GestDEM
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Bezugnahme auf Verordnung 1049/2001 beantrage ich hiermit Zugang zu:
- allen Dokumenten, die die IT/technische Struktur von GestDem beschreiben,
insbesondere aber nicht nur das Datenbank-Design und die Datenfeld
bzw. Tabellen-Definitionen,
- den vollständigen Ausschreibungsunterlagen von allen
Ausschreibungen im Zusammenhang mit dem Design, der Erstellung, dem
Betrieb und/oder der Weiterentwicklung von GestDEM, dabei insbesondere aber nicht nur
die technischen und nicht-technischen Spezifikationen
(Leistungshefte/Aufgabenbeschreibungen).
Bitte bestätigen Sie mir umgehend den Eingang und die Registrierung
dieses Antrages und informieren und konsultieren Sie mich vorab
falls dieser Antrag zu irgendwelchen finanziellen Implikationen für
mich führen könnte.
Ich darf Sie um Übermittlung bzw. Bereitstellung zum Download
möglichst in gängigen elektronischen Formaten bitten.
Betrachten Sie bitte alle Anfragen als selbstständig und liefern
Sie mir umgehend alle verfügbaren Daten/Dokumente auch wenn Teile
meines Antrages für Sie ggfls. nicht umsetzbar erscheinen oder Sie
an der einen oder anderen Stelle noch Bedarf für Nachfragen und
Klarstellungen sehen sollten.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrte Herr,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 05/02/2014. Wir bestätigen hiermit den
Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 12/02/2014 unter
Aktenzeichen GestDem 2014/804 registriert wurde.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit
zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission
wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft
am 05/03/2014 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie
rechtzeitig darüber informiert.
Mit freundlichen Grüßen,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
Betreff: Ihr Antrag auf Akteneinsicht – Az. GestDem Nr. 2014/804
Sehr geehrter Herr Strack,
wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 05/02/2014; darin stellen Sie einen
Antrag auf Akteneinsicht, der am 12/02/2014 unter der eingangs genannten
Referenznummer registriert wurde.
Ihr Antrag wird zurzeit bearbeitet. Allerdings sind wir nicht in der Lage,
die Bearbeitung innerhalb der vorgegebenen Frist von 15 Arbeitstagen, die
am 05/03/2014 abläuft, abzuschließen.
Eine Verlängerung der Frist ist aus folgenden Gründen erforderlich: Um die
angeforderten Dokumente ausfindig zu machen, müssen umfangreiche Akten
gesichtet werden.
Daher haben wir in Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr.
1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten die Frist von
15 Arbeitstagen verlängert. Die neue Frist läuft am 26/03/2014 ab.
Wir bedauern diese Verzögerung und bitten um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
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Sehr geehrte Damen und Herren
Ich nehme Bezug auf Ihre Antwort: http://www.asktheeu.org/en/request/gestd... in der Sie mir mitteilten: "die Erstbescheide zu Ihren Anfragen GESTDEM 2014/804 und 2014/832 sind fertiggestellt, werden aber zur Zeit noch übersetzt. Sie werden diese sobald wie möglich erhalten."
Hierzu teile ich Ihnen meinerseits auch mit Bezug auf das vorliegenden Verfahren mit: "so geht das nicht. Sie wissen doch genauso gut wie ich: Wenn ich am
Fristablauf keine Bescheide habe, ergeht ein stillschweigender Ablehnungsbescheid, gegen den ich einen Zweitantrag stellen kann. Wenn Sie dies verhindern wollen, darf ich Sie bitten, mir noch vor
Fristablauf wenigsten die nicht übersetzte Version der
Erstbescheide und die diesbezüglichen Dokumente zu übersenden."
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
An die Generalsekretärin
der Europäischen Kommission
Zweitantrag zu meinem Antrag auf Dokumentenzugang "GestDem" - Az. GestDem Nr. 2014/804 (= http://www.asktheeu.org/en/request/gestdem - bitte antworten Sie auch über jenes Portal)
Sehr geehrte Generalsekretärin,
mit diesem Schreiben wende ich mich, gegen den kraft VO 1049/2001 stillschweigend ergangenen Bescheid mit dem mein o.g. Erstantrag vollumfänglich abgelehnt wurde. Meinen entsprechenden Erstantrag halte ich vollumfänglich aufrecht.
Mir ist bisher trotz meiner expliziten Aufforderung vom 25.03.2014 keine Entscheidung übermittelt worden, also muss ich davon ausgehen, dass es jenseits der hier angegriffenen stillschweigenden Entscheidung auch keine Entscheidung gibt, diese jedenfalls keine Rechtswirkungen mir gegenüber entfalten kann.
Auch hat die Kommission jedenfalls über den 26.3.2014 hinaus keine wirksame Fristverlängerung vorgenommen, so dass zu jenem Zeitpunkt ein, allein mangels jeglicher Begründung rechtswidriger Ablehnungsbescheid zu meinem o.g. Antrag ergangen ist, gegen welchen ich mich nunmehr wende.
Zur Stützung meines Antrages verweise ich auf mein Vorbringen in den diversen Parallelverfahren, insbesondere auf mein Vorbringen in den Gerichtsverfahren T-221/08 und C-127/13P sowie auf meinen Zweitantrag im Verfahren http://www.asktheeu.org/en/request/ares_ii (GestDem 2014-679) in dem ich Sie bereits hinlänglich auf die Rechtslage hinsichtlich der Dokumenteneingenschaft von Daten aus Datenbanken hingewiesen habe.
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Dear Mr. Strack,
Please find herewith our answer to your request for access to documents
under Regulation (EC) n° 1049/2001 - ref. GESTDEM 2014-804.
Enclosures :
Yours sincerely,
BLURIOT-PUEBLA Madeleine
Cellule 'Accès aux documents'
European Commission
SG/B/4 - Transparence
BERL 05/330
B-1049 Brussels/Belgium
+32 2 296 09 97
[1][email address]
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