SJ-Datenbanken
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit
Zugang zu allen Dokumenten inklusive aller Anlagen, Anhänge und technischen Beschreibungen, welche die beim juristischen Dienst vorhandenen Datenbanken, deren Funktionsumfang, Struktur oder Bedienung beschreiben,
sowie
Zugang zu sämtlichen Ausschreibungsunterlagen, Lastenheften und anderen Dokumenten ebenfalls inklusive aller Anlagen, Anhänge und technischen Beschreibungen die mit der externen Erstellung oder Planung solcher Datenbanken im Zusammenhang stehen.
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download
möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern
Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile
meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie
an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und
Klarstellungen sehen sollten.
Die Kommunikation hinsichtlich dieses Antrages bitte ich über die
vom Portal asktheEU.org hierfür generierte Email-Adresse zu führen.
Soweit Sie der Meinung sind mit mir aus Rechtsgründen (die Sie mir
dann bitte im Detail unter Verweis auf gesetzliche Regelungen
darlegen) auf postalischem Wege kommunizieren zu müssen können Sie
(für dieses und meine anderen derzeit laufenden
Dokumentenzugangsanfragen) meine Ihnen bekannte Postadresse
verwenden. Elektronische Kopien auch jene Schreiben stellen Sie mir dann aber bitte zusätzlich mit Absendung auch über die jeweilige asktheEU.org Email-Adresse zu.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack
Unter Bezugnahme auf ihre Email von 2. November 2014, in der Sie gemäß der
Verordnung 1049/2001 einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen,
möchten wir Sie bitten, dass Sie uns Ihre Postanschrift, die bei uns unter
Allerseelenstrasse 1n , 51105 Köln, Deutschland
vermerkt ist, zu bestätigen bzw. uns ggfs. eine neue Postanschrift
mitzuteilen.
Ihre diesbezügliche Antwort ist für die Bearbeitung Ihres Antrags
erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
Sehr geehrter Herr Strack
Ich beziehe mich auf Ihre Email von 2. November 2014, in der Sie gemäß der
Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl L145 vom
31.05.2001, Seite 43) einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. In
Ihrer Email vom 9. November bestätigen Sie Ihre Postanschrift, worum wir
Sie per Email am 6. November gebeten haben. Damit ist die Voraussetzung
für die Registrierung bzw. Bearbeitung Ihres Antrags erfüllt. Wir haben
Ihren Antrag heute, am 10. November, unter GESTDEM 2014/5291 registriert.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 wird Ihr Antrag innerhalb von 15
Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 1. Dezember 2014 ab.
Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber
informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Sehr geehrter Herr Strack,
Wir verweisen auf Ihren unter Nummer GESTDEM 2014/5291 registrierten
Antrag auf Zugang zu Dokumenten, den Sie unter Bezugnahme auf die
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des
Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L vom
31.45.2001, S.43) eingereicht haben.
Sie haben Zugang beantragt:
- zu allen Dokumenten inklusive aller Anlagen,
Anhänge und technischen Beschreibungen, welche die beim Juristischen
Dienst vorhandenen Datenbanken, deren Funktionsumfang, Struktur oder
Bedienung beschreiben;
- zu sämtlichen Ausschreibungsunterlagen,
Lastenheften und anderen Dokumenten ebenfalls inklusive aller Anlagen,
Anhänge und technischen Beschreibungen, die mit der externen Erstellung
oder Planung solcher Datenbanken in Zusammenhang stehen.
Der Juristische Dienst verfügt über folgende Datenbanken:
1. BC (Base contentieux): Datenbank über Rechtssachen
vor den Gerichten der Europäischen Union (EuGH usw..),
2. RECO (suivi des recouvrements de créance): Datenbank
über die Einziehung von Forderungen,
3. NAT (suivi du contentieux national): Datenbank über
nationale Rechtssachen,
4. WTO-LD (suivi du contentieux devant le WTO):
Datenbank über Verfahren bei der WHO,
5. NEMOS (suivi des demandes de saisine dans le contexte
des manquements d'Etat): Datenbank über Klageerhebungen im Rahmen von
Vertragsverletzungen durch die Mitgliedstaaten,
6. SOLON et SOLON-KM (gestion documentaire et knowledge
management) : Datenbank über Dokumente und knowledge management,
7. JurRev (suivi des demandes de révision de l'équipe
Qualité de la Législation): Datenbank der Revisionen, die das Team
"Qualität der Gesetzgebung" vornimmt,
8. FINSJ (Gestion financière et contractuelle du SJ):
Datenbank über die Finanzverwaltung und Vertragsverwaltung des
Juristischen Dienstes.
