Antrag auf Zugang zu Dokumenten gem. VO (EG) Nr. 1049/2001 – Ratsverhandlungen zu COM(2021)570 und COM(2023)331 (neue EU-Eigenmittel)
Sehr geehrter Rat der Europäischen Union, sehr geehrte Damen und Herren,
gestützt auf Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf Artikel 15 Absatz 3 AEUV beantrage ich als EU-Bürger Zugang zu folgenden Dokumenten des Rates:
I. GEGENSTAND DES ANTRAGS
Ich beantrage Zugang zu Dokumenten des Rates und seines Generalsekretariats im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die folgenden Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung neuer Eigenmittel:
– COM(2021)570: Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Änderung des Eigenmittelbeschlusses 2020/2053 (neue Eigenmittel: EHS, CBAM, Unternehmensgewinne);
– COM(2023)331: Geänderter Vorschlag für einen Beschluss des Rates (Folgevorschlag zu
COM(2021)570).
Beide Vorschläge wurden, wie die Europäische Kommission in ihrer Antwort auf meine Anfrage EASE 2026/3014 vom 16. Juli 2026 selbst bestätigt hat, im Rat nicht verabschiedet.
II. KONKRET BEANTRAGTE DOKUMENTE
1. Protokolle und Ergebnisvermerke der Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe Eigenmittel (Working
Party on Own Resources), soweit sie die Beratungen zu COM(2021)570 und COM(2023)331 betreffen; Zeitraum: Oktober 2021 bis Juni 2026.
2. Schlussfolgerungen, Kompromissvorschläge oder Vorsitzvermerke (Presidency Notes), die im
Rahmen der Verhandlungen zu diesen Vorschlägen erstellt wurden.
3. Schriftliche Stellungnahmen oder Vorbehalte einzelner Mitgliedstaaten (wenn aktenkundig),
die erklären, warum die Vorschläge keine Ratsmehrheit erlangten.
4. Etwaige Berichte des AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter / COREPER) zu diesen
Vorschlägen.
III. BEGRÜNDUNG DES BESONDEREN ÖFFENTLICHEN INTERESSES
Die beantragten Dokumente sind von erheblichem öffentlichem Interesse: Die Europäische Union hat auf Basis von NextGenerationEU und der Ukraine-Fazilität Anleihen in dreistelliger Milliardenhöhe begeben.
Die Rückzahlung des Zuschussanteils soll ab 2028 aus neuen Eigenmittelquellen finanziert werden, die seit 2021 dreimal im Rat gescheitert sind. Das Verständnis der Gründe für dieses Scheitern ist für die demokratische Kontrolle der EU-Haushaltspolitik durch Bürger und Parlament unabdingbar.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Antwort auf meinen Antrag EASE 2026/3014 mitgeteilt, über keine entsprechenden Verhandlungsdokumente zu verfügen. Da die Ratsarbeitsgruppen jedoch beim Rat der EU angesiedelt sind, richte ich diesen Antrag an den Rat als zuständiges Organ.
IV. FORMALES
Ich bitte um Übermittlung der Dokumente in elektronischer Form (PDF) und um Bearbeitung innerhalb der Frist von 15 Arbeitstagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001. Sollte der Zugang zu einzelnen Dokumenten ganz oder teilweise verweigert werden, bitte ich um schriftliche Begründung unter Angabe der einschlägigen Ausnahmetatbestände gemäß Artikel 4 der Verordnung sowie um Belehrung über das Recht zur Stellung eines Zweitantrags.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zechel
Querweg 3b
01328 Dresden
Deutschland
21. Juli 2026
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European Parliament, Council and Commission documents. The General Secretariat will reply to your request within 15 working days upon registration of your request. Requests received before 5 PM on a working day are registered on the same day. Requests received after 5 PM are registered on the first following working day.
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betreffend Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.
Mit freundlichen Grüßen
Transparenz und Zugang zu Dokumenten
Generalsekretariat des Rates
Kommunikation und Dokumentenverwaltung
Dokumentenverwaltung
Transparenz und Zugang zu Dokumenten
Rue de la Loi/Wetstraat, 175 - B-1048 Bruxelles/Brussel - Belgique/België
www.consilium.europa.eu | [email address]
Haftungsausschluss: Die dargelegten Ansichten sind ausschließlich
diejenigen des Verfassers und nicht als offizieller Standpunkt des Rates
der EU zu betrachten.
Sie erhalten anbei ein Schreiben des Generalsekretariats des Rates
betreffend Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten.
