Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Rückzahlungsfinanzierung der NextGenerationEU-Anleihen

Waiting for an internal review by Budget of their handling of this request.

An die Generaldirektion Haushalt der Europäischen Kommission
zugl. an das Europäische Parlament, Ausschuss für Haushaltskontrolle (CONT)
Betr.: Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der EU-Organe
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestützt auf Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf Artikel 15 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) beantrage ich als EU-Bürger Zugang zu folgenden Dokumenten und Informationen:
1. RÜCKZAHLUNGSPLAN UND FINANZIERUNGSSTRATEGIE
Sämtliche Dokumente, Berichte, Strategiepapiere und interne Analysen der Europäischen Kommission, die die konkrete Finanzierungsstrategie für die Rückzahlung der im Rahmen von NextGenerationEU (NGEU) aufgenommenen Anleihen (Gesamtvolumen bis zu €637 Mrd.) für den Zeitraum 2028–2058 darlegen, insbesondere:
a) Den detaillierten Tilgungsplan mit den jährlich vorgesehenen Rückzahlungsbeträgen (Kapital und Zinsen) für sämtliche ausstehenden NGEU-Anleihen;
b) Dokumente, die darlegen, in welchem Umfang die Rückzahlung durch (i) neue Eigenmittel, (ii) erhöhte BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten und/oder (iii) Umschuldung (Rollover) gedeckt werden soll;
c) Alle Sensitivitätsanalysen und Risikobewertungen zu möglichen Zinsszenarien und ihrer Auswirkung auf die Gesamtschuldendienstkosten bis 2058.
2. NEUE EIGENMITTEL – STATUS DER LEGISLATIVVERFAHREN
Dokumente, die den aktuellen Verhandlungsstand zu den von der Kommission 2021, 2023 und Juli 2025 vorgeschlagenen neuen Eigenmittelquellen (CBAM, ETS, Unternehmensgewinne, TEDOR, E-Schrott) wiedergeben, insbesondere:
a) Protokolle und Schlussfolgerungen der Ratsarbeitsgruppen, die diese Vorschläge beraten haben;
b) Interne Bewertungen der Kommission zu den Gründen, warum die bisherigen Vorschläge (2021 und 2023) im Rat keine Mehrheit fanden;
c) Projektionen über den erwarteten jährlichen Einnahmeerzielungszeitpunkt und -umfang je vorgeschlagener neuer Eigenmittelquelle.
3. FALLBACK-SZENARIO: ERHÖHTE MITGLIEDSBEITRÄGE
Dokumente, die beschreiben, wie die Rückzahlungslast im Fall des vollständigen oder teilweisen Scheiterns der neuen Eigenmittel auf die Mitgliedstaaten verteilt würde, inklusive länderspezifischer Schätzungen der zusätzlichen BNE-Beiträge.
4. INVESTORENKOMMUNIKATION
Alle öffentlich nicht zugänglichen Berichte, Präsentationen oder Investor-Relations-Dokumente der Kommission, in denen gegenüber Anleihegläubigern die Rückzahlungssicherheit dargestellt wird.
Antragsformat: Ich bitte um Übermittlung der Dokumente in elektronischer Form (PDF). Gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gehe ich davon aus, dass dieser Antrag kostenfrei bearbeitet wird. Sollten Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Mitteilung.
Frist: Ich bitte um Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Frist von 15 Arbeitstagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung.
Sollte der Zugang zu einzelnen Dokumenten ganz oder teilweise verweigert werden, bitte ich um eine schriftliche Begründung unter Angabe der einschlägigen Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 4 der Verordnung sowie um Belehrung über das Recht zur Stellung eines Zweitantrags (Confirmatory Application).

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zechel

11. Juni 2026

BUDG-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
11/06/2026 übermittelt und am 12/06/2026 unter dem Aktenzeichen 2026/3014‚
registriert wurde.

Nachdem Sie keine Postanschrift angegeben haben, konnten wir mit der
Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht beginnen. Die Frist von 15
Arbeitstagen für die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, sobald Sie uns
Ihre Postanschrift mitteilen.

