Namen Zertifizierer, Hersteller, Agenturen, Kolaborateure: "Study on engine power verification by Member States" 2019

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Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

- den geschwärzten Namen des Motorenhändlers S.82

- die Liste der geschwärzten "licensed engine power" S. 73/74

-die geschwärzten "Organisation responsible for certification of vessels inspected..." Table 2. S. 59
-die geschwärzten Classification Societies S.59

-die geschwärzte Figure 21, S. 92/93

-die geschwärzten Klassifizierer, S. 103

-jegliche geschwärzten Namen auf S. 89

Mein Adresse lautet:
[Personally Identifiable Information removed]
[Personally Identifiable Information removed]
[Personally Identifiable Information removed]

Mit freundlichem Gruß,

Tim Schauenberg

MARE-ACCES-DOCUMENTS@ec.europa.eu,

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihres Antrags auf Zugang zu Dokumenten,
der am 23/07/2025 übermittelt und am 29/07/2025 unter dem Aktenzeichen
2025/3888 registriert wurde.

Wir werden Ihren Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Tag der
Registrierung bearbeiten. Diese Frist endet am 20/08/2025. Sie werden
informiert, wenn eine Verlängerung von weiteren 15 Arbeitstagen
erforderlich sein sollte.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
finden Sie in der [1]Datenschutzerklärung.

Mit freundlichen Grüßen

Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei – Zugang zu
Dokumenten
Europäische Kommission

References

Visible links
1. https://ec.europa.eu/info/principles-and...

Sehr geehrte / Sehr geehrter Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei,

hiermit lege ich gemäß Art. 7(2) der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einen Bestätigungsantrag gegen die Ablehnung meines Zugangs zu den geschwärzten Stellen in der Studie "Study on engine power verification by Member States" (Juni 2019) ein.

Die Ablehnung wurde damit begründet, dass die geschwärzten Passagen wirtschaftlich sensible Informationen enthalten würden und dass ich kein übergeordnetes öffentliches Interesse dargelegt hätte.

1. Übergeordnetes öffentliches Interesse

Es besteht in diesem Fall ein deutlich überwiegendes öffentliches Interesse an Transparenz:

Die Motorenleistung von Fischereifahrzeugen ist ein zentraler Kontrollparameter zur Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik.
Ihre korrekte Überprüfung ist entscheidend für die Verhinderung von Überfischung, für die Sicherung der Nachhaltigkeit von Fischbeständen, für den Schutz der Umwelt und für die Ernährungssicherheit innerhalb der Europäischen Union.
Es gibt ernsthafte Anhaltspunkte, unter anderem aus Interviews mit betroffenen Akteuren, dass die Kontrollen der Motorleistung durch Mitgliedstaaten unzureichend oder fehlerhaft sind. Dies kann auf systemische Missstände und potentiell erhebliche Unregelmäßigkeiten bis hin zu möglichem Betrug hindeuten.
Die Veröffentlichung der geschwärzten Stellen ist somit nicht nur von journalistischem Interesse, sondern liegt im Kernbereich demokratischer Kontrolle und Rechenschaftspflicht der Mitgliedstaaten wie auch der Europäischen Kommission.

2. Abwägung gegenüber wirtschaftlichen Interessen

Die von der Kommission angeführte Ausnahme des Schutzes geschäftlicher Interessen (Art. 4(2), Verordnung 1049/2001) ist in diesem Fall nicht vorrangig, da es um die Wahrung öffentlicher Güter – nachhaltige Fischerei, Schutz der Meeresumwelt, Ernährungssicherheit – geht.
Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach festgestellt, dass Ausnahmen restriktiv auszulegen sind und ein konkreter, absehbarer Schaden nachgewiesen werden muss. Eine pauschale Berufung auf wirtschaftliche Interessen genügt nicht.
Selbst wenn bestimmte Informationen schutzwürdig wären, müsste die Kommission prüfen, ob eine teilweise Offenlegung oder ein gezieltes Schwärzen einzelner wirklich sensibler Angaben ausreichen würde, anstatt den Zugang pauschal zu verweigern.

3. Grundsätzliche Transparenzpflicht

Gemäß Art. 15 AEUV sowie der ständigen Praxis des Europäischen Bürgerbeauftragten ist Transparenz ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Rechenschaftspflicht in der EU.
Gerade im Bereich der Fischereipolitik, wo öffentliche Ressourcen (gemeinsame Fischbestände) verwaltet werden, besteht ein besonders hohes Transparenzinteresse.

4. Antrag

Ich beantrage daher, die Entscheidung zu überdenken und mir vollständigen Zugang zu den geschwärzten Passagen der genannten Studie zu gewähren.

Sollte die Kommission weiterhin der Ansicht sein, dass bestimmte Passagen nicht veröffentlicht werden können, fordere ich zumindest eine detaillierte Begründung, welche konkreten Passagen welchen Schaden verursachen würden und warum dieser im konkreten Fall schwerer wiegen soll als das dargelegte übergeordnete öffentliche Interesse.

Mit freundlichen Grüßen

Tim Schauenberg

timschauenberg.com