Daten der Studie "Study on engine power verification by Member States" 2019

Tim Schauenberg made this access to documents request to Maritime Affairs and Fisheries Automatic anti-spam measures are in place for this older request. Please let us know if a further response is expected or if you are having trouble responding.

The request was refused by Maritime Affairs and Fisheries.

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In der ""Study on engine power verification by Member States" der EU-Kommission und DG Mare heißt es: "The vessels’ power to tonnage ratio was considered the most practical criterion to assess risk of engine power being in excess of the certified engine power," p.44

Bitte schicken Sie mir die Daten und das Verhältnis (ratio) von kw/GT, das für die einzelnen Segmente und Fangpraktiken (z.B. unter anderem OTB, TBB, midwater pelagic trawler OTM etc.) angewandt wurde, um das Risiko zu bewerten, dass die Motorleistung möglicherweise die zertifizierte Motorleistung überschreitet.

Mit freundlichem Gruß,
Tim Schauenberg

MARE-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten, der am
17/07/2025 übermittelt und am 17/07/2025 unter dem Aktenzeichen 2025/3600‚
registriert wurde.

Nachdem Sie keine Postanschrift angegeben haben, konnten wir mit der
Bearbeitung Ihres Antrags noch nicht beginnen. Die Frist von 15
Arbeitstagen für die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt, sobald Sie uns
Ihre Postanschrift mitteilen.

Sie können auf diese E-Mail antworten, um uns Ihre Postanschrift
mitzuteilen. Sollten wir keine Antwort erhalten, behalten wir uns vor, den
Vorgang zu schließen.

Sie können einen Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten über das
Portal [1]‘Antrag auf Zugang zu einem Kommissionsdokument’ stellen, auf
dem Sie Ihre Postanschrift nicht angeben müssen.

Warum benötigen wir Ihre Postanschrift?

Seit dem 1. April 2014 ist die Angabe einer Postanschrift verpflichtend,
wenn ein Antrag auf Zugang zu Kommissionsdokumenten per E-Mail erfolgt.
Wir möchten gerne näher erläutern, warum wir Ihre Postanschrift für die
Registrierung und Bearbeitung Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
benötigen, wenn Sie diesen per E-Mail gestellt haben:

• Erstens zum Erlangen von Rechtssicherheit hinsichtlich des Datums, an
dem Sie die Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten erhalten
haben. Artikel 297 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) lautet: „ ... Beschlüsse, die an einen bestimmten
Adressaten gerichtet sind, werden denjenigen, für die sie bestimmt
sind, bekannt gegeben und durch diese Bekanntgabe wirksam.“ Im
Einklang mit dieser Bestimmung benachrichtigt die Kommission den
Antragsteller per Einschreiben mit Rückschein oder über einen
Kurierdienst, wenn sie nicht vollen Zugang zu den benatragten
Dokumenten gewährt. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller
eine gültige Postanschrift angibt.
• Zweitens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [2]Datenschutzverordnung
(EU) 2018/1725. Um zu entscheiden, welche Nutzungsbedingungen für die
Übermittlung personenbezogener Daten an die Antragstellerin/den
Antragsteller gelten, muss festgestellt werden, ob die
Antragstellerin/der Antragsteller in der EU ansässig ist oder nicht.
Diese Bedingungen für in der Union niedergelassene Empfänger
unterscheiden sich von denen für Empfänger in Drittländern. Da die
Mehrheit der angeforderten Dokumente personenbezogene Daten enthalten,
kann die Kommission die ordnungsgemäße Anwendung der
Datenschutzbestimmungen nicht gewährleisten, wenn keine Postanschrift
vorhanden ist.
• Drittens zur ordnungsgemäßen Anwendung der [3]Verordnung (EG) Nr.
1049/2001. Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung bezieht
sich auf den Schutz der Privatsphäre und der Integrität des Einzelnen
und ist im Einklang mit der Datenschutzverordnung anzuwenden.
• Viertens zum Schutz der Interessen der Bürgerinnen und Bürger und zum
Schutz des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung. Die Kommission
muss alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln, indem sie dafür
sorgt, dass der Rechtsrahmen für den Zugang der Öffentlichkeit zu
Dokumenten eingehalten wird. So muss sie beispielsweise prüfen, ob
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 dadurch umgangen
wird, dass mehrere Anträge unter verschiedenen Identitäten gestellt
werden. In seinem Ryanair-Urteil ([4]EU:T:2010:511) bestätigte das
Gericht, dass Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Antrag in mehrere,
scheinbar voneinander getrennte Teile aufgeteilt wird. Darüber hinaus
muss die Kommission sicherstellen, dass der Rechtsrahmen eingehalten
wird und das Recht auf Zugang zu Dokumenten nicht missbraucht wird,
indem Anträge unter einer erfundenen Identität gestellt werden.

Diese Erwägungen machen deutlich, dass es nicht nur angemessen, sondern
sogar unabdingbar ist, eine Postanschrift des Antragstellers zu verlangen
und zu verarbeiten, damit die Kommission eine im öffentlichen Interesse
stehende Aufgabe im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Buchstabe a der
Datenschutzverordnung, und zwar die Gewährung eines raschen und effektiven
Zugangs zu Dokumenten, ausführen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei – Zugang zu
Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://www.ec.europa.eu/transparency/do...
2. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
3. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...
4. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei,

die baten, um meine Adresse. [Personally Identifiable Information removed] öffentlich wird?

Mit freundlichem Gruß,

Tim Schauenberg

MARE-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu, Maritime Affairs and Fisheries

Sehr geehrter Herr Schauenberg,

Sie können es uns gerne über Ihre private e-mail-Adresse senden.

Mit freundlichen Grüßen

MARE ACCESS DOCUMENTS
 European Commission
DG MARE
B-1000 Brussels / Belgium
[DG MARE request email]

show quoted sections

MARE-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Guten Tag!

Wir beziehen uns auf Ihren Antrag auf Zugang zu Dokumenten der Kommission,
der am 24/7/2025 unter dem Aktenzeichen 2025/3600 registriert wurde.

In Ihrer Anfrage ersuchen Sie um die Bereitstellung von Informationen,
jedoch nicht um Zugang zu Dokumenten. Ihr Antrag kann daher nicht gemäß
[1]Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 bearbeitet werden, da sie sich nur auf
bestehende Dokumente bezieht. Daher haben wir diesen Vorgang geschlossen.

Die zuständige Dienststelle der Kommission wird sich gemäß dem Kodex für
gute Verwaltungspraxis mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihren Antrag auf
Zugang zu Informationen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüße,

MARE ACCES DOCUMENTS

References

Visible links
1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/...