Sie können auf diese E-Mail antworten, um uns Ihre Postanschrift
mitzuteilen. Sollten wir keine Antwort erhalten, behalten wir uns vor, den
Vorgang zu schließen.

Sie können einen Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten über das
Portal [1]‘Antrag auf Zugang zu einem Kommissionsdokument’ stellen, auf
dem Sie Ihre Postanschrift nicht angeben müssen.

Warum benötigen wir Ihre Postanschrift?

Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift verpflichtend,
wenn ein Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten per E-Mail erfolgt.
Wir möchten gerne näher erläutern, warum wir Ihre Postanschrift für die
Registrierung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
benötigen, wenn Sie diesen per E-Mail gestellt haben:

• Erstens zum Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich des Datums, an
dem Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erhalten
haben. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) lautet: „ ... Beschlüsse, die an einen bestimmten
Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt
sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.“ Im
Einklang mit dieser Bestimmung benachrichtigt die Kommission den
Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein oder über einen
Kurierdienst, wenn sie nicht vollen Zugang zu den benatragten
Dokumenten gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller
eine gültige Postanschrift angibt.
• Zweitens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [2]Datenschutzverordnung
(EU) 2018/1725. Um zu entscheiden, welche Nutzungsbedingungen für die
Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerin/den
Antragsteller gelten, muss festgestellt werden, ob die
Antragstellerin/der Antragsteller in der EU ansässig ist oder nicht.
Diese Bedingungen für in der Union niedergelassene Empfänger
unterscheiden sich von denen für Empfänger in Drittländern. Da die
Mehrheit der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthalten,
kann die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten, wenn keine Postanschrift
vorhanden ist.
• Drittens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [3]Verordnung (EG) Nr.
1049/2001. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung bezieht
sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen
und ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden.
• Viertens zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Schutz des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Kommission
muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür
sorgt, dass der Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten eingehalten wird. So muss sie beispielsweise prüfen, ob
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dadurch umgangen
wird, dass mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt
werden. In seinem Ryanair-Urteil ([4]EU:T:2010:511) bestätigte das
Gericht, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Antrag in mehrere,
scheinbar voneinander getrennte Teile aufgeteilt wird. Darüber hinaus
muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten
wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird,
indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden.

Diese Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern
sogar unabdingbar ist, eine Postanschrift des Antragstellers zu verlangen
und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse
stehende Aufgabe im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a der
Datenschutzverordnung, und zwar die Gewährung eines raschen und effektiven
Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Haushalt – Zugang zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://www.ec.europa.eu/transparency/do...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Haushalt,

gemäß DSGVO hätte ich natürlich gerne von der Veröffentlichung meiner privaten Anschrift abgesehen, aber da ich ein hohes Interesse an einer umfassenden und die Fragestellung klärenden Antwort habe und daher keinesfalls bürokratische Hürden für sie errichten möchte, übersende ich ihnen gerne wie gewünscht nachfolgend meine Postanschrift:

Thomas Zechel
Querweg 3b
01328 Dresden

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Zechel

BUDG-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten,
der am 11/06/2026 übermittelt und am 12/06/2026 unter dem Aktenzeichen
2026/3014 registriert wurde.

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 03/07/2026. Sie werden
informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein sollte.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie in der [1]Datenschutzerklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Haushalt – Zugang zu Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://ec.europa.eu/info/principles-and...

BUDG-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

2 Attachments

Guten Tag,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2026/3014
registriert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 30.06.2026 zu meinem Antrag EASE 2026/3014 sowie für die bereits übermittelten Informationen zum Stand der Verhandlungen über neue Eigenmittel.
Gemäß Ihrer Bitte nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 präzisiere ich nachfolgend die Unterpunkte 1 und 4 meines Antrags. Gleichzeitig möchte ich auf zwei Punkte meines ursprünglichen Antrags hinweisen, die in Ihrer Antwort bislang nicht behandelt wurden.