Wir sind dabei, die verschiedenen Dokumente zu identifizieren, welche die
von Ihrem Antrag betroffenen Datenbanken betreffen. Da Ihr Antrag jedoch
sehr umfangreich ist, wird diese Identifizierung viel Zeit in Anspruch
nehmen. Obendrein muss die Kommission jedes Dokument analysieren, um
festzustellen, ob es nach der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zugänglich
gemacht werden kann. Daher wird der Juristische Dienst nicht in der Lage
sein, Ihren Antrag, wie von Ihnen abgefasst, innerhalb der in Artikel 7
Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 festgelegten Fristen, deren
erste Frist am Montag, dem 1. Dezember 2014 verstreicht, zu beantworten.
Um Ihnen eine effizientere Dienstleistung anbieten zu können würden wir
Sie daher bitten, anzugeben für welche der genannten Datenbanken Sie die
beantragten Informationen erhalten möchten.
Gestützt auf die Anzahl der betroffenen Datenbanken und die Arbeit, die
zur Identifizierung und Analyse der von dem Antrag betroffenen Dokumente
erforderlich ist, wird der Juristische Dienst Ihnen dann gemäß Artikel 6
Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einen realistischen Kalender
für die Bearbeitung Ihres Antrags vorschlagen.
In Erwartung Ihrer Antwort zu einer Präzisierung der gewünschten
Datenbanken verbleiben wir,
Hochachtungsvoll
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen bekannt sein dürfte, hat der Gerichtshof entschieden, dass die Fristen nach Verordnung 1049/2001 verbindlich sind (zuletzt im Verfahren C-127/13P). Eine Fristverlängerung ist daher nur einmalig um 15 Arbeitstage möglich, wenn Sie die hierfür nötigen Voraussetzungen beachten.
Im Übrigen erwarte ich um auf einen Vorschlag nach Art. 6 eventuell eingehen zu können einen gestaffelten festen Lieferplan, der genaue Zeitpunkte vorgibt, wann die jeweiligen Teillieferungen bzw. Teilentscheidungen erfolgen und deren Nichtbeachtung mit Schadensersatzzahlungen bewehrt. Außerdem ist das Volumen der jeweils betroffenen (iSv. vom Antrag umfassten) Dokumentenmengen anzugeben oder zumindest konkret abzuschätzen, um mir eine Überprüfung der Notwendigkeit der von ihnen geplanten Lieferverlängerungen abschätzen zu können.
Hierbei ist folgende Reihenfolge der Lieferungen hinsichtlich der von Ihnen genannten Datenbanken zu beachten: 1, 4, 6, 8, 5, 7, 3, 2 und sicherzustellen, dass jedenfalls die Dokumente zur Datenbank 1 innerhalb von 15 Arbeitstagen ab heute geliefert werden und zwischen den weiteren Lieferungen ein Abstand von höchstens 10 Arbeitstagen nicht überschritten wird.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Dear Mr Strack,
Please find attached an advanced copy of the reply, in English, to your
request for access to documents GESTDEM 2014/5291. A German translation of
the document will be sent to you very soon.
The paper version of the decision signed by our Director General will be
sent to you shortly by registered mail. Please note that the documents for
which total or partial access have been granted are transmitted by e-mail
only (see attachments).
Yours sincerely,
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Sehr geehrte Damen und Herren vom Juristischen Dienst,
zunächst einmal möchte ich Ihnen für die Übermittlung Ihres Schreibens vom 22.12.2014 nebst Anlagen danken. Eine deutsche Fassung habe ich bisher leider noch nicht erhalten.
Nicht desto trotz kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass ich mit Ihrem Vorschlag hinsichtlich der Zeitpunkte für die weiteren Dokumentenlieferungen einverstanden bin.
In jenem Zeitrahmen bitte ich Sie auch nochmals zu überprüfen, ob die von Ihnen bisher identifizierten Dokumente vollständig sind oder ob es noch weitere Dokumente gibt, die von meinem Antrag umfasst sind.
Mir erscheint es unverständlich, dass es keinerlei weitere Aufzeichnungen über die jeweilige Datenbankstruktur und auch keine anderen Trainingsmaterialien und/oder Anleitungen für Nutzer geben soll. Mit diesen Materialien können Datenbanken außer von deren Entwickler weder genutzt noch gepflegt werden, was mit den professionellen Standards der EU-Kommission unvereinbar sein dürfte.
Auf Unvollständigkeit deutet für mich auch hin, dass das Dokument Ares(2014)3815933 weder einen Kopf noch sonstige identifizierende Elemente enthält. Dies führt mich zu der Vermutung, dass jenes Dokument nicht selbständig ist, sondern nur eine Anlage oder ähnliches zu einem andere Dokument darstellt, welches m.E. auch von meinem Antrag umfasst ist, bzw. auf welches ich hiermit meinen Antrag hilfsweise erstrecke.
Außerdem ergibt sich aus Ares(2014)3815933, dass die Spalte "Owner" Kodes der in Ihrer Liste enthaltenen Datenbanken aufführt. Wenn dem aber so ist, stellt sich für mich die Frage, was es mit den in der gleichen Spalte gelisteten Angaben "ADOPRD", "SJ", "KM" und "ULM" auf sich hat. Zumindest bei ULM handelt es sich offensichtlich ebenfalls um eine Datenbank (vgl. die entsprechenden Erwähnungen in Ares(2013)2536755), weshalb mir Ihre Datenbank- und Dokumentenauflistung unvollständig erscheint.
