EG) Nr.
1049/2001. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung bezieht
sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen
und ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden.
• Viertens zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Schutz des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Kommission
muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür
sorgt, dass der Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten eingehalten wird. So muss sie beispielsweise prüfen, ob
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dadurch umgangen
wird, dass mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt
werden. In seinem Ryanair-Urteil ([4]EU:T:2010:511) bestätigte das
Gericht, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Antrag in mehrere,
scheinbar voneinander getrennte Teile aufgeteilt wird. Darüber hinaus
muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten
wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird,
indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden.

Diese Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern
sogar unabdingbar ist, eine Postanschrift des Antragstellers zu verlangen
und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse
stehende Aufgabe im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a der
Datenschutzverordnung, und zwar die Gewährung eines raschen und effektiven
Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Generalsekretariat – Zugang zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://www.ec.europa.eu/transparency/do...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Sehr geehrte / Sehr geehrter [email address],
meine Adresse lautet:
Uwe Setz
Neckarhäuserstraße 19
72622 Nürtingen, Deutschland

Mit freundlichem Gruß,

Uwe Setz

Mail Delivery System,

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[email address]
host mxa-00244802.gslb.pphosted.com [185.183.28.74]
SMTP error from remote mail server after end of data:
550 5.7.1 Delivery not authorized. To contact the Commission, please send an email to:
[email address]

SG-DOSSIERS-ACCES@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten,
der am 10/10/2022 übermittelt und am 10/10/2022 unter dem Aktenzeichen
2022/5768 registriert wurde.

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 31/10/2022. Sie werden
informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein sollte.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie in der [1]Datenschutzerklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Generalsekretariat – Zugang zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://ec.europa.eu/info/principles-and...

JUST-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Setz,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2022/5768
registriert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Sekretariat C4

Dear [email address],
Vielen Dank für Ihre Antwort. Mir sind leider Aktenzeichen und die handelnden Personen unbekannt. Was ich möchte, ist Einsicht in die Kommunikation zwischen der involvierten Abteilung der EU-Kommission und den zuständigen amerikanischen Behörden, ich gehe davon aus, dass dies das US Handelsministerium ist, in Bezug auf das im März 2022 von der EU-Kommission veröffentlichte Fact Sheet "Trans-Atlantik Data Privacy Framework". Dies schließt Kommunikationen im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der von Präsident Biden am 7. Oktober 2022 unterzeichneten Executive Order On Enhancing Safeguards For United States Signals Intelligence Activities mit ein.

Yours sincerely,

Uwe Setz

Mail Delivery System,

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[email address]
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SMTP error from remote mail server after end of data:
550 5.7.1 Delivery not authorized. To contact the Commission, please send an email to:
[email address]

JUST C4, Secrétariat général de la Commission européenne

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Link: [1]File-List
Link: [2]Edit-Time-Data
Link: [3]themeData
Link: [4]colorSchemeMapping

[5]EASE Antrag 2022/5768 - Ares(2022)8074286  (Please use this link only
if you are an Ares user – Svp, utilisez ce lien exclusivement si vous êtes
un(e) utilisateur d’Ares)

Sehr geehrter Herr Setz,

 

Wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission,
der am 10 Oktober 2022  unter dem Aktenzeichen 2022/5768 registriert
wurde.

 

Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Es ist uns jedoch leider nicht
möglich, innerhalb der vorgeschriebenen Frist, d. h. bis zum 22 Oktober
2022, auf Ihren Antrag zu antworten.

 

Eine längere Frist ist erforderlich, da der Antrag eine sehr große Zahl
von Dokumenten betrifft.

 

Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 die vorgesehene Frist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue
Frist endet am 13 Dezember 2022.

 

Wir entschuldigen uns für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sekretariat C4

Europäische Kommission

GD Justiz und Verbraucher

Referat C4 – Internationaler Datenverkehr und Datenschutz

MO59

B-1049 Brüssel/Belgien

 

 

References

Visible links
1. file:///tmp/cid:filelist.xml@01D8FE93.398EFF30
2. file:///tmp/cid:editdata.mso
3. file:///tmp/~~themedata~~
4. file:///tmp/~~colorschememapping~~
5. https://webgate.ec.testa.eu/Ares/documen...

JUST-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Setz,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2022/5768
registriert wurde.

Diese Antwort wird Ihnen ausschließlich per E-Mail übermittelt, und wir
wären Ihnen dankbar, wenn Sie den Eingang der vorliegenden E-Mail an
folgende Adresse [email address] bestätigen könnten.

Mit freundlichen Grüßen,

Secretariat C4

European Commission

DG Justice and Consumers

Unit C4 – International Data Flows and Protection

MO59 B-1049 Brussels/Belgium

Nous ne savons pas si la réponse la plus récente à cette demande contient l'information ou non – si vous etes Uwe Setz veuillez vous connecter et laisser nous savoir.