I. PRÄZISIERUNG ZU UNTERPUNKT 1 (Rückzahlungsplan und Finanzierungsstrategie)
Ich bitte um Zugang zu folgenden, näher eingegrenzten Dokumenten:
– Urheber: Generaldirektion Haushalt (DG BUDG) sowie ggf. die Europäische Investitionsbank, soweit an der Erstellung beteiligt;
– Zeitraum: Dokumente, die seit Januar 2024 erstellt oder aktualisiert wurden, da dieser Zeitraum die Phase nach Anlaufen der Ukraine-Fazilität und der damit verbundenen zusätzlichen Anleiheauflage abdeckt;
– Art der Dokumente: interne Vermerke, Arbeitsunterlagen (SWD) oder Präsentationen, die einen Tilgungsplan (Kapital und Zinsen, jahresweise aufgeschlüsselt) für die NGEU-Anleihen sowie – sofern gesondert ausgewiesen – für die im Rahmen der Ukraine-Fazilität und der außerordentlichen Makrofinanzhilfe (MFA) aufgenommenen Mittel enthalten;
– Konkrete Referenz, falls bekannt: Sollte ein solcher Tilgungsplan Bestandteil der Arbeitsunterlage SWD(2025)570 oder eines ihrer Annexe sein, bitte ich um Mitteilung der entsprechenden Fundstelle; andernfalls um Bestellung des eigenständigen Dokuments.

II. PRÄZISIERUNG ZU UNTERPUNKT 4 (Anlegerkommunikation)
Ich bitte um Zugang zu folgenden Dokumenten:
– Urheber: Generaldirektion Haushalt (DG BUDG), Referat für Funding and Liability Management, bzw. die mit der Anleiheemission befassten Dienststellen;
– Zeitraum: 1. Januar 2024 bis heute;
– Art der Dokumente: Investor Presentations, Roadshow-Unterlagen oder vergleichbare Materialien, die im Rahmen der Emission von NGEU- und Ukraine-Fazilität-Anleihen gegenüber institutionellen Investoren verwendet wurden, insbesondere soweit darin Aussagen zur Rückzahlungssicherheit oder zur Bonität der EU als Emittentin enthalten sind.

III. HINWEIS AUF BISLANG UNBEANTWORTETE PUNKTE
Ich möchte zudem darauf hinweisen, dass zwei Aspekte meines ursprünglichen Antrags in Ihrer Antwort noch nicht behandelt wurden und bitte um deren Berücksichtigung im weiteren Verfahren:
1. Unterpunkt 2 (neue Eigenmittel) wurde nur teilweise beantwortet: Die übermittelten Informationen beziehen sich auf den aktuellen Vorschlag COM(2025)574 sowie das zugehörige Factsheet. Mein ursprünglicher Antrag bezog sich jedoch ausdrücklich auch auf die Verhandlungsprotokolle und Schlussfolgerungen der Ratsarbeitsgruppen zu den früheren Vorschlägen aus 2021 und 2023 (COM(2021)570 und COM(2023)331), die – wie Sie selbst ausführen – im Rat keine Mehrheit fanden. Ich bitte um Zugang zu diesen Protokollen bzw., falls diese nicht vollständig herausgegeben werden können, um eine entsprechende Begründung gemäß Artikel 4 der Verordnung.
2. Unterpunkt 3 meines Antrags (Fallback-Szenario erhöhte BNE-Beiträge der Mitgliedstaaten im Falle des Scheiterns oder der Verzögerung der neuen Eigenmittel) wurde in Ihrer Antwort überhaupt nicht erwähnt. Da der Vorschlag COM(2025)574 erst ab 1. Januar 2028 wirksam werden soll und noch nicht verabschiedet ist, wäre dieser Punkt von besonderem Interesse: Ich bitte um Mitteilung, ob entsprechende länderspezifische Schätzungen oder Sensitivitätsanalysen bei der Kommission vorliegen, und falls ja, um Zugang hierzu.