Falls Sie es für notwendig erachten, dass ich hinsichtlich der hier gerügten möglichen Unvollständigkeit Ihrer Beantwortung meiner Dokumentenzugangsanfrage einen formellen Zweitantrag an das Generalsekretariat stelle, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als Zweitantrag hinsichtlich des vollständigen nicht bereits positiv beschiedenen Umfanges meines Erstantrages und leiten Sie es an die für Zweitanträge zuständige Stelle weiter.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
PS: Ich darf Sie bitten, mir den Eingang und ggfls. auch die Weiterleitung und die Zweitantragsregistrierung dieses Schreibens umgehend zu bestätigen.
Sehr geehrter Herr Strack,
anbei möchte ich Ihnen die deutsche Fassung unserer ersten Antwort auf
Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten übermitteln.
Wir haben ihre Email vom 3. Januar zur Kenntnis genommen. Ihre Fragen
beantworten wir wie folgt:
1. Das von Ihnen angeführte Dokument Ares(2014)3815933 ist in
der Tat in dieser Weise registriert, also weder mit einer Kopf- noch
Fußzeile. Dass dies bei Ihnen den Eindruck erweckt, dass es sich dabei um
einen Anhang handelt, ist verständlich. Ich kann Ihnen aber versichern,
dass es nichts davor und nichts dahinter gibt.
2. Da es sich um interne Dokumente handelt, wird nicht immer
ganz sauber zwischen „schémas Oracle und "bases de données“ unterschieden.
3. Ares(2013)2536755: ULM ist keine Datenbank, sondern ein
Konzept/Schema, das „Unified Litigation Management“ bedeutet. Kurz gesagt
geht es darum, ein Schema zu erstellen, das im Hinblick auf eine
Rationalisierung die gemeinsamen Datenfelder unserer Datenbanken umfasst.
4. Trainingsmaterial: wir veranstalten interne Infosessions,
um den Kollegen die spezifische Dokumentenverwaltung und die recht einfach
zu handhabenden Datenbanken des JD zu erklären. In Bezug auf ARES beziehen
wir uns dabei auf die Informationen der GD Informatik auf dem
Kommissions-Intranet MyIntraComm.
Unter Bezugnahme auf Ihre Email vom 3. Januar (die Sie als Zweitantrag
behandelt sehen möchten falls die Dokumente unvollständig wären) und
angesichts der vorstehenden Antworten, die Ihnen bestätigen, dass wir
keine weiteren Dokumente haben, betrachten wir diese Email nicht als
Zweitantrag.
Ein Zweitantrag als Reaktion auf unsere erste Antwort beträfe einzig und
allein die geschwärzten Fassungen der Dokumente, in denen wir
personenbezogene Daten gestrichen haben. Eine diesbezügliche Beanstandung
dieser Streichung entnahmen wir Ihrer oben genannten Email nicht.
Sollten Sie unseren Standpunkt nicht teilen, dann können Sie direkt an das
Generalsekretariat der Kommission einen Zweitantrag stellen:
An die Generalsekretärin
Europäische Kommission
B-1049 BRÜSSEL
Oder per Email: [email address]
Mit freundlichen Grüßen
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
Dear Mr Strack,
Please find attached an advanced copy of the English version of our reply
to your request for access to documents GESTDEM 2014/5291 (2nd part
related to SOLON and SOLON KM).
The German translation of our reply signed by our Director General will be
sent to you shortly by registered mail. Please note that the documents for
which partial access has been granted are transmitted by e-mail only (see
attachments).
Yours sincerely,
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Dear Mr Strack,
Please find attached an advanced copy of the English version of our reply
to your request for access to documents GESTDEM 2014/5291 (2nd part
related to SOLON and SOLON KM).
The German translation of our reply signed by our Director General will be
sent to you shortly by registered mail. Please note that the documents for
which partial access has been granted are transmitted by e-mail only (see
attachments).
Yours sincerely,
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Dear Mr. Strack,
Please find attached the German translation of our reply sent to you on 27
January 2015.
Yours sincerely,
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
BERL 1/111
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
[1][email address]
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Dear Mr Strack,
Please find attached an advanced copy of the English version of our reply
to your request for access to documents GESTDEM 2014/5291 (third part
related to databases FinSJ, Nemos, JurRev, NAT and RECO).
The German translation of our reply signed by our Director General will be
sent to you shortly by registered mail. Please note that the documents for
which partial access has been granted are transmitted by e-mail only (see
attachments).
Yours sincerely,
Diana TILOUCHE
European Commission
Legal Service
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B-1049 Brussels/Belgium
+32 2-299 57 49
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