Register and ARES Dokuments

En attente d'une révision interne par Secrétariat général de la Commission européenne a propos de leur gestion de la demande.

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu:

1. den ARES Kern-(Meta-)Daten (d.h. die Dokument Registrierungs Metadaten gemäß Annex IV.1.1. nach SEC(2009)1643 und soweit vorhanden den Daten der Felder “Procedure”, “Filing Reference”, “Attachments Number of”, sowie außerdem die Filing-(Meta-)Daten gemäß Annex IV.1.2. und IV.1.3. nach SEC(2009)1643 – der „filing plan headings“ und „files“ denen sie zugeordnet wurden) für

1a: die Dokumente Ares(2014)1180090 bis Ares(2014)1180100 (jeweils einschließlich)

und

1b: für alle ARES Dokumente mit dem Registrierungsdatum 06.03.2014

und

2. den Dokumenten Ares(2014)1180090 bis Ares(2014)1180095 (jeweils einschließlich) inklusive aller ihrer Anlagen

und

3. einem Auszug aus dem nach Art. 11 der Verordnung 1049/2001 von der Kommission zu führenden Register hinsichtlich aller Dokumente, die am 06.03.2014 von der Kommission versandt wurden oder bei dieser eingingen.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.

Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.

Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und Klarstellungen sehen sollten.

Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die vom Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen. Soweit Sie der Meinung sind mit mir aus Rechtsgründen (die Sie mir dann bitte im Detail unter Verweis auf gesetzliche Regelungen darlegen) auf postalischem Wege kommunizieren zu müssen können Sie (für dieses und meine anderen derzeit laufenden Dokumentenzugangsanfragen) meine Ihnen bekannte Postadresse verwenden. Elektronische Kopien auch jene Schreiben stellen Sie mir dann aber bitte zusätzlich mit Absendung auch über die jeweilige asktheEU.org Email-Adresse zu.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Secrétariat général de la Commission européenne

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Sehr geehrte Herr,
 
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27/06/2014.  Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 30/06/2014 unter
Aktenzeichen GESTDEM 2014/3042 registriert wurde.
 
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 22/07/2014 ab.  Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
 
European Commission
SG/B/4 - Transparence

BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
 
 
-----Original Message-----
From: Guido Strack [[2]mailto:[FOI #1381 email]]
Sent: Friday, June 27, 2014 4:21 PM
To: SG ACCES DOCUMENTS
Subject: access to information request - Register and ARES Dokuments
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu:
 
1. den ARES Kern-(Meta-)Daten (d.h. die Dokument Registrierungs Metadaten
gemäß Annex IV.1.1. nach SEC(2009)1643 und soweit vorhanden den Daten der
Felder “Procedure”, “Filing Reference”, “Attachments Number of”, sowie
außerdem die Filing-(Meta-)Daten gemäß Annex IV.1.2. und IV.1.3. nach
SEC(2009)1643 – der „filing plan headings“ und „files“ denen sie
zugeordnet wurden) für
 
1a: die Dokumente Ares(2014)1180090 bis Ares(2014)1180100 (jeweils
einschließlich)
 
und
 
1b: für alle ARES Dokumente mit dem Registrierungsdatum 06.03.2014
 
und
 
2. den Dokumenten Ares(2014)1180090 bis Ares(2014)1180095 (jeweils
einschließlich) inklusive aller ihrer Anlagen
 
und
 
3. einem Auszug aus dem nach Art. 11 der Verordnung 1049/2001 von der
Kommission zu führenden Register hinsichtlich aller Dokumente, die am
06.03.2014 von der Kommission versandt wurden oder bei dieser eingingen.
 
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses
Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser
Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.
 
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download möglichst in
gängigen elektronischen Formaten bitten.
 
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern Sie mir
umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile meines Antrages
für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie an der einen oder
anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und Klarstellungen sehen
sollten.
 
Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die vom
Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen. Soweit Sie
der Meinung sind mit mir aus Rechtsgründen (die Sie mir dann bitte im
Detail unter Verweis auf gesetzliche Regelungen darlegen) auf postalischem
Wege kommunizieren zu müssen können Sie (für dieses und meine anderen
derzeit laufenden Dokumentenzugangsanfragen) meine Ihnen bekannte
Postadresse verwenden. Elektronische Kopien auch jene Schreiben stellen
Sie mir dann aber bitte zusätzlich mit Absendung auch über die jeweilige
asktheEU.org Email-Adresse zu.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Guido Strack
 
-------------------------------------------------------------------
 
This is a request for access to information under Article 15 of the TFEU
and, where applicable, Regulation 1049/2001 which has been sent via the
AsktheEU.org website.
 
Please kindly use this email address for all replies to this request:
[3][FOI #1381 email]
 
If [4][SG request email] is the wrong address for information
requests to Secretariat General (SG), please tell the AsktheEU.org team on
email [5][email address]
 
This message and all replies from Secretariat General (SG) will be
published on the AsktheEU.org website. For more information see our
dedicated page for EU public officials at
[6]http://www.asktheeu.org/en/help/officers
 
 
 
-------------------------------------------------------------------
 

References

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1. mailto:[email address]
2. mailto:[FOI #1381 email]
3. mailto:[FOI #1381 email]
4. mailto:[SG request email]
5. mailto:[AsktheEU.org contact email]
6. http://www.asktheeu.org/en/help/officers

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Secrétariat général de la Commission européenne

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1. http://asktheeu.org/

Zweitantrag zu GestDem 2014-3042

Sehr geehrte Frau Day, sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich unter Aufrechterhaltung meines Erstantrages vom 27.06.2014 einen Zweitantrag, der sich zugleich gegen den Bescheid ARES(2014)2291916 richtet, welcher mir am 18.07.2014 zugegangen ist.

Ich stelle fest, dass in dem o.g. Ablehnungsbescheid keine Rechtsnorm, schon gar kein Versagungsgrund nach Art. 4 der Verordnung 1049/2001 genannt wurde.

Stattdessen wurde davon gesprochen, dass es sich bei den von mir bezeichneten ARES-Dokumenten "erkennbar um willkürlich herausgegriffene Nummern-Serien" handele. Dies weise ich entschieden zurück. Zugleich weise ich Sie darauf hin, dass ich nach Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der VO 1049/2001 nicht verpflichtet bin Gründe für meinen Antrag anzugeben. Schon gar nicht können von Ihnen wie hier erfundene Gründe meinem Antrag entgegen gehalten werden.

Schließlich (quad non) gilt, dass selbst ein Herausgabeverlangen von inhaltlich nicht zusammengehörenden Dokumenten als Teilen einer Datenbank einen durchaus legitimen und von der VO 1049/2001 und dem Transparenzgrundsatz gedeckten Zweck verfolgen könnte, so z.B. mehr über die Datenbank und typischer Weise darin gespeicherte Dokumente zu erfahren. Außerdem würde dies dann nur ein "Weniger" (also eine Arbeitserleichterung für Ihre Verwaltung!) gegenüber einem anderen ebenfalls nach VO 1049/2001 unzweifelhaft zulässigem Antrag, nämlich jenem auf Zugang zur gesamten ARES-Datenbank darstellen (den ich mir insbesondere für den Fall vorbehalte, dass Sie den vorliegenden Antrag erneut ablehnen sollten).

Des weiteren beruft sich der Ablehnungsbescheid mehrfach auf angeblichen Arbeitsaufwand, den die Kommission mit der Bearbeitung meines Antrages hätte. Dieser wird aber in keiner Weise detailliert dargelegt oder volumenmäßig spezifiziert. Diese Begründung ist somit völlig unbestimmt und offensichtlich rechtswidrig. Gleiches trifft auch für die herbei phantasierte Gefahr einen Präzedenzfall zu schaffen "mit erheblichen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit der Dienststellen der Kommission".