Ich gehe davon aus, dass mit Eingang dieser Präzisierung die Frist von 15 Werktagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 zu laufen beginnt, und bitte um Bestätigung des Fristbeginns.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zechel

BUDG-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

2 Attachments

Guten Tag,

in der Anlage erhalten Sie eine Nachricht zu Ihrem Antrag auf Zugang zu
Dokumenten der Kommission, der unter der obigen Nummer 2026/3014
registriert wurde.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Nachricht, indem Sie auf diese
E-Mail antworten.
Mit freundlichen Grüßen

Dear Budget,

Please pass this on to the person who reviews confirmatory applications.

I am filing the following confirmatory application with regards to my access to documents request 'Antrag auf Zugang zu Dokumenten gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 – Rückzahlungsfinanzierung der NextGenerationEU-Anleihen'.

EUROPÄISCHE UNION – TRANSPARENZANTRAG
An das Generalsekretariat der Europäischen Kommission

Betreff: Zweitantrag (Confirmatory Application) gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1049/2001 –
EASE 2026/3014

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 stelle ich hiermit Zweitantrag auf
Überprüfung des Standpunkts der Generaldirektion Haushalt, mitgeteilt mit Schreiben vom 16. Juli
2026, Ref. Ares(2026)7087590, zu meinem Antrag EASE 2026/3014.

Ich beantrage die Überprüfung in Bezug auf die nachfolgenden Punkte:

I. ZU PUNKT 2 – RATSVERHANDLUNGSPROTOKOLLE ZU COM(2021)570 UND COM(2023)331
Die Generaldirektion Haushalt teilt mit, die Kommission verfüge über keine Dokumente, die den
Beschreibungen zu Punkt 2 meines Antrags entsprächen. Diese Aussage ist aus folgenden Gründen zu
hinterfragen:
Die Europäische Kommission ist Initiatorin beider Vorschläge COM(2021)570 und COM(2023)331 und
war als solche in sämtliche Ratsarbeitsgruppen (insbesondere die Gruppe Eigenmittel) aktiv
eingebunden. Es ist nach gängiger institutioneller Praxis davon auszugehen, dass Kommissionsvertreter
an den Sitzungen teilgenommen und interne Vermerke, Berichte oder Korrespondenz im
Zusammenhang mit diesen Verhandlungen erstellt haben. Solche Dokumente würden der Definition des
Artikels 3 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 entsprechen.

Ich bitte das Generalsekretariat daher um Überprüfung, ob tatsächlich keinerlei interne Vermerke,
Sitzungsberichte, Korrespondenz oder Positionspapiere der Kommission zu den Verhandlungen über
COM(2021)570 und COM(2023)331 im Besitz der Kommission sind. Sollte dies zutreffen, bitte ich um
eine ausdrückliche und begründete Bestätigung. Sollten solche Dokumente vorhanden sein, beantrage
ich Zugang oder, bei teilweiser Verweigerung, eine Begründung gemäß Artikel 4 der Verordnung.

II. ZU PUNKT 3 – SENSITIVITÄTSANALYSEN ZUM FALLBACK-SZENARIO ERHÖHTER
BNE-BEITRÄGE
Die Generaldirektion Haushalt verweist auf das Universalitätsprinzip und erklärt, es gebe keine
Dokumente zu länderspezifischen Schätzungen oder Sensitivitätsanalysen für den Fall, dass neue
Eigenmittel ausbleiben oder sich verzögern.
Diese Antwort gibt Anlass zu erheblicher Besorgnis, die ich im Rahmen dieses Zweitantrags ausdrücklich
zu Protokoll geben möchte:
Die Europäische Union hat bis dato Anleihen im Umfang von über 365 Milliarden Euro begeben. Der
Zuschussanteil dieser Mittel – rund 421 Milliarden Euro Gesamtvolumen – soll gemäß dem
Eigenmittelbeschluss 2020/2053 aus dem EU-Haushalt zwischen 2028 und 2058 zurückgezahlt werden.
Die hierfür vorgesehenen neuen Eigenmittelquellen (CBAM, ETS, Unternehmensgewinne) wurden seit
2021 dreimal vorgeschlagen und dreimal im Rat nicht verabschiedet. Der aktuelle Vorschlag
COM(2025)574 ist ebenfalls noch nicht angenommen.