Mit freundlichen Grüßen
Transparenz
Rat der Europäischen Union
Generalsekretariat
Generaldirektion Kommunikation und Information – COMM
Direktion Information und Öffentlichkeitsarbeit
Referat Informationsdienste
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[1]www.consilium.europa.eu | [2][email address]
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diejenigen des Verfassers und nicht als offizieller Standpunkt des Rates
der EU zu betrachten.
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Dear Council of the European Union,
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I am filing the following confirmatory application with regards to my access to documents request 'Antrag auf Zugang zu Dokumenten gem. VO (EG) Nr. 1049/2001 – Ratsverhandlungen zu COM(2021)570 und COM(2023)331 (neue EU-Eigenmittel)'.
Thomas Zechel
Dresden
E-Mail: [email address]
Rat der Europäischen Union
Generalsekretariat
Generaldirektion Kommunikation und Information – COMM
Direktion Information und Öffentlichkeitsarbeit
Referat Informationsdienste / Transparenz
z. Hd. Herrn Fernando FLORINDO, Referatsleiter
Dresden, den 4. September 2026
Zweitantrag (bestätigender Antrag) gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1049/2001
zu Ihrem Antwortschreiben vom 2. September 2026, U.Z.: 26/2741
Sehr geehrter Herr Florindo,
ich beziehe mich auf Ihr Antwortschreiben vom 2. September 2026 zu meinem Antrag auf Zugang zu Dokumenten des Rates (U.Z.: 26/2741, gestellt am 21.07.2026) betreffend die Gesetzgebungsvorschläge COM(2021) 570 und COM(2023) 331 zur Einführung neuer Eigenmittel der Europäischen Union (Emissionshandelssystem, CO2-Grenzausgleichssystem, Unternehmensgewinne).
1. Hintergrund und Anlass
Mein ursprünglicher Antrag vom 21.07.2026 zielte unter Ziffer II ausdrücklich auf (1.) Protokolle und Ergebnisvermerke der Ratsarbeitsgruppe Eigenmittel, (3.) schriftliche Stellungnahmen oder Vorbehalte einzelner Mitgliedstaaten, die erklären, warum die Vorschläge keine Ratsmehrheit erlangten, sowie (4.) etwaige AStV-Berichte zu COM(2021) 570 und COM(2023) 331. Hintergrund ist die Frage, wie die Europäische Union die im Rahmen von NextGenerationEU und der Ukraine-Fazilität aufgenommenen Anleihen in Höhe von über 365 Mrd. Euro ab 2028 zurückzahlen will.
Die Europäische Kommission hat mir mit Schreiben vom 16. Juli 2026 (Ref. Ares(2026)7087590) bestätigt, dass weder ein programmspezifischer Tilgungsplan noch interne Sensitivitätsanalysen für den Fall eines Ausbleibens neuer Eigenmittel existieren. Da die neuen Eigenmittel, die genau diese Deckungslücke schließen sollen, seit 2021 bereits dreimal im Rat keine Mehrheit fanden – zuletzt mit dem angepassten Vorschlag COM(2023) 331 –, ist die Kenntnis der Gründe für dieses wiederholte Scheitern und der dafür jeweils verantwortlichen Positionen einzelner Mitgliedstaaten von erheblicher haushaltspolitischer und demokratischer Bedeutung: Bislang ist in keinem mir bekannten Haushaltsdokument ausgewiesen, wer diese Deckungslücke im Fall des endgültigen Scheiterns neuer Eigenmittel tatsächlich schließen würde.
2. Zu Ihrer Antwort vom 2. September 2026
Sie verweisen in Ihrem Schreiben auf die interinstitutionellen Dossiers 2018/0135(CNS) und 2021/0430(CNS) im öffentlichen Register sowie auf 19 zusätzlich übermittelte Dokumente. Ich habe beide Dossiers sowie die 19 Dokumente ausgewertet. Dabei zeigt sich:
– Die öffentlichen Dossiers enthalten die offiziellen Vorschlagstexte, Stellungnahmen des Wirtschafts- und Sozialausschusses, Subsidiaritätsprüfungen nationaler Parlamente (u. a. Schweden, Italien) sowie Verfahrensvermerke. Sie enthalten jedoch kein Dokument, aus dem hervorgeht, welche Mitgliedstaaten den Vorschlägen zustimmten, sie ablehnten oder an Bedingungen knüpften.
