Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit durch Strafgerichte im Großherzogtum Luxemburg
Sehr geehrte Damen und Herren der Generaldirektion "Justiz und Verbraucher",
Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:
- Verletzung des Prinzips der Öffentlichkeit durch Strafgerichte im Großherzogtum Luxemburg -
Im Großherzogtum Luxemburg finden Strafprozesse in der Regel im Gebäude der „Cité judiciaire“ in Luxemburg-Stadt statt. Wichtige Prozesse werden im Großen Saal des Gebäudes verhandelt.
Die Größe des Saales kann man sich hier auf einem Foto vergegenwärtigen (Fotounterzeile: "Schöner Raum, schlechte Akustik"):
https://www.wort.lu/de/lokales/kommentar...
Der Saal verfügt über eine Beschallungsanlage. Richter, Staatsanwälte und andere Verfahrensbeteiligte können also Mikrofone nutzen, damit sie von den Zuhörern und Journalisten akustisch verstanden werden können.
Ohne die Nutzung der Beschallungsanlage können Zuhörer und Journalisten die Verfahrensbeteiligten nicht oder nicht vollständig verstehen (u.a. auch deshalb, weil Verfahrensbeteiligte z.T. mit dem Rücken zu den Zuschauern und dem Gesicht zum Richterstuhl sprechen).
Ich bin Journalist und berichte aufgrund meiner Ausbildung zum Juristen (in Deutschland, Abschluss: Rechtsassessor und Promotion) auch über Strafprozesse in Luxemburg. Ich werde in meinen Rechten aus der Presse- und Berichterstattungsfreiheit eingeschränkt, weil die Verfahrensbeteiligten die bereitgestellte Beschallungsanlage oft nicht benutzen. In diesen Fällen können die Zuschauer und Journalisten (u.a. auch ich) dem Geschehen während der öffentlichen Verhandlung im Gerichtssaal nicht folgen.
Die Nutzung der Beschallungsanlage (konkret: Das Sprechen in die bereitgestellten Mikrofone) und deren Nicht-Nutzung folgt keinem besonderen Prinzip. Vielmehr hängt dies vom Zufall und von der Lust der Verfahrensbeteiligten ab.
Die Situation im Gericht von Luxemburg-Stadt verstößt meines Erachtens gegen Vorgaben des europäischen Rechts und gegen Art. 14 Abs. 1 S. 2 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte sowie gegen Art. 6 Abs. 1 EMRK.
Zu der Situation hatte ich im April 2017 folgenden Artikel in der deutschen Tageszeitung "Frankfurter Allgemeine Zeitung" verfasst:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/de...
Dieser Beitrag wurde in der luxemburgischen Boulevardpresse aufgegriffen:
https://www.luxprivat.lu/news/detail/men...
Am heutigen Tage, 11. November 2017, wurde die Situation vom Journalisten Steve Remesch in der luxemburgischen Tageszeitung "Luxemburger Wort" erneut wie folgt aufgegriffen:
(da sich der Text hinter einer Schranke verbirgt, füge ich den Wortlaut darunter bei)
https://www.wort.lu/de/lokales/kommentar...
(Zitat Beginn)
"Wenn Justitia gegen das Gesetz verstößt
Art. 190 der Strafprozessordnung ist unmissverständlich: „Les audiences sont publiques.“ Gerichtsverhandlungen müssen also öffentlich und transparent sein. Das ist einer der Grundpfeiler einer modernen Demokratie.
Doch leider ist das mit erschreckender Regelmäßigkeit nicht gewährleistet. Was nutzt es, wenn die Öffentlichkeit in den Zuschauerrängen Platz nehmen darf, die Akustik im Saal es dann aber nicht erlaubt, zu verfolgen, wieso Strafverfolgungsbehörden welche Strafen gegen welche Täter fordern. Denn genau das ist, wie auch die anschließende Urteilsbegründung, das Entscheidende bei Gerichtsverfahren.
Ist dies, wie am Freitag im „Homejacking“-Prozess, nur in Bruchstücken möglich, dann macht es im Endeffekt keinen Unterschied, ob Justitia im stillen Kämmerlein arbeitet oder tatsächlich in öffentlicher Sitzung.
Seit der Eröffnung der „Cité judiciaire“ gibt es Zusagen, dass das hinlänglich bekannte Problem aus der Welt geschaffen wird. Doch auch nach neun Jahren sind das immer noch nur „konkrete Pläne“."
(Zitat Ende)
Anfragen von Journalisten bei der Gerichtsverwaltung haben seit Jahren keine Änderung der Situation erbracht. Auch eine Korrespondenz meinerseits mit dem Pressesprecher des Gerichts im März 2017 folgte zu keiner Änderung der Praxis.
Meine Fragen sind nun,
a) ob der faktische Ausschluss der Öffentlichkeit von öffentlichen Verhandlungen durch mangelnde Nutzung der Beschallungsanlage durch Verfahrensbeteiligte in Gerichtssälen in Luxemburg gegen Europäisches Recht verstößt;
b) wie sich die EU und die EU-Kommission zu den - inzwischen schon mehrfach dokumentierten Vorfällen (s.o.) - verhält;
c) ob solche Fälle auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten bekannt sind; und
d) ob die EU bzw die EU-Kommission an Luxemburg herantreten wird, um von dort eine Stellungnahme zu bekommen.
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Jochen Zenthöfer
Journalist
9, rue du Travail, L-2625 Luxembourg
www.zenthoefer.lu
Dear Justice and Consumers,
the response to my request has been delayed. Is there a reason for that?
Yours faithfully,
Jochen Zenthöfer
Dear Mr Zenthöfer,
Please find attached the reply to your e-mail of 11 November 2017
addressed to European Commission.
Kind regards,
European Commission
DG Justice and Consumers
Unit JUST/ B2 - Procedural Criminal Law
Jochen Zenthöfer a laissé une remarque ()
"Say how you've used the information, with links if possible. "
A report for Radio 100,7, the public funded radio station in Luxembourg, dec 28, 2017:
https://www.100komma7.lu/article/wessen/...
And, afterwards, there was a report in the luxembourgish daily "Tageblatt" from Esch - sur - Alzette (dec 29, 2017):
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/luxe...