Rechtsverhältnis zwischen EU und Rußland mit anderen ehemaliger Sowjetrepubliken

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Sehr geehrte / Sehr geehrter Europäischer Auswärtiger Dienst,

Auf Basis der Informationsfreiheit in den EU-Verträgen, verbrieft in Verordnung 1049/2001, beantrage ich Dokumente, welche folgende Informationen enthalten:

In Charta von Paris für ein neues Europa (Quelle: Bulletin der Europäischen
Gemeinschaften.Kommission Nr. 12 1991/S. 122-124) sind folgende Bestimmungen bezüglich Rußland mit anderen ehemaliger Sowjetrepubliken zu lesen:
- Zum künftigen Status Rußlands und anderer ehemaliger Sowjetrepubliken
- Anerkennung ehemaliger sowjetischer Republiken

„Die Europäische Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten haben mit Befriedigung die Zusicherungen der Republiken Armenien, Aserbaidschan, Weißrußland, Kasachstan
und Moldau, Turkmenistan, der Ukraine und der Republik Usbekistan zur Kenntnis genommen, daß sie die in den "Leitlinien für die Anerkennung neuer Staaten in
Osteuropa und in der Sowjetunion" genannten Bedingungen erfüllen wollen. Sie sind daher bereit, diese Staaten anzuerkennen."

Aus der Zitat geht hervor, dass Europäische Gemeinschaft bereit war, diese Staaten anzuerkennen.

Wie sieht die Situation jetzt aus? Hat EU diese Staaten anerkannt? Falls ja, wann und auf welcher gesetzlichen Grundlage? Haben die Bedingungen der Leitlinien bei der Anerkennung irgendeine Rolle gespielt?

Mit freundlichem Gruß,

Peter Bergmann

EEAS ACCESS TO DOCUMENTS, European External Action Service

Dear Mr Bergmann,

 

Your request for the information was attributed to the EDCC (European
Direct Contac Centre) which will reply to you directly.

 

Yours sincerely,

 

EEAS ACCESS TO DOCUMENTS (AD)

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SG.AFFGEN.2 – Parliamentary Affairs

 

 

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