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Grenzkontrollen durch Belgien

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Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäisches Parlament,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

Die Ihnen durch das Königreich Belgien oder mittelbar durch die Kommission oder den Rat eingegangen Dokumente zur vorübergehenden Einführung von Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen des Königsreichs Belgien gemäß Artikel 27 der VERORDNUNG (EU) 2016/399 (Schengen-Grenzkodex) beinhaltend:

a) die Gründe für die geplante Wiedereinführung, einschließlich sämtlicher sachdienlichen Daten zu den Ereignissen, die eine ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit darstellen;

b) den Umfang der geplanten Wiedereinführung mit Angabe des Abschnitts/der Abschnitte der Binnengrenzen, an dem/denen die Kontrollen wieder eingeführt werden sollen;

c) die Bezeichnungen der zugelassenen Grenzübergangsstellen;

d) den Zeitpunkt und die Dauer der beabsichtigten Wiedereinführung;

e) gegebenenfalls die von den anderen Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen.

Mit freundlichem Gruß,
Swen Kühnlein

AccesDocs, European Parliament

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Unsere Referenz: A(2020)4649 - Empfangsbestätigung

 

 

Sehr geehrter Herr Kühnlein,

 

Ihre Nachricht ist beim Europäischen Parlament eingegangen und wurde am
28. April 2020 mit dem Zeichen A(2020)4649 registriert.

 

Anträge auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten werden gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 vom 30. Mai 2001 über den Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und
der Kommission bearbeitet. Im Einklang mit der genannten Verordnung wird
Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab der Registrierung Ihrer
Anfrage bearbeitet.

 

Ihre personenbezogenen Angaben werden in Übereinstimmung mit der
Verordnung (EU)2018/1725 vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und
Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet.
Bei Zweifeln bezüglich Ihrer Identität behält sich das Europäische
Parlament das Recht vor, um die Übermittlung weiterer Angaben zu ersuchen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihren Antrag über die Website
asktheeu.org eingereicht haben, eine private Website, die nicht offiziell
mit dem Europäischen Parlament verbunden ist. Daher kann das Europäische
Parlament nicht für technische Probleme oder Probleme, die mit der Nutzung
dieses Systems zusammenhängen, haftbar gemacht werden. Bitte beachten Sie
ferner, dass alle personenbezogenen Daten, die Sie über die Website
asktheeu.org bereitstellen, der breiten Öffentlichkeit auf dieser privaten
Website zugänglich gemacht werden können. Das Europäische Parlament kann
für eine solche Offenlegung nicht haftbar gemacht werden. Wenn Sie
personenbezogene Daten direkt an das Parlament übermitteln müssen und eine
Offenlegung vermeiden möchten, können Sie eine E-Mail von Ihrer privaten
E-Mail-Adresse an folgende funktionale Mailbox senden:
AccesDocs[at]europarl.europa.eu.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

[1]cid:image001.png@01D58B31.E2CF1C20 TRANSPARENCY UNIT

 
European Parliament
Directorate-General for the
Presidency
Directorate for Interinstitutional
Affairs and Legislative Coordination
[2][email address]
[3]www.europarl.europa.eu/RegistreWeb

 

 

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Unsere Referenz: A(2020)4649

 

 

Sehr geehrter Herr Kühnlein,

 

Sie haben gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einen Antrag auf Zugang
der Öffentlichkeit zu Dokumenten gestellt, die das Parlament vom
Königreich Belgien über die vorübergehende Einführung von Kontrollen an
den EU-Binnengrenzen des Königsreichs Belgien gemäß Artikel 27 der
Verordnung (EU) 2016/399 erhalten hat.

 

Im Jahr 2020 hat das Parlament tatsächlich Dokumente über die
vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen vom Königreich Belgien
erhalten. Das Parlament hat diese Dokumente jedoch nicht gemäß Artikel 27,
sondern gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/399 erhalten. Wir
möchten Sie daher bitten, klarzustellen, ob Ihr Antrag auf Dokumente
bezieht, die das Königreich Belgien gemäß Artikel 28 der genannten
Verordnung übermittelt hat.

 

Wir würden es begrüßen, Ihre Antwort so bald wie möglich zu erhalten,
damit das Parlament die in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001
festgelegten Fristen einhalten kann.

 

Wir danken Ihnen im Voraus.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

[1]cid:image001.png@01D58B31.E2CF1C20 TRANSPARENCY UNIT

 
European Parliament
Directorate-General for the
Presidency
Directorate for Interinstitutional
Affairs and Legislative Coordination
[2][email address]
[3]www.europarl.europa.eu/RegistreWeb

 

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2. mailto:[email address]
3. http://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb

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Unsere Referenz: A(2020)4649

 

 

Sehr geehrter Herr Kühnlein,

 

Am 28. April 2020 registrierte das Parlament Ihren Antrag gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten,
die ihm vom Königreich Belgien oder mittelbar von der Kommission oder dem
Rat über die vorübergehende Einführung von Kontrollen an den
EU-Binnengrenzen des Königreichs Belgien gemäß Artikel 27 der Verordnung
(EU) 2016/399 eingereicht wurden.

 

Am 4. Mai 2020 schickte Ihnen das Parlament eine E-Mail mit der Bitte,
klarzustellen, ob sich Ihr Antrag auch auf Dokumente bezieht, die das
Königreich Belgien gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/399
eingereicht hat, und nicht nur auf Dokumente, die gemäß Artikel 27 der
genannten Verordnung eingereicht wurden.

 

Da das Parlament bisher keine Antwort erhalten hat, muss es davon
ausgehen, dass sich Ihr Antrag nicht auf Dokumente bezieht, die vom
Königreich Belgien gemäß Artikel 28 der Verordnung (EU) 2016/399
eingereicht wurden. Daher teilt das Parlament Ihnen mit, dass es nicht im
Besitz der angeforderten Dokumente im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 ist und nicht in der Lage ist, Zugang zu
diesen Dokumenten zu gewähren.

 

Auf dieser Grundlage betrachtet das Parlament Ihren Antrag als bearbeitet
und die Akte als abgeschlossen. Sollten Sie eine neue Anfrage nach
bestimmten Dokumenten des Parlaments haben, zögern Sie nicht, sich erneut
an uns zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

[1]cid:image001.png@01D58B31.E2CF1C20 TRANSPARENCY UNIT

 
European Parliament
Directorate-General for the
Presidency
Directorate for Interinstitutional
Affairs and Legislative Coordination
[2][email address]
[3]www.europarl.europa.eu/RegistreWeb

 

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2. mailto:[email address]
3. http://www.europarl.europa.eu/RegistreWeb

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