Kriminalitätsrate auf Länderebene
Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäische Polizeiakademie,
Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Kriminalitätsrate auf Länderebene
Mit freundlichem Gruß,
Erick Torres Pinto
Sehr geehrter Herr Pinto,
vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse an der Agentur der
Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der
Strafverfolgung (CEPOL).
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten
vom 18. März 2025. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag am 21. März 2025
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 als Antrag auf Zugang der
Öffentlichkeit zu Dokumenten registriert wurde.
Wir informieren Sie hiermit, dass CEPOL keine Dokumente besitzt, die Ihrem
Antrag entsprechen. Daher kann CEPOL Ihrem Antrag leider nicht nachkommen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 sind Sie
berechtigt, einen bestätigenden Zweitantrag zu stellen, in dem Sie CEPOL
ersuchen, diese Entscheidung zu überprüfen.
Ein solcher Zweitantrag ist innerhalb von 15 Arbeitstagen ab Erhalt dieser
E-Mail an folgende Anschrift zu richten:
Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet
der Strafverfolgung (CEPOL)
z. Hd. Frau Exekutivdirektorin
Üllői út 114-116
1101 Budapest
Ungarn
oder per E-Mail an:
[1][email address]
Mit freundlichen Grüßen
CEPOL Communications
E : [2][email address]
W : [3]www.cepol.europa.eu
Follow CEPOL on [4]Facebook, [5]X, [6]LinkedIn, [7]YouTube
Disclaimer: If you have received this message in error, please contact the
sender immediately.
For more information please visit [8]www.cepol.europa.eu/legal-notice