Es geht mit Antragsteil 1 um Daten aus einer Datenbank, die die ARES-Nummer als Indizierungskritierum verwendet. Somit kann hier mit einer einfachen SQL-Abfrage ein Frame definiert werden und es können alle betroffenen Metadaten mit einer einzigen Abfrage leicht ermittelt und die Ergebnisse in eine strukturierte Datei ausgegeben werden. Auch eine Datenbankabfrage anhand des einzigen Kriteriums Registrierungsdatum = 06.03.2014 ist völlig trivial. Falls bzgl. einzelner Feldinhalte Versagungsgründe in Betracht kämen, so lässt sich sicherlich ebenfalls schnell identifizieren hinsichtlich welcher Datenbankfelder dies keinesfalls der Fall ist - diese wären dann jedenfalls als Teillieferung herauszugeben - nur hinsichtlich der anderen Felder müsste dann noch eine Individualprüfung erfolgen, was ebenfalls einen überschaubaren Aufwand darstellen sollte. Falls die derzeit vorhandenen Ressourcen dennoch zu klein sein sollten (was im Detail darzulegen wäre) müsste die Kommission diese nötigenfalls auch aufstocken oder darlegen, dass sie dies nicht ohne Verletzung anderer Rechtspflichten tun kann. Bei VO 1049/2001 handelt es sich nicht um eine Leistung, die im Ermessen der Kommission steht (solche kann Sie z.B. reduzieren um Ressourcen frei zu machen), sondern um eine Rechtspflicht, die auf ein Primärrecht- und Grundrecht der Bürger zurückgeht.

Ich würde mir wünschen, dass Sie ähnlich wie bei GestDem 2014/832 auch hier Ihre Dienste anweisen eine systematische Datenbankabfrage zu erstellen und mir die Datendokumente, vielleicht diesmal sogar innerhalb der gesetzlichen Fristen, zur Verfügung zu stellen.

Dies alles - insbesondere der sehr überschaubare Arbeitsaufwand - gilt natürlich erst Recht für die lediglich 6 Einzeldokumente aus Antragsteil Nr. 2. Hier mit Arbeitsbelastung zu argumentieren obwohl die Dokumente dank der von mir angegebenen ARES Nummern extrem schnell zu identifizieren sind ist völlig absurd!

Was den dritten Teil meines Antrages angeht danke ich für den Link. Dieser produzierte bei Abruf durch mich 58 Resultate. Will die Kommission ernsthaft behaupten es gäbe nur 58 Dokumente, die gemäß Art. 11 der VO 1049/2001 mit Registerdatum 6.3.2014 ins dort postulierte Register aufgenommen werden mussten? Wie kann es sein, dass der Ablehnungsbescheid zugleich von "grosse Anzahl von Dokumenten, die in die Tausende geht" spricht. Vereinbar wären diese beiden Aussagen bzw. Fakten m.E. nur dann wenn alle anderen als die 58 im Register auftauchenden, also "Tausende" Dokumente nach Art. 9 der VO 1049/2001 als "sensibel" einzustufen wären. Dies wage ich zu bezweifeln und bitte darum mir diese Diskrepanz zu erläutern. Solange dies nicht glaubwürdig geschieht, oder die die Linkresultate generierende öffentliche Registerdatenbank nicht entsprechend ergänzt wird, sehe ich mich gezwungen, den Link bestenfalls als geringe Teillieferung anzusehen und halte daher auch bzgl. des Teils 3 meinen Ursprungsantrag aufrecht.

Schließlich steht auch die Tatsache, dass die Kommission die hier aus ARES beantragten Datendokumente ohnehin im Rahmen Ihrer Pflichten nach Art. 11ff. der VO 1049/2001 seit langem öffentlich gemacht haben müsste all Ihren Einwänden entgegen.

Abschließend fordere ich Sie auf mir umgehend die Registrierung dieses Zweitantrages zu bestätigen und alle weitere Kommunikation im Rahmen dieses Verfahrens zumindest auch über die vom Portal AskTheEU.org dafür generierte Email-Adresse zu führen.

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

Andreas Pavlou,

1 Attachment

Sehr geehrter Herr Strack,
in Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben hinsichtlich Ihres
Zweiantrages auf Zugang zu Dokumenten (GestDem 2014-3042).

 Mit freundlichen Grüßen,

 

 

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Unit SG.B4 – Transparency

 

 

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