Grenzkontrollen durch Belgien
Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäischer Rat,
Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Die Ihnen durch das Königreich Belgien oder mittelbar durch die Kommission oder das Parlament eingegangen Dokumente zur vorübergehenden Einführung von Grenzkontrollen an den EU-Binnengrenzen des Königsreichs Belgien gemäß Artikel 27 der VERORDNUNG (EU) 2016/399 (Schengen-Grenzkodex) beinhaltend:
a) die Gründe für die geplante Wiedereinführung, einschließlich sämtlicher sachdienlichen Daten zu den Ereignissen, die eine ernsthafte Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder seiner inneren Sicherheit darstellen;
b) den Umfang der geplanten Wiedereinführung mit Angabe des Abschnitts/der Abschnitte der Binnengrenzen, an dem/denen die Kontrollen wieder eingeführt werden sollen;
c) die Bezeichnungen der zugelassenen Grenzübergangsstellen;
d) den Zeitpunkt und die Dauer der beabsichtigten Wiedereinführung;
e) gegebenenfalls die von den anderen Mitgliedstaaten zu treffenden Maßnahmen.
Mit freundlichem Gruß,
Swen Kühnlein
Anbei erhalten Sie ein Schreiben des Generalsekretariats betreffend Ihren
Antrag auf Zugang nach der Verordnung 1049/2001.
Mit freundlichen Grüßen
Transparenz
Rat der Europäischen Union
Generalsekretariat
Generaldirektion Kommunikation und Information – COMM
Direktion Information und Öffentlichkeitsarbeit
Referat Informationsdienste
Rue de la Loi/Wetstraat 175 – B-1048 Bruxelles/Brussel – Belgique/België
[1]www.consilium.europa.eu | [2][email address]
Haftungsausschluss: Die dargelegten Ansichten sind ausschließlich
diejenigen des Verfassers und nicht als offizieller Standpunkt des Rates
der EU zu betrachten.
References
Visible links
1. http://www.consilium.europa.eu/
2. mailto:[email address]
Sehr geehrte Mitarbeiter des Transparenz-Teams des Europäischen Rats,
ich bedanke mich für die Information.
Viele Grüße,
Swen Kühnlein