Frage zur Notifizierung staatlicher Beihilfe für RTL Fernsehen in Luxemburg (durch die luxemburgische Regierung)
Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Wettbewerb,
Under the right of access to documents in the EU treaties, as developed in Regulation 1049/2001, I am requesting documents which contain the following information:
Der private Fernsehsender RTL Télé Lëtzebuerg produziert in Luxemburg zwei Stunden am Tag Programm, darunter Nachrichten in luxemburgischer Sprache. Die Qualität des Programms ist sehr gut und die journalistische Qualität sehr hoch.
Der Fernsehsender kostet zwischen 20 und 30 Millionen Euro im Jahr. Mit Werbeeinahmen lässt sich das im kleinen Luxemburg nicht finanzieren, sie belaufen sich auf rund 9 Millionen Euro. Bisher kam RTL selbst für die Differenz auf. Dies war in einem Konzessionsvertrag mit der luxemburgischen Regierung festgehalten (Laufzeit: 2010 bis 2020).
Nun wird ein neuer Vertrag verhandelt, der eine Laufzeit von drei Jahren haben soll (1. Januar 2021 - 31. Dezember 2023). Dabei soll der luxemburgische Staat das Defizit der Fernseh-Sparte übernehmen. Wie hoch diese Summe pro Jahr ist, bleibt unklar. Das luxemburgische "Tageblatt" berichtet von Schätzungen zwischen 12 und 13 Millionen Euro, das "Luxemburger Wort" meint, es seien bis zu 13 Millionen Euro/jährlich - ab dem Jahr 2021.
Die Regierung hat die Subventionierng öffentlich zugesagt.
Eine Ausschreibung des luxemburgischen Staates erfolgt nicht. Andere Fernsehsender erhalten keine Subventionen. Allerdings bieten auch keine anderen Fernsehsender ein solches Programm - täglich, in luxemburgischer Sprache, hohes journalistisches Niveau - an.
siehe (letzter Absatz):
http://www.wort.lu/de/politik/rtl-tele-l...
Dazu erlauben Sie mir folgende Fragen:
1. Muss die Subventionierung eines privaten Fernsehsenders bei der Kommisson notifiziert werden?
2. Könnte die Subventionierung eines privaten Fernsehsenders, wie dargestellt, gegen das europäische Recht verstoßen, da es eine unerlaubte Beihilfe darstellt?
3. Hat die luxemburgische Regierung bereits Kontakt mit der EU aufgenommen um das Dossier zu besprechen?
Mit freundlichem Gruß,
Dr. Jochen Zenthöfer
Email sent on 16/02/2017
EUROPÄISCHE KOMMISSION
Wettbewerb
Brüssel, Datum der E-Mail
Empfangsbestätigung
Betrifft : Frage zur Notifizierung staatlicher Beihilfe für RTL Fernsehen
in Luxemburg (durch die luxemburgische Regierung)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Generaldirektion für Wettbewerb bestätigt hiermit den Empfang Ihres
Schreibens vom 15/02/2017 (Registrierungsnummer: 2017/017060), zu dem oben
genannten Aktenzeichen.
DG COMP Registry
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei unter
[1][email address]
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1. mailto:[email address]
Sehr geehrter Herr Dr. Zenthöfer,
herzlichen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Februar zu möglichen Beihilfen
an RTL in Luxemburg.
In der Tat müssen staatliche Beihilfen, die nicht von der Allgemeinen
Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 651/2014 der Kommission (ABl. L 187 vom
26.6.2014) erfasst sind, prinzipiell bei der Kommission angemeldet werden.
Da die Kommission zu den von Ihnen angesprochenen Plänen keine Anmeldung
oder sonstige Informationen erhalten hat, kann sie keine Stellung dazu
nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ansgar Held
European Commission
DG COMPETITION
Unit C4
MADO 26/36
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 299 18 24
[1][email address]
Competition websites: [2]http://ec.europa.eu/competition
DISCLAIMER
"The views expressed are purely those of the writer and may not in any
circumstances be regarded as stating an official position of the European
Commission."
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2. http://ec.europa.eu/competition
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