Ref. Ares(2024)3369080 - 08/05/2024
EUROPÄISCHE KOMMISSION
GENERALDIREKTION KOMMUNIKATIONSNETZE, INHALTE UND TECHNOLOGIEN
Der Generaldirektor
Brüssel
CNECT.R.4.001
Frau Josefine Kulbatzki
Tagesspiegel c/o Josefine Kulbatzki
Askanischer Platz 3
10963 Berlin
Germany
Nur per E-Mail:
ask+request-14330-
xxxxxxxx@xxxxxxxx.xxx
Betr.:
Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten – EASE 2024/1257
Sehr geehrte Frau Kulbatzki,
Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 5. März 2024, in der Sie gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen
Parlaments, des Rates und der Kommission (im Folgenden „Verordnung 1049/2001“)
einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Der Antrag wurde am selben Tag unter
dem oben genannten Aktenzeichen registriert. Ferner nehmen wir Bezug auf unsere E-
Mail vom 16. April 2024 (Aktenzeichen Ares(2024)2798778), in der wir Ihnen mitgeteilt
haben, dass die Frist für die Bearbeitung Ihres Antrags gemäß Artikel 7 Absatz 3 der
Verordnung 1049/2001 um 15 Arbeitstage verlängert wurde.
Ihr Antrag lautet wie folgt:
‘
Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung
1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:
Presentation by Director-General Roberto VIOLA, Commission on the Priorities
of the Commission in the cyber area in the HWPC Meeting.’
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass der Generaldirektion CONNECT keine
Unterlagen vorliegen, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen. In der Sitzung
des HPWC hielt Generaldirektor Roberto Viola den Vortrag mündlich, ohne schriftliche
Unterlagen.
Commission européenne/Europese Commissie, 1049 Bruxelles/Brussel, BELGIQUE/BELGIË – Tel. +32 22991111
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xx.xxxxxx.xx
Wie aus Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 hervorgeht, bezieht sich
das dort verankerte Recht auf Akteneinsicht nur auf bestehende Dokumente, die sich im
Besitz des Organs befinden.
Da der Kommission keine der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechenden Dokumente
vorliegen, kann sie Ihrem Antrag leider nicht entsprechen.
Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können Sie einen
Zweitantrag stellen, in dem Sie die Kommission um Überprüfung dieses Standpunkts
ersuchen.
Ein solcher Zweitantrag ist binnen 15 Arbeitstagen nach Erhalt dieses Schreibens an das
Generalsekretariat der Kommission zu richten:
mittels eines Antrags auf Überprüfung über das Portal-Konto1 (nur möglich, wenn der
Erstantrag über das Portal-Konto eingereicht wurde),
postalisch:
Europäische Kommission
Generalsekretariat
Transparenz, Dokumentenmanagement und Zugang zu Dokumenten (SG.C.1) BERL
7/076
B-1049 Brüssel
oder per E-Mail an: xxxxxxxxxx@xx.xxxxxx.xx
Mit freundlichen Grüßen
Elektronisch unterzeichnet
Roberto Viola
1
https://www.ec.europa.eu/transparency/documents-request
2
Elektronisch unterzeichnet am 08/05/2024 16:18 (UTC+02) ) gemäß Artikel 11 des Beschlusses (EU) 2021/2121 der Kommission