zuständige Stelle / Charta von Paris fuer ein neues Europa

La réponse à cette demande est très en retard Cour de justice de l'Union européenne aurait déjà dû répondre à la demande (détails). Vous pouvez vous plaindre en Solliciter une révision interne .

Sehr geehrte / Sehr geehrter Gerichtshof der Europäischen Union,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In Charta von Paris für ein neues Europa (Quelle: Bulletin der Europäischen
Gemeinschaften.Kommission Nr. 11 1990/S. 128-129) ist die folgende Bestimmung im Hinblick auf Menschenrechte zu lesen:

„Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
… jeder hat auch das Recht: seine Rechte zu kennen und auszuüben, … Wir werden gewährleisten, daß dem einzelnen wirksame innerstaatliche wie internationale Rechtsmittel gegen jede Verletzung seiner Rechte zur Verfügung stehen.“

Welche Stelle ist in der EU zuständig, damit jeder sich zu dieser Stelle auf Grundlage der Charta von Paris für ein neues Europa (genau auf Grundlage der oben genannten Zitat) wenden kann?

Mit freundlichem Gruß,

Peter Bergmann

Access Documents, Cour de justice de l'Union européenne

Sehr geehrter Herr Bergman,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar 2020.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Verordnung 1049/2001 nicht auf den Gerichtshof anzuwenden ist.
Der Gerichtshof hat mit seinem eigenen Beschluss vom 11. Oktober 2016 die Regeln für den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aufgestellt, die von ihm in Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben verwahrt werden.
Den Beschluss vom 11. Oktober 2016 finden Sie unter diesem Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/....

Für die Beantragung des Zugangs zu Dokumenten, die vom Gerichtshof in Wahrnehmung seiner Verwaltungsaufgaben verwahrt werden, müssen Sie das Formular (online oder als PDF-Version) ausfüllen.
Das Formular können Sie unter diesem Link auf der Webseite des Gerichtshofes finden: https://curia.europa.eu/jcms/jcms/P_95917/

Es ist auch zu beachten, dass Ihr Antrag in einer der Amtssprachen der Union zu stellen ist. Der Antrag muss hinreichend präzise formuliert sein und insbesondere die Angaben enthalten, die dem Gerichtshof die Ermittlung des angeforderten Dokuments oder der angeforderten Dokumente ermöglichen. Bitte beachten Sie, dass der Gerichtshof nicht verpflichtet ist, ein neues Dokument zu erstellen, ein Dokument zu übersetzen oder Informationen zusammenzustellen, um Ihrem Antrag zu entsprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

Agne Vaitkeviciute
Administratrice
Section Accès aux documents et archives historiques
Unité Services aux utilisateurs et aux citoyens
Direction de la bibliothèque
Cour de justice de l’Union européenne
L-2925 Luxembourg
Tél : (+352) 4303 3616
courriel : [email address]
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
curia.europa.eu

         

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