– Die 19 zusätzlichen Dokumente – die Sie selbst als Dokumente einordnen, die „nicht unmittelbar zu den in Ihrem Antrag genannten Verfahren gehören“ – enthalten insbesondere die Vorsitzberichte 15858/23 und 10045/25. Diese Berichte benennen zwar inhaltliche Streitpunkte (u. a. zur Regressivität des EHS-Vorschlags und zur mangelnden „Neuartigkeit“ der Unternehmensgewinn-Eigenmittel), ordnen die referierten Positionen jedoch durchgängig nur „einigen“, „mehreren“ oder „den meisten“ Delegationen zu, ohne einen einzigen Mitgliedstaat namentlich zu benennen.
Damit ist der für meinen ursprünglichen Antrag zentrale Teil – die Zuordnung konkreter Positionen zu konkreten Mitgliedstaaten – durch Ihre Antwort nicht abgedeckt. Ich werte Ihr Schreiben insoweit gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1049/2001 als jedenfalls teilweise ablehnenden Erstbescheid und stelle hiermit fristgerecht den vorliegenden Zweitantrag.
3. Gegenstand des Zweitantrags
Ich beantrage konkret Zugang zu:
a) sämtlichen Sitzungsergebnissen („Outcome of proceedings“) der Ratsarbeitsgruppe „Eigenmittel“ (Working Party on Own Resources, WPOR) zum interinstitutionellen Dossier 2021/0430(CNS) für den Zeitraum Januar 2022 bis Dezember 2025, soweit darin Positionen, Vorbehalte oder Zustimmungen einzelner Delegationen festgehalten sind;
b) sämtlichen AStV-Berichten (COREPER-Vermerken) zu demselben Dossier, in denen einzelnen Mitgliedstaaten zuordenbare Erklärungen, Vorbehalte oder Sperrminoritäten dokumentiert sind;
c) hilfsweise, sollte ein vollständiger Zugang nach Art. 4 VO (EG) Nr. 1049/2001 verweigert werden: Mitteilung, welche konkrete Ausnahme (Art. 4 Abs. 1, 2 oder 3) für welchen Dokumententeil geltend gemacht wird, sowie – gemäß dem Grundsatz des teilweisen Zugangs nach Art. 4 Abs. 6 – Übermittlung der nicht von der Ausnahme erfassten Teile, insbesondere der Namen der jeweiligen Delegationen, soweit lediglich der Inhalt einer Position, nicht aber deren Urheberschaft schutzwürdig sein sollte.
4. Zum überwiegenden öffentlichen Interesse
Sollten Sie sich auf den Schutz des Entscheidungsprozesses (Art. 4 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1049/2001) berufen wollen, weise ich vorsorglich auf Folgendes hin: Die hier in Rede stehenden Verhandlungsrunden zu COM(2021) 570 und COM(2023) 331 sind abgeschlossen; sie wurden nicht angenommen und durch den Nachfolgevorschlag COM(2025) 574 ersetzt. Ein aktuell schutzwürdiger, noch laufender Entscheidungsprozess zu genau diesen Dokumenten besteht daher nicht mehr.
Unabhängig davon besteht am Zugang ein etwaige Ausnahmeinteressen überwiegendes öffentliches Interesse (Art. 4 Abs. 2 letzter Halbsatz VO (EG) Nr. 1049/2001): Es geht um die Frage, warum die zur Deckung von Rückzahlungsverpflichtungen von mehr als 365 Mrd. Euro vorgesehenen neuen Eigenmittel dreimal in Folge keine Mehrheit im Rat fanden, während zugleich – nach eigener Auskunft der Kommission – weder ein Tilgungsplan noch eine Rückfalloption für diesen Fall existiert. Dies berührt unmittelbar Art. 310 AEUV (Grundsatz des ausgeglichenen Haushalts) sowie die haushaltspolitische Rechenschaftspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern aller Mitgliedstaaten, die für etwaige Deckungslücken im Ergebnis über den BNE-Schlüssel einzustehen hätten.
5. Frist
Ich bitte um Bescheidung dieses Zweitantrags innerhalb der in Art. 8 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1049/2001 vorgesehenen Frist von 15 Arbeitstagen. Für den Fall, dass eine Fristverlängerung nach Art. 8 Abs. 2 erforderlich wird, bitte ich um entsprechende Mitteilung samt Begründung.
Ich behalte mir vor, im Falle einer erneut unbefriedigenden oder ausbleibenden Antwort Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten gemäß Art. 228 AEUV einzulegen bzw. den Rechtsweg nach Art. 263 AEUV zu beschreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zechel
A full history of my request and all correspondence is available on the Internet at this address: https://www.asktheeu.org/request/antrag_...
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