Verbot von Outdoor Heizstrahlern trotz umweltfreundlicher Alternativen?
Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Klimapolitik,
Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:
Wir sind Hersteller von professionellen, umweltfreundlichen und CO2 neutral mit Holzpellets befeuerten Outdoor Heizstrahlern für Hotellerie, Gastronomie und Privat. Wir haben diese Technik entwickelt um eine umweltfreundliche Wärme-Alternative (im Gegensatz zu Strom und Gas) für den Outdoor-Bereich zu schaffen.
Wir haben gehört dass die EU ein generelles Verbot von Outdoor Heizstrahlern vorbereitet.
Unsere Frage: Soll ein Verbot kommen, wenn Ja, welche Arten der Outdoor Heizstrahler betrifft dies und gibt es dazu Dokumente?
Verbindlichen Dank vorab.
Mit freundlichem Gruß,
Ing. Gerd Mooshammer
Pelmondo GmbH
Kufhausstrasse 16
4812 Pinsdorf
Austria
Sehr geehrter Herr Mooshammer,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21/02/2019. Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 05/03/2019 unter
Aktenzeichen GestDem 2019/1251 registriert wurde.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 26/03/2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
Sie haben Ihren Antrag über die Website asktheEU.org eingereicht. Dabei
handelt es sich um eine von einem privaten Dritten betriebene Website‚ die
nicht mit einem Organ der Europäischen Union in Verbindung steht. Daher
ist die Europäische Kommission für technische Schwierigkeiten oder
Probleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website nicht zuständig.
Bitte beachten Sie, dass für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten auf dieser Website der private Dritte, der die Website asktheEU.org
betreibt, zuständig und verantwortlich ist und nicht die Europäische
Kommission. Weitere Informationen zu ihren Rechten können Sie der
Datenschutzerklärung des Dritten entnehmen.
Der Dritte, der diese Website betreibt, veröffentlicht offenbar
grundsätzlich den Inhalt von Schreiben ihrer Nutzer an die Europäische
Kommission auf der Website. Dies schließt auch personenbezogene Daten ein,
die Sie der Europäischen Kommission möglicherweise mitgeteilt haben (z. B.
Ihre private Postanschrift).
Außerdem veröffentlicht der Dritte auf dieser Website alle Antworten, die
die Kommission an die von der Website asktheEU.org erzeugte E-Mail-Adresse
des Antragstellers sendet.
Falls Sie nicht wünschen, dass Ihr Schriftverkehr mit der Europäischen
Kommission auf der Website asktheEU.org veröffentlicht wird, können Sie
uns eine andere, private E-Mail-Adresse mitteilen. In diesem Fall sendet
die Europäische Kommission alle künftigen elektronischen Schreiben
ausschließlich an diese private Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Team für Dokumentenzugang
Europäische Kommission
Generaldirektion für Klimapolitik
Av. de Beaulieu 24
1049 Brüssel
Sehr geehrter Herr Mooshammer,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 21/02/2019; darin stellen Sie einen
Antrag auf Akteneinsicht, der am 5/03/2019 unter der eingangs genannten
Referenznummer registriert wurde.
Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage,
die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die
am 26/03/2019 abläuft, abzuschließen.
Eine Verlängerung der Frist ist erforderlich:
Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von
15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 16/04/2019 ab.
Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Access to Documents team
European Commission
Directorate-General for Climate Action
Av. de Beaulieu 24
1049 Brussels