Das Universalitätsprinzip besagt, dass Eigenmittel nicht für bestimmte Ausgaben zweckgebunden
werden können. Es besagt jedoch nicht, dass die Kommission keine Pflicht hätte, die Tragfähigkeit des
Gesamthaushalts und die Erfüllbarkeit seiner Verpflichtungen zu analysieren. Diese Pflicht ergibt sich
aus:
– Artikel 310 Absatz 1 AEUV (Haushalt muss ausgeglichen sein);
– Artikel 17 EUV (Kommission hütet die Verträge und deren Einhaltung);
– Haushaltsordnung VO (EU, Euratom) 2018/1046, insbesondere Artikel 204 zur
Schuldenmanagementstrategie.

Es wäre mit diesen Verpflichtungen schwerlich vereinbar, wenn die Kommission Hunderte Milliarden
Euro an Rückzahlungsverpflichtungen eingegangen wäre, ohne intern zu analysieren, was geschieht,
wenn die vorgesehenen Einnahmen nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Ich bitte das Generalsekretariat daher ausdrücklich zu prüfen und zu bestätigen:
1. Ob die Kommission tatsächlich über keinerlei interne Analyse, Vermerk, Szenariorechnung oder
Präsentation verfügt, die den Fall abdeckt, dass neue Eigenmittel ganz oder teilweise nicht rechtzeitig bis
2028 eingeführt werden;
2. und falls solche Dokumente existieren, Zugang hierzu zu gewähren oder die Verweigerung gemäß
Artikel 4 der Verordnung zu begründen.

Ich behalte mir vor, im Falle einer erneut unbefriedigenden Antwort Beschwerde beim Europäischen
Bürgerbeauftragten gemäß Artikel 228 AEUV einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Zechel
Querweg 3b
01328 Dresden
Germany

Aktenzeichen: EASE 2026/3014
Zweitantrag gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1049/2001 | Ref. Ares(2026)7087590 | EASE 2026/3014

A full history of my request and all correspondence is available on the Internet at this address: https://www.asktheeu.org/request/antrag_...

sg-acc-doc@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres auf den Antrag 2026/3014‚
folgenden Zweitantrags, der am 16/07/2026 übermittelt und am 16/07/2026‚
registriert wurde.

Wir werden Ihren Zweitantrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 07/08/2026. Wir werden Sie
informieren, sollte eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Generalsekretariat – Zugang zu Dokumenten
Europäische Kommission

sg-acc-doc@ec.europa.eu,

Guten Tag!

Wir beziehen uns auf Ihren Zweitantrag auf Zugang zu Dokumenten der
Kommission, der am 16/07/2026 unter dem Aktenzeichen 2026/3014 registriert
wurde.

Ihr Zweitantrag wird derzeit bearbeitet. Jedoch konnten wir noch nicht
alle Elemente zusammentragen, die wir für eine vollständige Prüfung Ihres
Antrags benötigen. Es ist uns leider nicht möglich, innerhalb der
vorgeschriebenen Frist, d. h. bis zum 07/08/2026, auf Ihren Antrag zu
antworten.

Wir müssen daher gemäß Artikel 8 Absatz 2 der [1]Verordnung (EG)
Nr. 1049/2001 die vorgesehene Frist um 15 Arbeitstage verlängern. Die neue
Frist endet am 28/08/2026.

Wir entschuldigen uns für etwaige hieraus entstehende Unannehmlichkeiten.

Mit freundlichen Grüßen

SG.A.2 - Referat Zugang zu Dokumenten 

Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...