Protokoll und weitere Unterlagen der "Working Group Measuring Instruments"-Sitzung vom 12. Sept 2024

La demande est partiellement réussie.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

Protokolle, Präsentationen und sonstigen relevanten Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Sitzung der Working Group Measuring Instruments der Europäischen Kommission am 12. September 2024 erstellt oder besprochen wurden.

Dies ist notwendig um ein fach- und sachgerechtes Feedback zu der ebenfalls von der EC gewünschte Feedback zu den kritischsten und dringendsten Regulierungslücken bei Messgeräte abgeben zu können: https://ec.europa.eu/info/law/better-reg...

Auf Grund der von der EC vorgegebenen Deadline 18 Oktober 2024 (midnight Brussels time) bitte ich um eine ausgesprochen eilige Bearbeitung dieser Anfrage.

Mit freundlichem Gruß,

Achim Friedland

GROW-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
25/09/2024 übermittelt und am 30/09/2024 unter dem Aktenzeichen 2024/5079‚
registriert wurde.

Nachdem Sie keine Postanschrift angegeben haben, konnten wir mit der
Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht beginnen. Die Frist von 15
Arbeitstagen für die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, sobald Sie uns
Ihre Postanschrift mitteilen.

Sie können auf diese E-Mail antworten, um uns Ihre Postanschrift
mitzuteilen. Sollten wir keine Antwort erhalten, behalten wir uns vor, den
Vorgang zu schließen.

Sie können einen Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten über das
Portal [1]‘Antrag auf Zugang zu einem Kommissionsdokument’ stellen, auf
dem Sie Ihre Postanschrift nicht angeben müssen.

Warum benötigen wir Ihre Postanschrift?

Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift verpflichtend,
wenn ein Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten per E-Mail erfolgt.
Wir möchten gerne näher erläutern, warum wir Ihre Postanschrift für die
Registrierung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
benötigen, wenn Sie diesen per E-Mail gestellt haben:

• Erstens zum Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich des Datums, an
dem Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erhalten
haben. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) lautet: „ ... Beschlüsse, die an einen bestimmten
Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt
sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.“ Im
Einklang mit dieser Bestimmung benachrichtigt die Kommission den
Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein oder über einen
Kurierdienst, wenn sie nicht vollen Zugang zu den benatragten
Dokumenten gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller
eine gültige Postanschrift angibt.
• Zweitens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [2]Datenschutzverordnung
(EU) 2018/1725. Um zu entscheiden, welche Nutzungsbedingungen für die
Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerin/den
Antragsteller gelten, muss festgestellt werden, ob die
Antragstellerin/der Antragsteller in der EU ansässig ist oder nicht.
Diese Bedingungen für in der Union niedergelassene Empfänger
unterscheiden sich von denen für Empfänger in Drittländern. Da die
Mehrheit der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthalten,
kann die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten, wenn keine Postanschrift
vorhanden ist.
• Drittens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [3]Verordnung (EG) Nr.
1049/2001. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung bezieht
sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen
und ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden.
• Viertens zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Schutz des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Kommission
muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür
sorgt, dass der Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten eingehalten wird. So muss sie beispielsweise prüfen, ob
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dadurch umgangen
wird, dass mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt
werden. In seinem Ryanair-Urteil ([4]EU:T:2010:511) bestätigte das
Gericht, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Antrag in mehrere,
scheinbar voneinander getrennte Teile aufgeteilt wird. Darüber hinaus
muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten
wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird,
indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden.

Diese Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern
sogar unabdingbar ist, eine Postanschrift des Antragstellers zu verlangen
und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse
stehende Aufgabe im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a der
Datenschutzverordnung, und zwar die Gewährung eines raschen und effektiven
Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU – Zugang
zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://www.ec.europa.eu/transparency/do...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Dear Internal Market, Industry, Entrepreneurship and SMEs,

my address is:
Biberweg 18
07749 Jena
Germany

Yours faithfully,
Achim Friedland

GROW-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten,
der am 25/09/2024 übermittelt und am 30/10/2024 unter dem Aktenzeichen
2024/5079 registriert wurde.

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 21/11/2024. Sie werden
informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein sollte.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie in der [1]Datenschutzerklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU – Zugang
zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://ec.europa.eu/info/principles-and...

GROW-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Antrag: EASE 2024/5079

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in),

wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
30.10.2024 unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde.

Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Wir werden die Bearbeitung allerdings
nicht innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die am
21.11.2024 abläuft, abschließen können.

Eine Verlängerung dieser Frist ist erforderlich, da Ihr Antrag mehrere
Dienststellen der Kommission betrifft, die derzeit noch konsultiert
werden, und die hohe Arbeitsbelastung, mit der wir konfrontiert sind.

Wir müssen daher gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die
Bearbeitungsfrist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue Frist läuft am
12.12.2024 ab. Wir entschuldigen uns für diese Verzögerung und für etwaige
hieraus entstehende Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

GROW H2

GROW-H2@ec.europa.eu, Marché intérieur, Industrie, Entrepreneuriat et PME

Sehr geehrte(r) Antragsteller(in),

wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag auf Akteneinsicht, der am 30.10.2024
unter dem oben genannten Aktenzeichen registriert wurde.

Die Beantwortung Ihrer Anfrage konnte heute nicht abgeschlossen werden.
Wir werden daher die Bearbeitung nicht innerhalb der um 15 Arbeitstage
verlängerten Frist, die heute (d. h. am 12.12.2024) abläuft, erledigen
können.

Seien Sie versichert, dass wir uns nach Kräften bemühen werden, Ihnen so
bald wie möglich eine Antwort zu übermitteln.

Wir entschuldigen uns für diese zusätzliche Verzögerung und für etwaige
hieraus entstehende Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

GROW H2

 

GROW H2, Marché intérieur, Industrie, Entrepreneuriat et PME

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